Doppelversicherung PKV GKV
Moderator: FDR-Team
Doppelversicherung PKV GKV
Hallo,
Ich war bisher über meinen Mann in der Privaten Krankenversicherung (Familienversicherung) versichert.
Als ich eine Berufstätigkeit begonnen habe sagte mein Arbeitgeber dass ich mich auch gesetzlich krankenversichern muss. Das tat ich dann, obwohl ich ihm auch mitteilte dass ich privat versichert bin.....
Nun stelle ich leider nach 30 Monaten Beitragszahlung fest, dass die GKV nicht nötig gewesen wäre. Dies sagte mir die private Krankenversicherung. Es handelt sich in der Summe um einen 5 stelligen Betrag den ich aufgrund von Unwissenheit/Fehlinformation gezahlt habe. Mittlerweile habe ich die GKV gekündigt. Habe ich ein Anrecht die unnötig gezahlten Beiträge erstattet zu bekommen? Ich habe die Versicherung auch in der Zeit kein einziges Mal genutzt.
Vielen Dank für die Antwort
Ich war bisher über meinen Mann in der Privaten Krankenversicherung (Familienversicherung) versichert.
Als ich eine Berufstätigkeit begonnen habe sagte mein Arbeitgeber dass ich mich auch gesetzlich krankenversichern muss. Das tat ich dann, obwohl ich ihm auch mitteilte dass ich privat versichert bin.....
Nun stelle ich leider nach 30 Monaten Beitragszahlung fest, dass die GKV nicht nötig gewesen wäre. Dies sagte mir die private Krankenversicherung. Es handelt sich in der Summe um einen 5 stelligen Betrag den ich aufgrund von Unwissenheit/Fehlinformation gezahlt habe. Mittlerweile habe ich die GKV gekündigt. Habe ich ein Anrecht die unnötig gezahlten Beiträge erstattet zu bekommen? Ich habe die Versicherung auch in der Zeit kein einziges Mal genutzt.
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Re: Doppelversicherung PKV GKV
Nach meinem Ermessen Nein. Die PKV ist zwar verpflichtet, den Versicherten hier nach Meldung der GKV Pflichtversicherung freizugeben resp. den Vertrag zu beenden, aber solange die das nicht wissen läuft der Vertrag wie vereinbart weiter. Verträge sind einzuhalten.Maya76 hat geschrieben:Habe ich ein Anrecht die unnötig gezahlten Beiträge erstattet zu bekommen?
Einzige (unwahrscheinliche) Möglichkeit, wäre eine Regelung im Versicherungsvertrag für so einen Fall oder eben Kulanz. Aber da sehe ich wenig Licht am Ende des Tunnels.
Was mich stutzig macht. Ist das denn bei der Steuererklärung nicht aufgefallen? Ich meine, eine Familienversicherung gibt es in der PKV nicht, insofern sind 30 Monate Beiträge bezahlt worden. Diese hätten bei gleichzeitiger GKV Pflicht vom Finanzamt als Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen nicht anerkannt werden dürfen.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Doppelversicherung PKV GKV
Hallo,
ich gehe davon aus, dass Sie durch das Beschäftigungsverhältnis versicherungspflichtig waren und nach § 5 Abs. 1 Nummer 1 SGB V als Arbeitnehmerin in der GKV versichert war. Versicherungspflichtige Arbeitnehmer müssen gesetzlich versichert werden. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, durch ein Sonderkündigungsrecht die private Krankenversicherung zum Eintritt der Versicherungspflicht und dem Beginn der Mitgliedschaft in der GKV zu kündigen.
Eine freiwillige Versicherung in der GKV kann ich mir nicht vorstellen, da ein Wechsel von der PKV in die GKV nur eintreten kann, wenn Versicherungspflicht eintritt.
Sollte sich herausgestellt haben, dass keine Versicherungspflicht eingetreten ist (Gründe kann ich aus der Sachverhaltsschilderung jedoch aktuell nicht erkennen) würde die Mitgliedschaft in der GKV rückabgewickelt werden, in diesem Fall könnten Sie die Arbeitnehmeranteile erstattet bekommen.
ich gehe davon aus, dass Sie durch das Beschäftigungsverhältnis versicherungspflichtig waren und nach § 5 Abs. 1 Nummer 1 SGB V als Arbeitnehmerin in der GKV versichert war. Versicherungspflichtige Arbeitnehmer müssen gesetzlich versichert werden. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, durch ein Sonderkündigungsrecht die private Krankenversicherung zum Eintritt der Versicherungspflicht und dem Beginn der Mitgliedschaft in der GKV zu kündigen.
Eine freiwillige Versicherung in der GKV kann ich mir nicht vorstellen, da ein Wechsel von der PKV in die GKV nur eintreten kann, wenn Versicherungspflicht eintritt.
Sollte sich herausgestellt haben, dass keine Versicherungspflicht eingetreten ist (Gründe kann ich aus der Sachverhaltsschilderung jedoch aktuell nicht erkennen) würde die Mitgliedschaft in der GKV rückabgewickelt werden, in diesem Fall könnten Sie die Arbeitnehmeranteile erstattet bekommen.
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Re: Doppelversicherung PKV GKV
Hallo,
Mit der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses wurden Sie versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Wahlmöglichkeit, ob man sich als Arbeitnehmer privat oder gesetzlich versichert, hat man nur dann wenn man mehr als die Jahresentgeltgrenze verdient. Die Jahresentgeltgrenze liegt bei 60.000€ jährlich, also 5.000€ monatlich. Liegen Sie darunter, muss der Arbeitgeber Sie in der Gesetzlichen Krankenversicherung anmelden.
Normalerweise kündigt man die PKV dann in diesem Zeitpunkt, d.h. Sie als Mitglied der PKV hätten die Private Krankenversicherung kündigen müssen. Kündigen können Sie jetzt auch noch, aber die bis jetzt gezahlten Beiträge bekommen Sie nicht zurück.
Un der Privaten Krankenversicherung gibt es gar keine Familienversicherung. Demzufolge waren Sie und Ihr Mann eigenständige Mitglieder mit jeweils eigener Beitragszahlung.Ich war bisher über meinen Mann in der Privaten Krankenversicherung (Familienversicherung) versichert.
Mit der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses wurden Sie versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Wahlmöglichkeit, ob man sich als Arbeitnehmer privat oder gesetzlich versichert, hat man nur dann wenn man mehr als die Jahresentgeltgrenze verdient. Die Jahresentgeltgrenze liegt bei 60.000€ jährlich, also 5.000€ monatlich. Liegen Sie darunter, muss der Arbeitgeber Sie in der Gesetzlichen Krankenversicherung anmelden.
Normalerweise kündigt man die PKV dann in diesem Zeitpunkt, d.h. Sie als Mitglied der PKV hätten die Private Krankenversicherung kündigen müssen. Kündigen können Sie jetzt auch noch, aber die bis jetzt gezahlten Beiträge bekommen Sie nicht zurück.
Wirklich? Haben Sie auch eine Bestätigung bekommen, dass Ihre Mitgliedschaft beendet ist, oder haben Sie lediglich die Kündigung abgeschickt?Mittlerweile habe ich die GKV gekündigt.
Grüße, Susanne
Re: Doppelversicherung PKV GKV
Vielen Dank für die Antworten,
Ich war in der Zeit bei 2 Arbeitgebern angestellt und lag auch mit meinem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze und hätte nicht pflichtversichert werden müssen in der gesetzlichen.
An wen ( evt. auch juristisch) kann ich mich wenden falls ich Anrecht auf eine Rückabwicklung der gezahlten Beiträge habe. Die gesetzliche KK wird mir sicher nicht in meinem Sinne „helfen“.
Ich war in der Zeit bei 2 Arbeitgebern angestellt und lag auch mit meinem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze und hätte nicht pflichtversichert werden müssen in der gesetzlichen.
An wen ( evt. auch juristisch) kann ich mich wenden falls ich Anrecht auf eine Rückabwicklung der gezahlten Beiträge habe. Die gesetzliche KK wird mir sicher nicht in meinem Sinne „helfen“.
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Re: Doppelversicherung PKV GKV
Das waren beides unbefristete Verträge?Ich war in der Zeit bei 2 Arbeitgebern angestellt
Dann hätten sie gar nicht pflichtversichert werden können, sondern es wäre eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen.und lag auch mit meinem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze und hätte nicht pflichtversichert werden müssen in der gesetzlichen.
Da bräuchte es dann ein extra Einverständnis von Ihnen, dass der Arbeitgeber die KV-Beiträge an die Krankenversicherung abführt, ansonsten hätte der AG die Beiträge gar nicht vom Lohn abziehen dürfen, sondern der freiwillig versicherte Arbeitnehmer bezahlt seine Beiträge selber. Haben Sie eine solche Erklärung unterschrieben und an den Arbeitgeber ausgehändigt?
Oder haben Sie selber die KV-Beiträge an die gesetzliche KV überwiesen?
Grüße, Susanne
Re: Doppelversicherung PKV GKV
Ja, es waren unbefristete Verträge die ich selbst gekündigt habe....
Und die Beiträge wurden automatisch vom Gehalt abgeführt.
Es gab auch keine Erklärung meinerseits dazu.
Und die Beiträge wurden automatisch vom Gehalt abgeführt.
Es gab auch keine Erklärung meinerseits dazu.
Re: Doppelversicherung PKV GKV
Vermutlich fehlen da noch einige wichtige Details, z.B. ob die beiden Beschäftigungsverhältnisse am selben Tag begonnen hatten und ob mit "familienversichert in der PKV" ein Beihilfeanspruch ergänzt durch eine Teilversicherung gement ist.
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Re: Doppelversicherung PKV GKV
Stimmt, das könnte auch noch sein
Maya76:: Waren diese Beschäftigungsverhältnisse bei 2 Arbeitgebern hintereinander oder gleichzeitig?
Maya76:: Waren diese Beschäftigungsverhältnisse bei 2 Arbeitgebern hintereinander oder gleichzeitig?
Grüße, Susanne
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Re: Doppelversicherung PKV GKV
Hier gehts um viele Detailfragen, speziell wer wußte ab wann von welchen Tatsachen. Da sollte man - sofern keine einvernehmliche Lösung zu erwarten ist - sich einen Rechtsbeistand nehmen. Ein anonymes Forum dürfe damit überfordert sein zumal auch eine Rechtsberatung hier nicht erwünscht ist.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Doppelversicherung PKV GKV
Die Beschäftigungsverhältnisse waren nicht zum gleichen Zeitpunkt, nacheinander!
Wie stehen denn die Chancen bei der geschilderten Lage?
Vielen Dank vorerst, ich werde mir juristische Hilfe suchen!
Schönes Wochenende
Wie stehen denn die Chancen bei der geschilderten Lage?
Vielen Dank vorerst, ich werde mir juristische Hilfe suchen!
Schönes Wochenende
Re: Doppelversicherung PKV GKV
Wenn mit Beginn des ersten Arbeitsverhältnisses die Jahresarbeitsentgeltgrenze noch nicht überschritten wurde, bestand die KV-Pflicht zu diesem Zeitpunkt zu Recht und man hätte aus der PKV austreten können (dies aber auch aktiv tun müssen). Wird dann später (durch Hinzukommen eines zweiten Arbeitsverhältnisses) die Grenze überschritten, entfällt die KV-Pflicht wieder. Die Krankenkasse weist dann auf die Austrittsmöglichkeit hin (wozu sie die Änderung der Verhältnisse erst einmal wissen muss) und man kann dann innerhalb von 2 Wochen austreten. Dabei muss man den anderen Versicherungsschutz (PKV, Beihilfe) nachweisen. Andernfalls bleibt die Mitgliedschaft "freiwillig" bestehen. Da hier kein Beihilfeanspruch wegen eigenen Einkommens bestehen kann, müsste es aber schon eine PKV im Normaltarif sein.
Sollte die Mitgliedschaft doch nicht bestanden haben - was hier unklar ist - kann man die selbst getragenen Beiträge sich erstatten lassen. Das aber nur, wenn man keine Leistungen in Anspruch genommen hatte.
Sollte die Mitgliedschaft doch nicht bestanden haben - was hier unklar ist - kann man die selbst getragenen Beiträge sich erstatten lassen. Das aber nur, wenn man keine Leistungen in Anspruch genommen hatte.
Re: Doppelversicherung PKV GKV
Hallo,
bei Beginn der ersten Beschäftigung ist Krankenversicherungspflicht eingetreten (wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze - nicht Beitragsbemessungsgrenze) nicht überschritten wurde). Diese Versicherungspflicht besteht dann bis zum 31.12. des betreffenden Kalenderjahres (Ausnahme: die 2. Beschäftigung für sich allein übersteigt bereits die Jahresarbeitsentgeltgrenze).
Zum 1.1. des Folgejahres sind dann die beiden regelmäßigen Jahresarbeitsentgelte beider Arbeitgeber zu addieren und mit der neuen Jahresarbeitsentgeltgrenze zu vergleichen. Wenn die Verdienste darüber liegen, hätten beide Arbeitgeber die Versicherungspflicht bei der Krankenkase abmelden und den Arbitnehmer mit "Meldungen zur Sozialversicherung" zu informieren (das kann der Arbeitgeber aber, wenn er jeweils über den 2. Arbeitgeber und die dortige Jahresarbeitsentgelte informiert wird).Wenn die Krankenkasse über das Ende der Versicherungspflicht informiert wuirde, macht sie einen Hinweis an das Mitglied, dass innerhalb von 14 Tagen eine Austrittsrückmöglichkeit (rückwirkend zum Ende der Versicherungspflicht) besteht. Bei der Berechnung der Jahresarbeitsentgelte können aber einige Besonderheiten relevant sein: Sonderzahlungen, Überstunden, Provision, Familienzulage, 450-Euro-Job, steuerfreie Zulagen, Direktversicherung ...
Man kann versuchen, mit den Personalabteilungen der beiden Arbeitgeber die nachträgliche Berechnung der Jahresarbeitsentgelte zu klären (wenn man die Krankenkasse nicht einschalten möchte).
Gruß
RHW
bei Beginn der ersten Beschäftigung ist Krankenversicherungspflicht eingetreten (wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze - nicht Beitragsbemessungsgrenze) nicht überschritten wurde). Diese Versicherungspflicht besteht dann bis zum 31.12. des betreffenden Kalenderjahres (Ausnahme: die 2. Beschäftigung für sich allein übersteigt bereits die Jahresarbeitsentgeltgrenze).
Zum 1.1. des Folgejahres sind dann die beiden regelmäßigen Jahresarbeitsentgelte beider Arbeitgeber zu addieren und mit der neuen Jahresarbeitsentgeltgrenze zu vergleichen. Wenn die Verdienste darüber liegen, hätten beide Arbeitgeber die Versicherungspflicht bei der Krankenkase abmelden und den Arbitnehmer mit "Meldungen zur Sozialversicherung" zu informieren (das kann der Arbeitgeber aber, wenn er jeweils über den 2. Arbeitgeber und die dortige Jahresarbeitsentgelte informiert wird).Wenn die Krankenkasse über das Ende der Versicherungspflicht informiert wuirde, macht sie einen Hinweis an das Mitglied, dass innerhalb von 14 Tagen eine Austrittsrückmöglichkeit (rückwirkend zum Ende der Versicherungspflicht) besteht. Bei der Berechnung der Jahresarbeitsentgelte können aber einige Besonderheiten relevant sein: Sonderzahlungen, Überstunden, Provision, Familienzulage, 450-Euro-Job, steuerfreie Zulagen, Direktversicherung ...
Man kann versuchen, mit den Personalabteilungen der beiden Arbeitgeber die nachträgliche Berechnung der Jahresarbeitsentgelte zu klären (wenn man die Krankenkasse nicht einschalten möchte).
Gruß
RHW
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Re: Doppelversicherung PKV GKV
Schwer vorstellbar, dass der AG einer Arbeitsstelle mit deutlich vierstelligem Gehalt meinte, man müsse sich zusätzlich gesetzlich versichern. Der irrtümliche Hinweis auf eine „Familienversicherung“ (die es wie schon gesagt in der PKV nicht gibt) kann ein Missverständnis provoziert haben.Maya76 hat geschrieben:Hallo,
Ich war bisher über meinen Mann in der Privaten Krankenversicherung (Familienversicherung) versichert.
Als ich eine Berufstätigkeit begonnen habe sagte mein Arbeitgeber dass ich mich auch gesetzlich krankenversichern muss. Das tat ich dann, obwohl ich ihm auch mitteilte dass ich privat versichert bin.....
rt
Nun stelle ich leider nach 30 Monaten Beitragszahlung fest, dass die GKV nicht nötig gewesen wäre.

Für etwaige Schadensersatzansprüche wird sich die AN gewiss nicht auf „Fehlinformation“ berufen können.Dies sagte mir die private Krankenversicherung. Es handelt sich in der Summe um einen 5 stelligen Betrag den ich aufgrund von Unwissenheit/Fehlinformation gezahlt habe.
Ist man bei der GKV als freiwillig Versicherte mit dem Höchstbeitrag?Mittlerweile habe ich die GKV gekündigt.
Nach dem Vortrag des Sachverhalts und den großen Wissenslücken der AN erscheint m.E. unklar, wie die AN versichert war, ob es tatsächlich eine freiwillige GKV war oder unnötig in die private eingezahlt wurde.Habe ich ein Anrecht die unnötig gezahlten Beiträge erstattet zu bekommen? Ich habe die Versicherung auch in der Zeit kein einziges Mal genutzt.
Vielen Dank für die Antwort