SBG X § 24 - RVO

Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Berufsgenossenschaften, Renten, Schwerbehinderung ,Kranken- und Pflegeversicherung

Moderator: FDR-Team

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SBG X § 24 - RVO

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,

gab es zu RVO Zeiten ein Pondon zum § 24 SGB X ?

Danke

MfG
uwe
Czauderna
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Re: SBG X § 24 - RVO

Beitrag von Czauderna »

Hallo,
ich habe zwar ab Beginn meiner Tätigkeit (1968) noch viel mit der RVO gearbeitet, aber einen bestimmten § kann ich nicht benennen. Im §24 SGB X geht es um das Thema Anhörungen und solche Anhörungen gab es zu RVO-Zeiten auch schon - hier ein Beispiel - https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/ ... 142550,359
Gruss
Czauderna
FM
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Re: SBG X § 24 - RVO

Beitrag von FM »

Online findet man die RVO hier:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File ... 2_0509.png

und dann weiterblättern bis Seite 838.
Verpflichteter
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Re: SBG X § 24 - RVO

Beitrag von Verpflichteter »

Danke,

https://commons.wikimedia.org/wiki/File ... 2_0838.png

hilft mir nicht weiter.

Mir stellt sich die Frage, inwieweit man nach SGB X § 44 (1) einen Verwaltungsakt anzweifeln kann, wenn sowas wie SGB X § 24 (1) unterblieb, der Verwaltungsakt jedoch zu RVO Zeiten erlassen wurde.
Also müsste es zu dieser Zeit eben ein Pondon gegeben habe.

MfG
uwe
FM
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Re: SBG X § 24 - RVO

Beitrag von FM »

Im Sozialversicherungsrecht beträgt die Verjährungsfrist meist 4 Jahre (allerdings gibt es da sehr verschiedenartige Verfahrensarten und es ist nicht erkennbar, um welche es geht). Sollte es also um einen Jahrzehnte alten Bescheid gehen, ist es eher unwahrscheinlich, dass das noch eine Rolle spielt. Aber eben je nachdem um was es geht - am besten den gesamten Schriftwechsel einem Anwalt vorlegen, der kann das prüfen.
Verpflichteter
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Re: SBG X § 24 - RVO

Beitrag von Verpflichteter »

FM hat geschrieben: 25.09.21, 18:23 am besten den gesamten Schriftwechsel einem Anwalt vorlegen, der kann das prüfen.
Ich bin im Urteil des BSG vom23.01.2018 Az B 2 U 7/16 auf den § 24 gestoßen und daraus hat sich die Frage entwickelt, was wäre wenn der Aufnahmebescheid zu RVO Zeiten ergangen wäre und der Senat entscheiden müsste.

Dazu einen Anwalt zu fragen, ggf. auch zwei oder drei bis sich in mir eine gefestigte Meinung bildet, ist mir die Antwort nun doch nicht wert (monetär).

Danke

MfG
uwe
FM
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Re: SBG X § 24 - RVO

Beitrag von FM »

Erster Satz des Urteils:
Die Beteiligten streiten über die Versicherungspflicht des Klägers als forstwirtschaftlicher Unternehmer in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und die Zahlung von Beiträgen für die
Jahre 2008 und 2009.
Da war die Unfallversicherung schon längst im SGB VII geregelt. Und übrigens gilt das SGB X auch für das Verwaltungsverfahren von Sozialleistungen, die noch nicht im SGB geregelt sind, auch für die RVO (siehe § 68 SGB I).
Verpflichteter
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Re: SBG X § 24 - RVO

Beitrag von Verpflichteter »

Verpflichteter hat geschrieben: 24.09.21, 21:52 gab es zu RVO Zeiten ein Pondon zum § 24 SGB X ?
Danke,

meine Frage lautet, was wäre wenn.

Am Beispielsurteil, wenn die Aufnahmen z.B. bereits 1993 erfolgt wäre.

MfG
uwe
Verpflichteter
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Re: SBG X § 24 - RVO

Beitrag von Verpflichteter »

Czauderna hat geschrieben: 25.09.21, 10:15 Hallo,
ich habe zwar ab Beginn meiner Tätigkeit (1968) noch viel mit der RVO gearbeitet, aber einen bestimmten § kann ich nicht benennen. Im §24 SGB X geht es um das Thema Anhörungen und solche Anhörungen gab es zu RVO-Zeiten auch schon - hier ein Beispiel - https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/ ... 142550,359
Gruss
Czauderna
Ich habe ein Dokument ( aus 1984) gefunden, in dem sowohl auf z.B. RVO 776 als auch auf SGB X §33 verwiesen wird.

DAs SGB X hat also schon vor dem SGB VII Teile de RVO abgelöst,wenn ich es denn richtig verstehe.

Ich gehe jetzt davon aus, das der § 24 SGB X bereits 1984 griff und es ab diesem Zeitpunkt kein Pondon in der RVO gab.

Danke

MfG
uwe
Old Piper
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Re: SBG X § 24 - RVO

Beitrag von Old Piper »

Verpflichteter hat geschrieben: 27.09.21, 15:29Ich gehe jetzt davon aus, das der § 24 SGB X bereits 1984 griff und es ab diesem Zeitpunkt kein Pondon in der RVO gab.
Die erste Annahme ist richtig, die zweite möglich aber unwahrscheinlich. Müsste halt mal jemand alle Fassungen der RVO durchgehen um festzustellen, seit wann es im Sozialrecht die Anhörungspflicht gibt.
Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass es im AVG (Angestelltenversicherungsgesetz - Vorgänger vom SGB VI, in Kraft von 1924 bis 1991) eine entsprechende Vorschrift oder zumindest einen Verweis auf das Verwaltungsverfahrensrecht (VwVfG) gab. Und zu so ziemlich jeder Vorschrift im AVG gab es ein Pendant in der RVO.
MfG
Old Piper
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Re: SBG X § 24 - RVO

Beitrag von Astrid69 »

Par. 24 SGB X wurde zum 1.1.1980 eingeführt.

Davor galt Par. 34 SGB I a.F. .
Dieser beinhaltete noch nicht die Rechtsfolgen einer mangelhaften oder fehlenden Anhörung. Dafür hätte im Zweifelsfalle ein Gericht angerufen werden müssen.

Das SGB I wiederum ist zum 1.1.1973 in Kraft getreten.
Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
Verpflichteter
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Re: SBG X § 24 - RVO

Beitrag von Verpflichteter »

Danke für die Informationen.

Der für mich interessante Zeitraum beginnt ab 1.1.1980.

Somit griffe SGB X § 24.

MfG
uwe
Astrid69
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Re: SBG X § 24 - RVO

Beitrag von Astrid69 »

Astrid69 hat geschrieben: 29.09.21, 19:05 Par. 24 SGB X wurde zum 1.1.1980 eingeführt.

Davor galt Par. 34 SGB I a.F. .
Dieser beinhaltete noch nicht die Rechtsfolgen einer mangelhaften oder fehlenden Anhörung. Dafür hätte im Zweifelsfalle ein Gericht angerufen werden müssen.

Das SGB I wiederum ist zum 1.1.1973 in Kraft getreten.
Sorry. Zur Vollständigkeit: SGB I wurde zum 1.1.1976 eingeführt
Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
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