Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Berufsgenossenschaften, Renten, Schwerbehinderung ,Kranken- und Pflegeversicherung

Moderator: FDR-Team

Raiden
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Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Beitrag von Raiden »

Hallo,

ich hoffe es gibt in diesem Bereich des Forum einige Spezialisten, die diesen Sachverhalt lösen können:

A hat seinen Wohnsitz in Frankreich und ist schweizer Staatsbürger. A wurde im Jahr 1940 geboren, hat somit das 65. Lj vollendet.

A ist bereits Direktor einer schweizer AG.

Nun soll A bei einer deutschen KapGes angestellt werden. Sein Bruttogehlat wird oberhalb der Jahresarbeitsentgeltsgrenze liegen.

Ist die Tätigkeit des A bei der deutschen KapGes grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, oder greifen zwischenstaatliche Abkommen, welche die Tätigkeit sozialversicherungsfrei stellen?

Danke Euch für eure Einschätzungen.

Grüße
MfG Raiden

Niveau ist keine Handcreme
Chavah
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Re: Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Beitrag von Chavah »

Angesichts seines Alters (über 65) spielt das alles keine Rolle mehr. Ich gehe mal davon aus, dass er krankenversicherungtstechnisch alles geregelt hat.

Chavah
Raiden
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Re: Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Beitrag von Raiden »

Warum spielt es keine Rolle mehr?
MfG Raiden

Niveau ist keine Handcreme
Old Piper
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Re: Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Beitrag von Old Piper »

Weil er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit versicherungsfrei ist.

Guckst du hier im Absatz 4 - für die Rentenversicherung. In der Arbeitslosenversicherung gibt es eine ähnliche Regelung, weiß nur grad nicht wo.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
RHW
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Re: Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Beitrag von RHW »

Hallo,
vielleicht ist dieser Link hilfreich:
http://ec.europa.eu/eures/main.jsp?acro ... parentId=0
Oder es gibt hier Hilfe:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/A ... usland.htm

Zum 01.05.2010 haben sich im EU-Sozialversicherungsrecht einige (kleinere) Änderungen ergeben. Evtl. ist auch diese Konstellation dabei.

Die wichtigste fRage ist zunächst, ob das Schweizer, das französische oder das deutsche Sozialversicherung für diese Person gilt.

Gruß
RHW
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