Was bedeutet "mit der Bitte um weitere Veranlassung"?
Verfasst: 31.05.15, 13:43
ich habe seit einem Jahr eine Klage beim Sozialgericht gegen eine bestimmte Stelle laufen.
Seitdem ging mit Nachrchten der Gegenseite über das Sozialgericht hin und her.
nun habe ich vom Sozialgericht einen Brief bekommen, wo drin steht
"Sehr geehrte Frau XY....,
als Anlage wird übersandt:
-Schriftsatz vom 11.05.2015
zur Stellungnahme sowie mit der Bitte um weitere Veranlassung"
Kann mir jemand sagen, ob das Sozialgericht um Erlaubnis zu einer "weiteren Veranlassung bittet" oder ob ich die "weitere Veranlassung in die Wege leiten soll"?
Da ich innerhalb einer Frist von 3 Wochen die Stellungnahme abgegeben muss, möchte ich auch wissen, wann Frist denn genau abgelaufen ist.
Ist damit der obige 11.05.2015 gemeint oder der Eingang des Briefes in meinem Postkasten?
Vielen Dank für Eure Antwort
Seitdem ging mit Nachrchten der Gegenseite über das Sozialgericht hin und her.
nun habe ich vom Sozialgericht einen Brief bekommen, wo drin steht
"Sehr geehrte Frau XY....,
als Anlage wird übersandt:
-Schriftsatz vom 11.05.2015
zur Stellungnahme sowie mit der Bitte um weitere Veranlassung"
Kann mir jemand sagen, ob das Sozialgericht um Erlaubnis zu einer "weiteren Veranlassung bittet" oder ob ich die "weitere Veranlassung in die Wege leiten soll"?
Da ich innerhalb einer Frist von 3 Wochen die Stellungnahme abgegeben muss, möchte ich auch wissen, wann Frist denn genau abgelaufen ist.
Ist damit der obige 11.05.2015 gemeint oder der Eingang des Briefes in meinem Postkasten?
Vielen Dank für Eure Antwort