Angenommen ein Fährunternehmen bietet für Personen, die häufiger eine Fähre benutzen, vergünstigte 10er-Karten an.
In den AGB heisst es, dass diese Karten eine Gültigkeit von 2 Jahren haben. Gleichfalls wird dort bestimmt, dass bei Preiserhöhungen innerhalb der Gültigkeitsdauer eine Nachzahlung in Höhe der Preisdifferenz anfällt.
Ist die Zusatzbestimmung, bei Preiserhöhungen Nachzahlungen zu verlangen, mit dem Begriff der Gültigkeit vereinbar?
Transportbedingungen eines Fährunternehmens
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Re: Transportbedingungen eines Fährunternehmens
Das Fährunternehmen bietet freiwillig einen Rabatt an und bestimmt die Rabattbedingungen. Ich sehe da kein Problem. Wenn man sich nicht auf die Bedingungen einlassen will kauft man halt einen EInzelfahrschein.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Transportbedingungen eines Fährunternehmens
Im Prinzip macht das der hiesige Verkehrsverbund ebenso. Die Mehrfahrtenkarten sind unbegrenzt gültig, werden bei einer Preiserhöhung aber ungültig, man kann nachzahlen indem man sie umtauscht und die Differenz bezahlt. Allerdings kann man sie auch zurückgeben und sich das Geld erstatten lassen ohne Neukauf.
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Re: Transportbedingungen eines Fährunternehmens
Herzlichen Dank für die Anmerkungen.
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