Hallo,
eine Frau hat eine Reha beantragt, diese wurde bewilligt. Sie möchte aber nicht, dass der AG von dieser Reha erfährt.
Kann sie sich für die Zeit vom Hausarzt krankschreiben lassen oder sich von der Rehaklinik eine einfache Bescheinigung über einen normalen Krankenhausaufenthalt ausstellen lassen?
Welche Möglichkeiten hat sie?
Danke.
Grüße
Krankmeldung bei Reha?
Moderator: FDR-Team
Re: Krankmeldung bei Reha?
Die Reha ist eine Reha und kein Krankenhaus.
Während der Reha wird das "Gehalt" vom Rentenversicherungsträger etc. bezahlt, aber nicht von der Krankenkasse.
Der Arzt kann nicht einfach eine Arbeitsunfähigkeit attestieren, wenn diese nicht vorliegt. Hierbei würde sich der Arzt strafbar machen. (Es kommen Leute auf Ideen,.... )
Während der Reha wird das "Gehalt" vom Rentenversicherungsträger etc. bezahlt, aber nicht von der Krankenkasse.
Der Arzt kann nicht einfach eine Arbeitsunfähigkeit attestieren, wenn diese nicht vorliegt. Hierbei würde sich der Arzt strafbar machen. (Es kommen Leute auf Ideen,.... )
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Re: Krankmeldung bei Reha?
Und die Krankenkasse würde zurecht meckern, denn diese müssten dann ja einen Teil der Lohnkosten übernehmen, die eigentlicht der Rentenversicherungträger zu bezahlen hat.
Wenn der AG nichts davon erfahren wohl hilft wohl nur (unbezahlten) Urlaub zu nehmen
Wenn der AG nichts davon erfahren wohl hilft wohl nur (unbezahlten) Urlaub zu nehmen
Re: Krankmeldung bei Reha?
Der Arbeitgeber erfährt zwingend von der Reha, da der Bewilligungsbescheid des Sozialleistungsträgers vorgelegt werden muss:
https://dejure.org/gesetze/EntgFG/9.html - Absatz 2
Man könnte natürlich alternativ versuchen, in dieser Zeit seinen Jahresurlaub zu nehmen.
https://dejure.org/gesetze/EntgFG/9.html - Absatz 2
Man könnte natürlich alternativ versuchen, in dieser Zeit seinen Jahresurlaub zu nehmen.
Re: Krankmeldung bei Reha?
Weder - noch, erst mal gibt's (je nach Vorerkrankung) bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung. Erst danach setzt das Übergangsgeld vom RV-Träger ein, falls die Reha noch andauert.Baden-57 hat geschrieben:Während der Reha wird das "Gehalt" vom Rentenversicherungsträger etc. bezahlt, aber nicht von der Krankenkasse.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
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