Behörde A erhält einen Antrag auf eine einmalige Beihilfe einer Kundin. Diese Beihilfe soll nach § 32 SGB II mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Die Kundin hat die Beihilfe in bar erhalten und nun muss der VA dazu noch erlassen werden. Stellt diese Vorgehensweise zeitlich ein rechtliches Problem dar? In der Praxis würde nun, zwei Tage nachdem die Beihilfe ausgezahlt wurde, erst nachträglich ein VA ergehen!
Irgendwie dämmert es mir, dass dieses Vorgehen ein Problem darstellt, ich habe aber aktuell keine Idee, wo etwas zu diesem Problem steht. Für Tipps wäre ich dankbar!
nachträglicher VA SGB II mit auflösender Bedingung
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Re: nachträglicher VA SGB II mit auflösender Bedingung
Die Antragstellerin kann das Geld ja zurückgeben wenn Sie mit dem VA nicht einverstanden ist
Grüße, Susanne
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Re: nachträglicher VA SGB II mit auflösender Bedingung
32 SGB II enthält keine Regelung zu auflösenden Bedingungen oder Nebenbestimmungen.
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Re: nachträglicher VA SGB II mit auflösender Bedingung
Stimmt. Der genannte § hat überhaupt nichts mit einmaligen Beihilfen zu tun.
Grüße, Susanne
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