Seite 1 von 1

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Verfasst: 19.05.10, 08:59
von Raiden
Hallo,

ich hoffe es gibt in diesem Bereich des Forum einige Spezialisten, die diesen Sachverhalt lösen können:

A hat seinen Wohnsitz in Frankreich und ist schweizer Staatsbürger. A wurde im Jahr 1940 geboren, hat somit das 65. Lj vollendet.

A ist bereits Direktor einer schweizer AG.

Nun soll A bei einer deutschen KapGes angestellt werden. Sein Bruttogehlat wird oberhalb der Jahresarbeitsentgeltsgrenze liegen.

Ist die Tätigkeit des A bei der deutschen KapGes grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, oder greifen zwischenstaatliche Abkommen, welche die Tätigkeit sozialversicherungsfrei stellen?

Danke Euch für eure Einschätzungen.

Grüße

Re: Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Verfasst: 19.05.10, 13:03
von Chavah
Angesichts seines Alters (über 65) spielt das alles keine Rolle mehr. Ich gehe mal davon aus, dass er krankenversicherungtstechnisch alles geregelt hat.

Chavah

Re: Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Verfasst: 20.05.10, 11:28
von Raiden
Warum spielt es keine Rolle mehr?

Re: Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Verfasst: 20.05.10, 19:45
von Old Piper
Weil er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit versicherungsfrei ist.

Guckst du hier im Absatz 4 - für die Rentenversicherung. In der Arbeitslosenversicherung gibt es eine ähnliche Regelung, weiß nur grad nicht wo.

Re: Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Verfasst: 24.05.10, 17:31
von RHW
Hallo,
vielleicht ist dieser Link hilfreich:
http://ec.europa.eu/eures/main.jsp?acro ... parentId=0
Oder es gibt hier Hilfe:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/A ... usland.htm

Zum 01.05.2010 haben sich im EU-Sozialversicherungsrecht einige (kleinere) Änderungen ergeben. Evtl. ist auch diese Konstellation dabei.

Die wichtigste fRage ist zunächst, ob das Schweizer, das französische oder das deutsche Sozialversicherung für diese Person gilt.

Gruß
RHW