In diesem fiktiven Fall könnte ein Vergleich zwischen Krankenakte des Arztes und Patientenquittung der Krankenkasse aufschlussreich sein. Dazu sollte man möglichst die komplette Krankenakte anfordern und sich vom Arzt die Vollständigkeit auch schriftlich bestätigen lassen.
Für die Einsicht in die Krankenakte ist keine Krankenkassenkarte erforderlich, da der Arzt keine Leistungen über die Krankenkasse erbringt. Die Kosten für Kopien hat der Patient zu tragen.Darf der Arzt eigentlich zur Abrechnung die Krankenkassenkarte erzwingen? Oder hat man das Recht per Rechnung oder Bar zu bezahlen?