Alg 1 verreisen während Urlaubsabgeltung

Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Berufsgenossenschaften, Renten, Schwerbehinderung ,Kranken- und Pflegeversicherung

Moderator: FDR-Team

theohund2816
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Alg 1 verreisen während Urlaubsabgeltung

Beitrag von theohund2816 »

Liebes Forum,

Darf ein Alg1 Empfänger während des Ruhens von Alg1, wegen der vom Ex-Arbeitgeber ausbezahlten Urlaubsabgeltung, verreisen? Er erhält ja für die Zeit für keine Leistungen der Agentur für Arbeit. Oder muss er auch in den Zeiten des Ruhens der Vermittlung zur Verfügung stehen?
mfg
theohund2816
matthias.
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Re: Alg 1 verreisen während Urlaubsabgeltung

Beitrag von matthias. »

In meinen Augen ja.

Mfg
Matthias
RGSilberer
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Re: Alg 1 verreisen während Urlaubsabgeltung

Beitrag von RGSilberer »

matthias. hat geschrieben:In meinen Augen ja.
Und womit begründest Du das?
Er steht ja nicht der Vermittlung zur Verfügung und erhält auch keine Leistungen.
matthias.
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Re: Alg 1 verreisen während Urlaubsabgeltung

Beitrag von matthias. »

RGSilberer hat geschrieben:
matthias. hat geschrieben:In meinen Augen ja.
Und womit begründest Du das?
Er steht ja nicht der Vermittlung zur Verfügung und erhält auch keine Leistungen.
Damit hast du es ja begründet :D

Wobei wenn ich es jetzt nochmal lese, es war eine Oder Frage.

Also mit ja war gemeint, er darf in Urlaub fahren. :D
RGSilberer
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Re: Alg 1 verreisen während Urlaubsabgeltung

Beitrag von RGSilberer »

matthias. hat geschrieben:
RGSilberer hat geschrieben:
matthias. hat geschrieben:In meinen Augen ja.
Und womit begründest Du das?
Er steht ja nicht der Vermittlung zur Verfügung und erhält auch keine Leistungen.
Damit hast du es ja begründet :D

Wobei wenn ich es jetzt nochmal lese, es war eine Oder Frage.

Also mit ja war gemeint, er darf in Urlaub fahren. :D
Dann sind wir uns ja einig. :D
FM
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Re: Alg 1 verreisen während Urlaubsabgeltung

Beitrag von FM »

In § 309 Abs. 1 SGB III steht allerdings:
Die allgemeine Meldepflicht besteht auch in Zeiten, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.
Ein entsprechender Termin könnte also auch dann stattfinden.
theohund2816
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Re: Alg 1 verreisen während Urlaubsabgeltung

Beitrag von theohund2816 »

Was bedeutet denn die Meldepflicht. Er hat sich ja bereits Arbeitslos gemeldet. Was könnte das für eine Meldung sein.
mfg
theohund2816
RHW
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Re: Alg 1 verreisen während Urlaubsabgeltung

Beitrag von RHW »

Hallo theohund,

auch bei ruhendem Arbeitslosengeld erhält man ggf. Leistungen der Agentur für Arbeit:
z.B. werden i.d.R. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt.

Hier sind die Meldepflichten genauer beschrieben:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__309.html

Also entweder rechtzeitig vorher bei der Agentur für Arbeit eine Ortsabwesenheit genehmigen lassen. Oder Alg erst nach dem Urlaub beantragen und mit der Krankenkasse den Versicherungsschutz während des Urlaubs klären. Es kann aber Probleme mit dem Krankengeld geben, falls man arbeitsunfähig aus dem Urlaub zurückkehrt.

Gruß
RHW
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