Nein es ist zu unterscheiden zw. vorbehaltloser Schenkung und Schenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchsrechts.helmes63 hat geschrieben: Allerdings ist es wohl wichtig zu unterscheiden zw. Nießbrauch und Schenkung.
Wo ist das Verständnisproblem?helmes63 hat geschrieben:Das geht aus den rechtlichen
Erklärungen im Web meines Erachtens nicht immer eindeutig hervor.
Sie wissen nicht, was eine Schenkung ist?
Sie wissen nicht, was ein Nießbrauch ist?
Sie wissen nicht, was ein Vorbehalt ist?
Sagt Ihnen der Name Brockhaus etwas? Das sind so dicke Wälzer, die hatte man früher im Regal stehen. Da konnte man nachschauen, wenn man nicht wußte, was ein Wort bedeutet. Da waren alle Wörter drin, die es in der deutschen Sprache gab, alphabetisch. (Wissen Sie, was "alphabetisch" ist?)
Heute braucht man sich nicht mehr das Regal mit dicken Lexika vollstellen, weil heute gibt es das Internet.
Wenn man wissen will, was ein Wort bedeutet, schreibt man das Wort in die sogenannte Suchleiste einer sogenannten Suchmaschine. Und damit die Suchmaschine weiß, dass man nicht irgendeine Seite sucht wo das Wort vorkommt, sondern eine Seite wo erklärt ist was das Wort bedeutet, schreibt man ein zweites Wort dazu, nämlich das Wort "wiki". Wiki hat nämlich im Internet die Bedeutung von dem, was früher ein Lexikon war. Das Wort "wiki" istz.B. da erklärt: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Wiki
Sie sollten meines Erachtens erst die Wörter an sich verstehen, bevor Sie meines Erachtens das rechtliche verstehen wollen. Versuchen Sie es nochmal mit der websuche, und identifizieren Sie Ihres Erachtens die Wörter, die Sie Ihres Erachtens nicht verstehen.Das geht aus den rechtlichen
Erklärungen im Web meines Erachtens nicht immer eindeutig hervor.