Detailfragen zu Bestimmungen Hartz IV Bezug?
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Detailfragen zu Bestimmungen Hartz IV Bezug?
Gibt es eine maximale Hartz IV Bezugsdauer?
Ich war bis Ende Mai innerhalb Hartz IV Bezug sechs Monate Langzeit krankgeschrieben. Darf ich jetzt in weiterem Hartz IV Bezug nie wieder krank geschrieben sein?
Ich war bis Ende Mai innerhalb Hartz IV Bezug sechs Monate Langzeit krankgeschrieben. Darf ich jetzt in weiterem Hartz IV Bezug nie wieder krank geschrieben sein?
Re: Detailfragen zu Bestimmungen Hartz IV Bezug?
Maximal bis zum Alter für die Regelaltersrente, also etwas zwischen 65 und 67 Jahren.
Oder bis man vollständig erwerbsgemindert ist, da könnten längere Krankheitszeiten ein Indiz sein (muss dann aber noch festgestellt werden).
Oder bis man vollständig erwerbsgemindert ist, da könnten längere Krankheitszeiten ein Indiz sein (muss dann aber noch festgestellt werden).
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Re: Detailfragen zu Bestimmungen Hartz IV Bezug?
Ist mit vollständig erwerbsgemindert hier gemeint bis man jede einzelne Erwerbsminderungsvoraussetzung 100 % erfüllt?
Re: Detailfragen zu Bestimmungen Hartz IV Bezug?
Es bedeutet, dass man auf längere Dauer keine 3 Stunden täglich mehr arbeiten kann. Das wird in der Regel durch ein Gutachten der Rentenversicherung geprüft.
Re: Detailfragen zu Bestimmungen Hartz IV Bezug?
FM, nur dann, wenn überhaupt die Voraussetzungen für eine Rente vorliegen. Das ist dann nicht der Fall, wenn der Betroffene in den letzten 5 Jahren nicht mindestens 3 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hat. Ist ja häufig bei Langzeitempfängern von ALG II nicht der Fall. Da wird dann der Betroffene an das Sozialamt der Stadt weitergeleitet, wenn eben dauerhaft weniger als 3 Stunden gearbeitet werden kann. An der Bezugshöhe ändert sich durch die Zuständigkeitsänderung nichts.
Chavah
Chavah
Re: Detailfragen zu Bestimmungen Hartz IV Bezug?
Das ist eine Sonderregelung im SGB II/XII: das Jobcenter oder Sozialamt prüft zwar die Erwerbsfähigkeit, mangels eigenen Fachpersonals beauftragt es aber die DRV, auch wenn gar keine Rente ansteht. Siehe: https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/109a.html
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Re: Detailfragen zu Bestimmungen Hartz IV Bezug?
Ich komme jetzt leider gar nicht mehr mit.
Muss ich jetzt den Hartz IV Bezug verlassen? Falls Ja: Für immer?
Falls nein: Darf ich dann im weiteren Hartz IV Bezug nie mehr erkranken?
Muss ich jetzt den Hartz IV Bezug verlassen? Falls Ja: Für immer?
Falls nein: Darf ich dann im weiteren Hartz IV Bezug nie mehr erkranken?
Re: Detailfragen zu Bestimmungen Hartz IV Bezug?
Die übliche Herbsterkältung ist sicherlich nicht das Thema.
Es geht nicht um "erkranken" sondern um die Frage der Erwerbs(un)fähigkeit - das ist ein ganz anderer Begriff als Arbeitsunfähigkeit ("Krankschreibung"). Da findet man sicher im Internet viele Infos zur Definition, man muss halt auf die Qualität der Quelle achten.
Es ist aber immer wieder interessant, dass selbst betroffene Hartz-IV-Bezieher oft sehr gerne in dem System bleiben möchten, während politische Aktivisten wie z.B. die Linkspartei es ganz abschaffen wollen.
Es geht nicht um "erkranken" sondern um die Frage der Erwerbs(un)fähigkeit - das ist ein ganz anderer Begriff als Arbeitsunfähigkeit ("Krankschreibung"). Da findet man sicher im Internet viele Infos zur Definition, man muss halt auf die Qualität der Quelle achten.
Es ist aber immer wieder interessant, dass selbst betroffene Hartz-IV-Bezieher oft sehr gerne in dem System bleiben möchten, während politische Aktivisten wie z.B. die Linkspartei es ganz abschaffen wollen.
Re: Detailfragen zu Bestimmungen Hartz IV Bezug?
Nein, gibt es nicht.
Nach dem 65. Lebensjahr, wenn man als Arbeitnehmer in Rente geht, endet auch der Bezug und man wechselt in die Grundsicherung (Sozialamt).
man kann jederzeit wieder "krank geschrieben" werden.KnightForRight hat geschrieben: ↑17.06.21, 13:50Ich war bis Ende Mai innerhalb Hartz IV Bezug sechs Monate Langzeit krankgeschrieben. Darf ich jetzt in weiterem Hartz IV Bezug nie wieder krank geschrieben sein?
Üblich ist, dass man dann "arbeitsunfähig" ist, eine entsprechende Bescheinigung, im Volksmund "Krankschreibung" erhält. Wenn man gerade arbeitslos ist, benötigt man die nur, um z.B. keine Maßnahmen besuchen zu müssen oder Vermittlungsvorschläge zu bekommen, ansonsten braucht man meist keine AU, wozu auch, man ist ja ohnehin zu Hause und bekommt weiter ALG-II.
Wenn man immer wieder für sehr lange Zeit krank ist, wird das "Amt" wie bereits genannt, die grundsätzliche Erwerbsfähigkeit prüfen. Liegt die nicht vor- da man dauerhaft nicht länger als 3 Stunden arbeiten kann- ist man nicht mehr "Kunde" des JC, sondern erhält ungefähr das gleiche Geld vom Sozialamt.
Re: Detailfragen zu Bestimmungen Hartz IV Bezug?
das ist etwas missverständlich. Wenn die Rede ist von "Hartz-IV gehört abgeschafft" , meint man ja nicht den Zustand, der in so ziemlich jedem anderen Land der Welt vorherrscht, dass es dann ohne Erwerb und Einkommen nichts gibt und man zusehen kann, woher man das Geld für seine Gesundheitsversorgung, Miete, Nahrung und Co nimmt.
Die Linkspartei möchte "das System" abschaffen, um eine Art bedingungslose Alimentation zu etablieren, also dass man nicht mehr so lästige Pflichten hat, wie sich nach Möglichkeit weiter um Arbeit zu bemühen. Dem würden sich auch die betroffenen erwerbsfähigen Langzeitleistungsbezieher wohl kaum entziehen wollen.
Re: Detailfragen zu Bestimmungen Hartz IV Bezug?
Die Kampagnen "weg mit Hartz IV" waren ja vor allem in den ersten Jahren nach 2005. Da hatte dieses System die vorherigen Leistungen Sozialhilfe (weitgehend) und Arbeitslosenhilfe ersetzt, bei denen die Verpflichtungen zur Eingliederung in Arbeit nicht sehr viel anders waren.
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