Patientenverfügung vs. Vorsorgevollmacht

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MrCaipirinha
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Patientenverfügung vs. Vorsorgevollmacht

Beitrag von MrCaipirinha »

Hallo zusammen,

sorry wenn ich eine vermeintlich dumme Frage stellen muss.

Kann mir jemand mit "einfachen" Worten erklären wo der Unterschied liegt zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?
Meine eigene Interpretation ist bisher das Vorsorge sich primär ums Finanzielle kümmert und die Patientenverfügung um alles was Gesundheit betrifft.

Für Tipps und Infos sage ich jetzt schon mal ein herzliches Danke.
Chavah
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Re: Patientenverfügung vs. Vorsorgevollmacht

Beitrag von Chavah »

Letztlich hat jeder Mensch die Freiheit, Verfügungen zu treffen, die ihm passen, Vollmachten zu erstellen, wie er will. Insoweit schliessen sich eine Verfügung und eine Vollmacht nicht aus. Außerdem sind da ja noch Unterschiede. Eine Vollmacht ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, kann jederzeit vom Vollmachtgeber widerrufen werden, der Bevollmächtigte muss nicht handeln. An eine Verfügung ist in der Regel jemand gebunden, darf nicht anders handeln als verfügt.

Also, nicht miteinander vermengen.

Chavah
MrCaipirinha
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Re: Patientenverfügung vs. Vorsorgevollmacht

Beitrag von MrCaipirinha »

Hallo Chavah,

manchmal fehlt einem einfach der Ansatz.
Dafür schon mal ein herzliches Danke. Hat mir sehr geholfen.

Mit der Verfügung lege ich also etwas fest was verbindlich ist. z.B. was bezüglich Organspende oder med. Versorgung mein Wille ist.
In der Vollmacht gebe ich jemanden das Recht etwas zu tun, wobei da erst mal niemand gebunden ist. z.B. Zugriff aufs Konto.

.... Danke soweit.
FM
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Re: Patientenverfügung vs. Vorsorgevollmacht

Beitrag von FM »

Die Patientenverfügung ist vom Thema her auf medizinische Fragen begrenzt. Sie kann, muss aber nicht unbedingt eine Vollmacht enthalten. Der Patient kann auch gleich selbst festlegen, dass er bestimmte Behandlungen ablehnt (z.B. aus religiösen Gründen eine Bluttrandfusion), ohne dass noch ein Bevollmächtigter zu beteiligen ist.

Die Vorsorgevollmacht ist thematisch nicht begrenzt, wird sehr oft auch medizinische Fragen umfassen, kann sich aber auch auf vieles andere beziehen (Vermögen, Aufenthalt, bis zur Leitung eines Unternehmens). Hier muss ein Bevollmächtigter erscheinen, dem aber ebenfalls inhaltliche Anweisungen erteilt werden können ("er darf keinesfalls festlegen, dass ich jemals in Offenbach leben werde").

Es kann auch beides in einer einzigen Urkunde vermischt sein, z.B. unterschiedlich je nach Sachgebiet, und eine fehlerhafte Bezeichnung schadet nichts.

Gesetzlich geregelt ist, abgesehen von den allgemeinen Regelungen zur Vollmacht, wenig und noch nicht lange. Siehe:
§ 1901a und 1901b BGB (für den Fall Patientenverfügung + Betreuung, letztere ist aber nicht zwingend nötig)
§ 1901c für die Vorsorgevollmacht (z.B. mit dem Ziel, eine Betreuung zu vermeiden)
zimtrecht
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Re: Patientenverfügung vs. Vorsorgevollmacht

Beitrag von zimtrecht »

FM hat geschrieben: Es kann auch beides in einer einzigen Urkunde vermischt sein,...
Und da zeigt sich dann auch der Unterschied: Die Patientenverfügung nennt die Wünsche des Patienten, der Bevollmächtigte hat den Auftrag und das Mittel, diese Wünsche ggf. durchzusetzen.
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