EU-Bürger A arbeitet in Deutschland seit einem halben Jahr. Er übt morgens eine geringfügige Beschäftigung (10 Stunden pro Woche) aus und verdient im Monat ca. 450 €. Vom Jobcenter erhält er Leistungen nach dem SGB II. Jobcenter übersendet ihm eine Eingliederungsvereinbarung. Mit dieser verpflichtet sich A, einen Integrationskurs, insb. Sprachunterricht, zu besuchen. Jobcenter weist A einem Kurs zu. Kurs findet morgens statt.
Fall 1: A will seine Arbeit nicht aufgeben und geht nicht zum Kurs. Jobcenter mindert Alg II um 30 %. Ist der Sanktionsbescheid rechtmäßig?
Fall 2: A kündigt seine Arbeit und geht zum Kurs? Hat A noch einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II?