Harz4 fragen zu erhaltene Private Zahlungseingänge

Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Berufsgenossenschaften, Renten, Schwerbehinderung ,Kranken- und Pflegeversicherung

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flokon
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Beitrag von flokon »

madgerm hat geschrieben:Hallo flokon,
nur nochmal zu wissen. Das heist also, wenn ich jemanden oder jemand mir zum Geburtstag anstatt ein geschenk geld schenkt und das ganze ist über 50€ das man das ganze Versteuern muss ?
Versteuern musst Du es nicht.
Aber es wird Dir von Deinem ALG2 Regelsatz abgezogen.
Davon ab es heisst im Gesetz Geld ODER Geldeswert, würde Papa also regelmässig absofort für Sohnemann einkaufen gehen, wäre das eigentlich auch als Einnahme zu werten.
Elyss
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Beitrag von Elyss »

madgerm hat geschrieben:ach ja ?

Wie gesagt was soll da ein Betrug dran sein? Wenn jemand eine Zahlung erhält die als Kredit deklariert ist.
Aber sicher ist das Betrug, wenn Sie Zahlungen, die Sie erhalten, nicht angeben.....damit täuschen Sie die ARGE über das Ihnen zur Verfügung stehende Geld um diese zu einer Verfügung - Bewilligung von ALGII - zu bewegen......passt also einwandfrei zur Definition des Betruges im StGB!
Grüßle

Elyss
darkles
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Beitrag von darkles »

.

Ja Kontoauszüge dürfen verlangt werden, Du darfst allerdings die Ausgaben schwärzen, Kopien darf die arge allerdings nicht machen.

.
das wusste ich aber auch nicht , in unserer arge werden immer kopien von den kontoauszügen gemacht ...

kann man das iwo nachlasen , würde die arge gerne mal drauf ansprechen :)
TrixiMaus
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Beitrag von TrixiMaus »

kann man das iwo nachlasen , würde die arge gerne mal drauf ansprechen

Guckst Du hier:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... s=9&anz=24

TrixiMaus
Ronny1958
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Beitrag von Ronny1958 »

das man das ganze Versteuern muss ?
Versteuern wohl eher nicht, aber gegenüber der Leistungsbeörde angeben. Und zwar alle Einahmen in voller Höhe. Das Amt entscheidet dann, ob diese Zuwendung anzurechnen ist oder nicht.

Um auszuschließen, dass Geldzuwendungen "vergessen" werden, dient die Kontrolle der Auszüge auch dem Schutz des Hilfeempfängers vor mglw. strafbaren Handlungen.

Etwa indem er eine regelmäßige Geldzuwendung kreativ zu umschreiben versucht.

Geschenk, Kredit, Nettigkeit und dgl. sind solche "kreativen Umschreibungen".

Man muß natürlich die Auszüge nicht vorlegen, etwa dann, wenn man auf die Unterstützungszahlungen des Steuerzahlers keinen Wert mehr legt ;)

Grüße
Ronny ;)
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Roni
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Beitrag von Roni »

madgerm hat geschrieben:Hallo flokon,
nur nochmal zu wissen. Das heist also, wenn ich jemanden oder jemand mir zum Geburtstag anstatt ein geschenk geld schenkt und das ganze ist über 50€ das man das ganze Versteuern muss ?
hallo

wer redet denn hier von versteuern ?
Jeder Geldzufluss ist dem Amt zu melden.Wie oft soll man das hier denn noch schreiben :roll:
Ich denke wenn du was zu bekommen hättest, würdest du das sofort kapieren.

Gruß roni :twisted:
FM
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Beitrag von FM »

darkles hat geschrieben:
.
Ja Kontoauszüge dürfen verlangt werden, Du darfst allerdings die Ausgaben schwärzen, Kopien darf die arge allerdings nicht machen.
.
das wusste ich aber auch nicht , in unserer arge werden immer kopien von den kontoauszügen gemacht ...

kann man das iwo nachlasen , würde die arge gerne mal drauf ansprechen :)
Kann man nicht, da es (zumindest laut BSG) falsch ist.

In Internetforen wird es aber immer wieder so behauptet.
Linsentopf
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Beitrag von Linsentopf »

flokon hat geschrieben:Auf gut deutsch:

Du bescheisst das Amt und möchtest nun wissen, wie Du am besten weiterhin ALG2 beziehen und nebenbei noch vom Herrn Papa Geld zugesteckt bekommen kannst, ohne das was angerechnet oder zurück gefordert wird. :twisted:
Wenn Dummschwätzerei zum Arbeitslosengeld 2-Bezug führen würde, dann würdest Du wohl kaum darum herum kommen.

Erkundige Dich mal, was der öffentliche Dienst und das Deutsche Beamtentum für vielfaches Nichtstun an fetten und überhöhten Bezügen abzockt. Dann siehst Du mal, was wirklich bescheißen ist.
Ronny1958
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Beitrag von Ronny1958 »

Wenn Dummschwätzerei zum Arbeitslosengeld 2-Bezug führen würde, dann würdest Du wohl kaum darum herum kommen.
Das ist jetzt Ihr persönlicher Erfahrungsbericht ?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Roni
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Beitrag von Roni »

Linsentopf hat geschrieben:
flokon hat geschrieben:Auf gut deutsch:

Du bescheisst das Amt und möchtest nun wissen, wie Du am besten weiterhin ALG2 beziehen und nebenbei noch vom Herrn Papa Geld zugesteckt bekommen kannst, ohne das was angerechnet oder zurück gefordert wird. :twisted:
Wenn Dummschwätzerei zum Arbeitslosengeld 2-Bezug führen würde, dann würdest Du wohl kaum darum herum kommen.

Erkundige Dich mal, was der öffentliche Dienst und das Deutsche Beamtentum für vielfaches Nichtstun an fetten und überhöhten Bezügen abzockt. Dann siehst Du mal, was wirklich bescheißen ist.
ich glaube da hat sich Linsentopf gewaltig im Ton vergriffen.

Gruß roni
flokon
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Beitrag von flokon »

Linsentopf hat geschrieben:
flokon hat geschrieben:Auf gut deutsch:

Du bescheisst das Amt und möchtest nun wissen, wie Du am besten weiterhin ALG2 beziehen und nebenbei noch vom Herrn Papa Geld zugesteckt bekommen kannst, ohne das was angerechnet oder zurück gefordert wird. :twisted:
Wenn Dummschwätzerei zum Arbeitslosengeld 2-Bezug führen würde, dann würdest Du wohl kaum darum herum kommen.

Erkundige Dich mal, was der öffentliche Dienst und das Deutsche Beamtentum für vielfaches Nichtstun an fetten und überhöhten Bezügen abzockt. Dann siehst Du mal, was wirklich bescheißen ist.


M.M.n. gibt es in diesem Land Regeln, nennen sich auch Gesetze.
Entweder ich halte mich dran und schimpfe auf die Anderen oder aber ich halte mich nicht dran und falls ich erwischt werde, lebe ich mit den Konsequenzen.

Die Kombination aus ich halte mich nicht an die Gesetze und schimpfe auf die Anderen, die es genauso machen, ist ziemlich geheuchelt... :wink: : :P
SpecialAgentCooper
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Beitrag von SpecialAgentCooper »

Linsentopf hat geschrieben:Wenn Dummschwätzerei zum Arbeitslosengeld 2-Bezug führen würde, dann würdest Du wohl kaum darum herum kommen.
Erkundige Dich mal, was der öffentliche Dienst und das Deutsche Beamtentum für vielfaches Nichtstun an fetten und überhöhten Bezügen abzockt. Dann siehst Du mal, was wirklich bescheißen ist.
(Darf ich annehmen, dass Sie mit diesem Beitrag die Kriterien für den ALG2-Bezug erfüllen?)
Ist das Schüren von Vorurteilen wirklich gute Streitkultur oder möchten Sie nicht lieber nochmals überlegen und dann etwas klarstellen?
Und ist ein Argument im Stil von "aber der hat seine Omma auch in Salzsäure aufgelöst, ehrlich" wirklich überzeugend oder Kindergarten- Stammtischniveau?
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
flipmow

Beitrag von flipmow »

Linsentopf hat geschrieben:
flokon hat geschrieben:Auf gut deutsch:

Du bescheisst das Amt und möchtest nun wissen, wie Du am besten weiterhin ALG2 beziehen und nebenbei noch vom Herrn Papa Geld zugesteckt bekommen kannst, ohne das was angerechnet oder zurück gefordert wird. :twisted:
Wenn Dummschwätzerei zum Arbeitslosengeld 2-Bezug führen würde, dann würdest Du wohl kaum darum herum kommen.

Erkundige Dich mal, was der öffentliche Dienst und das Deutsche Beamtentum für vielfaches Nichtstun an fetten und überhöhten Bezügen abzockt. Dann siehst Du mal, was wirklich bescheißen ist.
Jedem steht es frei sich als Beamter zu bewerben. Im mittleren Dienst der Finanzverwaltung reicht mittlerweile ein Notendurchschnitt von 3,33 und in Deutsch und Mathematik eine 3. Ob Sie die nachfolgenden Tests bestehen, stelle ich mal als Frage in den Raum! ;)

In manchen Bildungsschichten scheint es an Selbstkritik und Reflektion zu mangeln.

;)
Linsentopf
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Beitrag von Linsentopf »

Ronny1958 hat geschrieben:
Wenn Dummschwätzerei zum Arbeitslosengeld 2-Bezug führen würde, dann würdest Du wohl kaum darum herum kommen.
Das ist jetzt Ihr persönlicher Erfahrungsbericht ?
Ne, ich hatte dabei noch an Sie gedacht, nur vergessen, es noch zu erwähnen.
Ronny1958
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Beitrag von Ronny1958 »

Linsentopf hat geschrieben:
Ronny1958 hat geschrieben:
Wenn Dummschwätzerei zum Arbeitslosengeld 2-Bezug führen würde, dann würdest Du wohl kaum darum herum kommen.
Das ist jetzt Ihr persönlicher Erfahrungsbericht ?

Ne, ich hatte dabei noch an Sie gedacht, nur vergessen, es noch zu erwähnen.

Na dann wissen Sie jetzt wenigstens warum ;)
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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