Guten Tag,
wird bei der Berechnung des Wohngeldes auch Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit angerechnet? Danke.
Ehrenamtliche Aufwandsentschädigung und Wohngeld
Moderator: FDR-Team
Re: Ehrenamtliche Aufwandsentschädigung und Wohngeld
http://www.ehrenamt-deutschland.org/ver ... ngeld.html
Zuwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten sind bei der Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens im Rahmen des Wohngeldbezuges nicht zu berücksichtigen.
Berücksichtigungsfähiges Einkommen im Sinne des Wohngeldgesetzes sind Einkünfte nach § 2 EStG. In § 10 Abs. 2 Wohngeldgesetz wird aufgelistet, welche steuerfreien Einkünfte dennoch bei der Wohngeldberechnung als Einkommen berücksichtigt werden. Dort werden die steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 12, 26 und 26a EStG nicht erwähnt.
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