Hartz IV unter 25 - Elternunterhalt

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hator2001
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Hartz IV unter 25 - Elternunterhalt

Beitrag von hator2001 »

Hallo,

ich versuche herauszufinden, inwieweit ich für ein arbeitsloses, nicht mehr zu Hause wohnendes Kind U25, das aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, unterhaltspflichtig bin. Die Rechtslage finde ich aber eher verwirrend...

Folgende Situation... Der Sohn von Frau F. ist bereits mit 18 von zu Hause ausgezogen. Er hat schon 3 Ausbildungen abgebrochen (eine aus gesundheitlichen Gründen), hat aber zwischendurch gearbeitet. Frau F. ist vor 4 Jahren Witwe geworden (nicht der Vater von S.) und der (S)ohn von Frau F. ist kurzfristig wieder zu Hause eingezogen. Der 2. Auszug erfolgte vor 1 1/2 Jahren, weil S. mit seiner Verlobten ins 40km entfernte Nachbarbundesland zusammenzog. Nun ist S. vor ca. 1 1/2 Jahren erkrankt und konnte seine 3. Ausbildung nicht fortsetzen. Er bezog bis Mitte Januar ALG I. Danach wurde er von der Krankenkasse abgemeldet. Wegen psychischer Probleme benötigte er aber weiterhin ärztliche Versorgung. Vor ca. 2 Wochen erfolgte der Auszug bei der Verlobten. S. schläft momentan bei einem Freund auf der Couch, da er nicht bei Frau F. einziehen kann und will, da er sich mit dem Lebensgefährten von Frau F. nicht versteht. Soweit zur Vorgeschichte.

S. ging zum Jobcenter um einen Hartz IV Antrag zu stellen, da er momentan weder Einkommen noch Wohnung hat. Durch seine psychischen Probleme benötigt er außerdem eine stationäre Therapie, die innerhalb der nächsten Woche beginnen wird. Frau F. bezahlt, da S. nicht über ausreichend Einkommen verfügte seit 1 1/2 Jahren seine Kredite und Handyrechnung (ca. 300 €), die aber nicht auf den Namen von S. laufen, sondern wegen negativer Schufa von Frau F. für ihn abgeschlossen wurden. Damit S. krankenversichert ist musste Frau F. auch erstmal die Krankenversicherung von S. übernehmen, damit die ärztliche Betreuung gesichert ist. Nun befürchtet Frau F., dass das Jobcenter den Hartz IV-Antrag nicht bewilligen wird, weil sie A eventuell zu viel verdient und B S. wieder zu Hause einziehen müsste. Frau F. hat aber nach Abzug aller laufenden Kosten inkl. der Zahlungen für S. (Lebenserhaltungskosten sind da nicht mit eingerechnet) und der eventuellen Krankenversichung nur noch ca. 200 € übrig. Frau F. wäre also mit dem Unterhalt von S. finanziell völlig überfordert. Ein Einzug in die Wohnung von Frau F. wäre auch problematisch, da sich LG und S. nicht verstehen und es die Beziehung von Frau F. zu ihrem LG und ihrem Sohn gleichermaßen belasten würde.

Wie ist also die Rechtslage? Das Jobcenter sieht vermutlich nur das Einkommen und die Miete. Werden sonstige Ausgaben überhaupt berücksichtigt? Die verschwinden ja nicht, nur weil man sie nicht mit einbezieht. Wie sieht es mit Sparkonten aus? Muss ich an meine Reserven gehen (nur für absolute Notfälle gedacht und nach dem plötzlichen Tod von Frau F. Mann angelegt)? Frau F. will S. gerne unterstützen, soweit es möglich ist, will sich aber auch nicht verschulden müssen.

Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass S. bereits 24 Jahre alt ist und deshalb nicht mehr über Frau F. familienversichert werden kann.
ExDevil67
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Re: Hartz IV unter 25 - Elternunterhalt

Beitrag von ExDevil67 »

Da der Sohn nicht mehr bei der Mutter wohnt, wird ihr Einkommen auch in keiner Weise berücksichtigt. Das wäre nur der Fall wenn beide unter einem Dach leben. Ebenso wird das Jobcenter den Sohn nicht zwangsweise bei seiner Mutter einquartieren können.

Was passieren kann, ist das das Jobcenter sich bei der Mutter wegen Unterhalt meldet. Da wäre zu prüfen ob der Sohn, in Anbetracht der Vorgeschichte, evtl nicht krankheitsbedingt Anspruch auf Unterhalt hat.

Krankenversicherung übernimmt afaik das Jobcenter im Rahmen der ALG II Leistungen.
winterspaziergang

Re: Hartz IV unter 25 - Elternunterhalt

Beitrag von winterspaziergang »

hator2001 hat geschrieben: Wie ist also die Rechtslage? Das Jobcenter sieht vermutlich nur das Einkommen und die Miete. Werden sonstige Ausgaben überhaupt berücksichtigt? Die verschwinden ja nicht, nur weil man sie nicht mit einbezieht.
Kommt auf die sonstigen Ausgaben an. Üblicherweise zählen Schulden nicht. Man muss das allgemein sehen: Sonst könnte ja jeder über solche Verbindlichkeiten hilfsbedürftig werden oder sich einer Unterhaltspflicht auf Kosten Dritter (der Allgemeinheit) entledigen.
Dass das im Einzelfall ungerecht und schwierig ist, ist ein anderes Thema.
Wie sieht es mit Sparkonten aus? Muss ich an meine Reserven gehen (nur für absolute Notfälle gedacht und nach dem plötzlichen Tod von Frau F. Mann angelegt)?
Falls eine Unterhaltspflicht besteht, bis der Sohn 25 Jahre ist, wären die Reserven bis auf das Schonvermögen hierfür zu nutzen.
Ergänzung: Um für den Fall eines Ablebens abgesichert zu sein, ist eine vorzeitig nicht verwertbare Lebensversicherung vielleicht die bessere Alternative.
Frau F. will S. gerne unterstützen, soweit es möglich ist, will sich aber auch nicht verschulden müssen.
wenn sie Ersparnisse hat, muss sie das ja auch erstmal nicht
hator2001
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Re: Hartz IV unter 25 - Elternunterhalt

Beitrag von hator2001 »

Vielen Dank für die Antworten. Mir ist schon klar, dass man das Amt nicht für seine Kredite zahlen lassen kann, aber wenn man zum Beispiel ein Auto kauft oder eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio abschließt, dann geht man ja nicht von dem Fall aus, dass man eventuell mal das Kind unterstützen muss, dass schuldlos in die Hilfebedürftigkeit gerutscht ist.

Wie hoch ist denn das Schonvermögen? Ich hab jetzt kein riesiges Vermögen angehäuft (wie auch). Es geht "nur" um einen Betrag von unter 10.000 €, den ich für absolute Notfälle auf die Seite gelegt hab. Durch die Unterstützung meines Sohnes kann ich eh schon keine großen Sprünge machen, aber ich würde ungerne meine hart ersparte Reserve angreifen.
winterspaziergang

Re: Hartz IV unter 25 - Elternunterhalt

Beitrag von winterspaziergang »

hator2001 hat geschrieben:Vielen Dank für die Antworten. Mir ist schon klar, dass man das Amt nicht für seine Kredite zahlen lassen kann, aber wenn man zum Beispiel ein Auto kauft oder eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio abschließt, dann geht man ja nicht von dem Fall aus, dass man eventuell mal das Kind unterstützen muss, dass schuldlos in die Hilfebedürftigkeit gerutscht ist.
kommt halt drauf an. Wenn eine Familie ein großes Haus abzahlt und nur deswegen kein Geld mehr übrig ist, wenn eins der Kinder studiert, gibt es kein Bafög. Benötigt man ALG-II wird auf die Angemessenheit des Wohneigentums geschaut und man bekommt auch kein Geld für die Tilgung, nur für die Zinsen und in Höhe der ortsüblichen Miete usw.
Wenn es beim Kind Anzeichen gibt, das es länger der Unterstützung der unterhaltspflichtigen Eltern bedarf, wird bei den Eltern wohl auch eine Art vorausschauendes Handeln vorausgesetzt.
Wie gesagt, kann im Einzelfall ungerecht sein.

Wie hoch ist denn das Schonvermögen?

150 Euro je Lebensjahr +750 Euro.
Durch die Unterstützung meines Sohnes kann ich eh schon keine großen Sprünge machen, aber ich würde ungerne meine hart ersparte Reserve angreifen.
Wenn eine Unterhaltspflicht besteht, wird man auch den Vater des Sohnes einbeziehen.

P.S. zu
S. ging zum Jobcenter um einen Hartz IV Antrag zu stellen, da er momentan weder Einkommen noch Wohnung hat.
Da Frau F ja nur befürchtet: Hat der Sohn beantragt? Hat man dem Sohn denn Unterlagen mitgegeben, die eine Auskunft zu den Eltern fordert?
hator2001
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Re: Hartz IV unter 25 - Elternunterhalt

Beitrag von hator2001 »

Lieber winterspaziergang,

danke für die Antwort. Es geht ja nicht um meine Kredite, sondern die meines Sohnes, die ich momentan bezahle. Er hat sich vor ein paar Jahren einen recht teuren PC gekauft und vor ca. 1 1/2 Jahren einen Kredit für ein Auto aufgenommen. Wobei das in der Realität eher so ist, dass ich beide Kredite wegen seiner negativen Schufa aufgenommen habe und er sie eigentlich bei mir abbezahlten sollte. Das geht ja nun schon länger nicht.

Wegen dem Schonvermögen... Es geht ja um mein Sparkonto (er hat keinerlei Vermögen). Also werden es ja dann vermutlich meine Lebensjahre sein, oder?

Als er die Anträge bekommen hat, war auch die Anlage UH4 dabei, wo es um Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil außerhalb der Bedarfsgemeinschaft geht. Das habe ich auch ausgefüllt. Ich bin ja bereit ihn zu unterstützen, soweit es mir finanziell möglich ist. Aber ich bin durch die Abzahlung seiner Kredite und Telefonrechnung schon am Limit. Viel mehr geht da nicht...
winterspaziergang

Re: Hartz IV unter 25 - Elternunterhalt

Beitrag von winterspaziergang »

hator2001 hat geschrieben: ...Es geht ja nicht um meine Kredite, sondern die meines Sohnes, die ich momentan bezahle. Er hat sich vor ein paar Jahren einen recht teuren PC gekauft und vor ca. 1 1/2 Jahren einen Kredit für ein Auto aufgenommen. Wobei das in der Realität eher so ist, dass ich beide Kredite wegen seiner negativen Schufa aufgenommen habe und er sie eigentlich bei mir abbezahlten sollte. Das geht ja nun schon länger nicht.
Die Antwort zu den Krediten war bewusst allgemein gehalten.

Wenn man für den Sohn unterhaltspflichtig ist und dieser dadurch nachkommt, dass man einen Teil seiner Verbindlichkeiten zahlt, wird das natürlich abgezogen.
Unterhaltspflicht ist was anderes, als Teil der BG zu sein.
Wegen dem Schonvermögen... Es geht ja um mein Sparkonto (er hat keinerlei Vermögen). Also werden es ja dann vermutlich meine Lebensjahre sein, oder?
Richtig
Als er die Anträge bekommen hat, war auch die Anlage UH4 dabei, wo es um Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil außerhalb der Bedarfsgemeinschaft geht. Das habe ich auch ausgefüllt. Ich bin ja bereit ihn zu unterstützen, soweit es mir finanziell möglich ist. Aber ich bin durch die Abzahlung seiner Kredite und Telefonrechnung schon am Limit. Viel mehr geht da nicht...
Dann wird offenbar nur der Unterhaltsanspruch geprüft, der bereits anderswo wohnende Sohn ist seine eigene BG. Das ist für die Berechnung ein Unterschied.
hator2001
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Re: Hartz IV unter 25 - Elternunterhalt

Beitrag von hator2001 »

Mein Sohn hatte heute seinen Termin beim Jobcenter um seinen Antrag abzugeben. Laut der Bearbeiterin (geprüft und bewilligt wird es nochmal von einem anderen Bearbeiter) hat er Anspruch auf Hartz IV. Von einer Unterhaltspflicht meinerseits war bei dem Gespräch keine Rede. Er musste nur bestätigen, dass seine Verbindlichkeiten direkt von meinem Konto abgehen, ansonsten hätte man die mit seinem Anspruch verrechnet. Wird mich das Jobcenter denn jetzt noch hinsichtlich des Unterhalts befragen oder bin ich aufgrund der Tatsache das er nicht mehr zu Hause wohnt und auch nicht in Ausbildung oder Studium ist außen vor? Wenigstens ist er jetzt wieder krankenversichert...
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Re: Hartz IV unter 25 - Elternunterhalt

Beitrag von Zafilutsche »

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Wegen psychischer Probleme benötigte er aber weiterhin ärztliche Versorgung.
Ist der Sohn überhaupt "Arbeitsfähig?"
winterspaziergang

Re: Hartz IV unter 25 - Elternunterhalt

Beitrag von winterspaziergang »

Zafilutsche hat geschrieben:

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Wegen psychischer Probleme benötigte er aber weiterhin ärztliche Versorgung.
Ist der Sohn überhaupt "Arbeitsfähig?"
um ALG-II zu beziehen, muss er nur erwerbsfähig sein. Eine aktuell nicht gegebene Arbeitsfähigkeit steht dem nicht im Weg.
ExDevil67
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Re: Hartz IV unter 25 - Elternunterhalt

Beitrag von ExDevil67 »

hator2001 hat geschrieben: Wird mich das Jobcenter denn jetzt noch hinsichtlich des Unterhalts befragen oder bin ich aufgrund der Tatsache das er nicht mehr zu Hause wohnt und auch nicht in Ausbildung oder Studium ist außen vor?
Wenn das Jobcenter ihn für grundsätzlich arbeitsfähig einschätzt, dürften Sie mit Blick auf Unterhalt raus sein. Aus den genannten Gründen.
hator2001 hat geschrieben: Er musste nur bestätigen, dass seine Verbindlichkeiten direkt von meinem Konto abgehen, ansonsten hätte man die mit seinem Anspruch verrechnet.
Die Verbindlichkeiten dürften so oder so keine Rolle spielen, da Sie ja gegenüber den Gläubigern als Vertragspartner auftreten. Was Sie dann intern mit ihrem Sohn dazu vereinbarten, dürfte weder Jobcenter noch Gläubiger groß interessieren.
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