Mann isst bei der Tafel - und bekommt deshalb wenig Wohngeld
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Mann isst bei der Tafel - und bekommt deshalb wenig Wohngeld
Dürfen Lebensmittelspenden mit Sozialleistungen verrechnet werden?
Was meint ihr? War da wieder ein Sachbearbeiter etwas zu übereifrig, oder ist das berechtigt?
Was meint ihr? War da wieder ein Sachbearbeiter etwas zu übereifrig, oder ist das berechtigt?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Mann isst bei der Tafel - und bekommt deshalb wenig Wohn
Je nachdem, welche Sozialleistung. Bei AlG II ist es durch eine Gesetzesänderung seit einigen Jahren ausgeschlossen:
Beim Wohngeld ist zwar Sacheinkommen nicht genannt, aber:
In der Sozialhilfe wurde diese Änderung nicht übernommen, hier käme nur ein Ausschluss aus anderen Gründen in betracht.§ 11 SGB II Zu berücksichtigendes Einkommen
(1) 1Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen. 2Dies gilt auch für Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen.
Beim Wohngeld ist zwar Sacheinkommen nicht genannt, aber:
§ 21 WoGG Sonstige Gründe
Ein Wohngeldanspruch besteht nicht,
(...) 3. soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens.
Re: Mann isst bei der Tafel - und bekommt deshalb wenig Wohn
Der Fall scheint kompliziert.
Das Problem fängt wohl damit an, dass der Studente ist, zu wenig Einkommen hat um sich zu finanzieren. (450 €, zuwenig um davon zu leben). Also hätte er richtigeweise ALG 2 beantragen müssen.
Dann arbeitet er bei der Tafel und bekommt Sachen von der Tafel.
Durch diese Gemengelage ist wohl jemand auf die Idee gekommen, ihm da was als Einkommen anzurechnen, auch damit er erstmal über die Einkommensgrenze kommt um überhaupt Wohngeld zu bekommen.
Das Problem fängt wohl damit an, dass der Studente ist, zu wenig Einkommen hat um sich zu finanzieren. (450 €, zuwenig um davon zu leben). Also hätte er richtigeweise ALG 2 beantragen müssen.
Dann arbeitet er bei der Tafel und bekommt Sachen von der Tafel.
Durch diese Gemengelage ist wohl jemand auf die Idee gekommen, ihm da was als Einkommen anzurechnen, auch damit er erstmal über die Einkommensgrenze kommt um überhaupt Wohngeld zu bekommen.
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Re: Mann isst bei der Tafel - und bekommt deshalb wenig Wohn
Nein das ist nicht richtig. Als Student hat man normalerweise keinen Anspruch auf ALG2. ALG2 während des Studiums zu erhalten, ist Ausnahmefällen vorbehalten bei denen besondere Voraussetzungen vorliegen wie z.B. Mehrbedarf wegen chronischer Krankheit oder alleinerziehend mit Kind.matthias hat geschrieben:Das Problem fängt wohl damit an, dass der Studente ist, zu wenig Einkommen hat um sich zu finanzieren. (450 €, zuwenig um davon zu leben). Also hätte er richtigeweise ALG 2 beantragen müssen.
Hier zum Selber-Nachlesen: https://www.google.com/search?q=studieren+alg2+gesetz
Grüße, Susanne
Re: Mann isst bei der Tafel - und bekommt deshalb wenig Wohn
SusanneBerlin hat geschrieben:Nein das ist nicht richtig. Als Student hat man normalerweise keinen Anspruch auf ALG2. ALG2 während des Studiums zu erhalten, ist Ausnahmefällen vorbehalten bei denen besondere Voraussetzungen vorliegen wie z.B. Mehrbedarf wegen chronischer Krankheit oder alleinerziehend mit Kind.matthias hat geschrieben:Das Problem fängt wohl damit an, dass der Studente ist, zu wenig Einkommen hat um sich zu finanzieren. (450 €, zuwenig um davon zu leben). Also hätte er richtigeweise ALG 2 beantragen müssen.
Hier zum Selber-Nachlesen: https://www.google.com/search?q=studieren+alg2+gesetz
Klar wenn er ALG 2 beantragt muss er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, dann kann er nicht mehr hauptberuflich studieren.
Das ist ja das ganze Dilemma.
Ein Student hat einen 450 € Job sonst keine Einnahmen. Er bekommt kein ALG 2, er bekommt kein Wohngeld weil er zu wenig Geld hat ....
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Re: Mann isst bei der Tafel - und bekommt deshalb wenig Wohn
...ein Student ist berechtigt von seinen Eltern Unterhalt zu verlangen, ein Student hat einen Bafög-Anspruch wenn die Eltern keinen Unterhalt leisten können... Dieser Student bekam kein Bafög weil er bei der Immatrikulation älter als 30 Jahre war und dem Artikel ist zu entnehmen, dass er nicht "kein Wohngeld" erhielt, sondern 83 € monatlich.
Grüße, Susanne
Re: Mann isst bei der Tafel - und bekommt deshalb wenig Wohn
Wenn er auch Angestellter der Tafel ist, ist die Sache viel einfacher. Dann ist es ein Sachbezug vom Arbeitgeber. So wie eben der Jahreswagen für Angestellte des Autoherstellers. Also Teil des Lohnes.
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Re: Mann isst bei der Tafel - und bekommt deshalb wenig Wohn
Ist man im Ehrenamt einem Angestellten gleichgestellt?
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Re: Mann isst bei der Tafel - und bekommt deshalb wenig Wohn
Auch bei ehrenamtlich Tätigen zählen Sachbezüge mit beim Ermitteln der Höhe der erhaltenen Aufwandentschädigung.ktown hat geschrieben:Ist man im Ehrenamt einem Angestellten gleichgestellt?
Oder glauben Sie die Lebensmittel-Spenden sind dafür da, um unter den eigenen ehrenamtlich tätigen Mitgliedern des Vereins verteilt zu werden?
"Hey wir arbeiten hier ehrenamtlich, wir nehmen nur Sachspenden mit nach Hause, das zählt doch nicht!"
Grüße, Susanne
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Re: Mann isst bei der Tafel - und bekommt deshalb wenig Wohn
Ich glaube sie missverstehen mich. Beim Angestellten werden die Sachbezüge im gesetzlichen Rahmen steuerlich an sein Lohn angerechnet.
Beim Ehrenamtlichen fehlt ja der Aspekt der Lohnzahlung.
Da kommen wir ja letztlich zum eigentlichen Grundthema des Threads zurück, ob diese Sachbezüge von Sozialleistungen abgezogen werden dürfen.
Beim Ehrenamtlichen fehlt ja der Aspekt der Lohnzahlung.
Da kommen wir ja letztlich zum eigentlichen Grundthema des Threads zurück, ob diese Sachbezüge von Sozialleistungen abgezogen werden dürfen.
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Re: Mann isst bei der Tafel - und bekommt deshalb wenig Wohn
Und wie eingangs gesagt: das hängt von der Sozialleistung ab, es ist bei jeder anders geregelt (AlG II, Sozialhilfe, BAföG, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Wohngeld usw.).ktown hat geschrieben: Da kommen wir ja letztlich zum eigentlichen Grundthema des Threads zurück, ob diese Sachbezüge von Sozialleistungen abgezogen werden dürfen.
Beim Wohngeld ist es sehr (aber nicht nur) am Einkommensteuerrecht orientiert. Und da genügt die bloße Bezeichnung als "ehrenamtlich" nicht, wenn doch Bezüge existieren. Allerdings gibt es gerade im gemeinnützigen Bereich diverse Freibeträge (die aber hier nach Auslegung der Behörde auch überschritten wären).
Re: Mann isst bei der Tafel - und bekommt deshalb wenig Wohn
Wie ich schon sagte, ohne dass ihm Einkommen von der Tafel, wo er arbeitete, angerechnet worden wäre, hätte er gar kein Wohngeld bekommen, da sein Einkommen zu gering war (450€).FM hat geschrieben:Beim Wohngeld ist es sehr (aber nicht nur) am Einkommensteuerrecht orientiert. Und da genügt die bloße Bezeichnung als "ehrenamtlich" nicht, wenn doch Bezüge existieren. Allerdings gibt es gerade im gemeinnützigen Bereich diverse Freibeträge (die aber hier nach Auslegung der Behörde auch überschritten wären).