Ablehnung Sozialhilfe
Moderator: FDR-Team
Ablehnung Sozialhilfe
Hallo
Person A muss sich an Heimkosten für ihre Kurzzeitpflege mit einem Eigenanteil beteiligen.
Für diese Kosten stellt sie beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme , da sie nicht genügend eigenes Geld dafür hat.
Das Heim schickt eine Rechnung mit Aufforderung sie innerhalb 10 Tagen zu begleichen.
Da der Sozialhilfebescheid aber lange auf sich warten lies, bat Person A Person B die Rechnung zu zahlen , da sonst die Frist von 10 Tagen überschritten worden wäre.
Einige Zeit später lehnt das Sozialamt eine Übernahme der KOsten ab, da laut §9 Abs 1 SGB XII kein BEdarf mehr bestünde. REchnung ist ja bezahlt.
Wie ist die Rechtslage ?
Person B hat person A das Geld ja nicht geschenkt, sondern geliehen. Wie kann Person A denn nun das geliehene Geld zurückzahlen ?
Person A muss sich an Heimkosten für ihre Kurzzeitpflege mit einem Eigenanteil beteiligen.
Für diese Kosten stellt sie beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme , da sie nicht genügend eigenes Geld dafür hat.
Das Heim schickt eine Rechnung mit Aufforderung sie innerhalb 10 Tagen zu begleichen.
Da der Sozialhilfebescheid aber lange auf sich warten lies, bat Person A Person B die Rechnung zu zahlen , da sonst die Frist von 10 Tagen überschritten worden wäre.
Einige Zeit später lehnt das Sozialamt eine Übernahme der KOsten ab, da laut §9 Abs 1 SGB XII kein BEdarf mehr bestünde. REchnung ist ja bezahlt.
Wie ist die Rechtslage ?
Person B hat person A das Geld ja nicht geschenkt, sondern geliehen. Wie kann Person A denn nun das geliehene Geld zurückzahlen ?
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Re: Ablehnung Sozialhilfe
Zum Beispiel mit Ratenzahlung oder Schmuck verkaufen.Wie kann Person A denn nun das geliehene Geld zurückzahlen ?
Grüße, Susanne
Re: Ablehnung Sozialhilfe
Also Schmuck verkaufen, weil das Sozialamt nicht zahlen " will" , weil Person B so blöd war Geld zu leihen ?
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Re: Ablehnung Sozialhilfe
Ja so lautete mein Vorschlag. Oder die Schulden in Raten abzahlen.
Grüße, Susanne
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Re: Ablehnung Sozialhilfe
Als Frage zur Einschätzung der Rechtslage: War der Zeitraum der Kurzzeitpflege so Kurzfristig, dass Person A den Antrag auf Kostenübernahme erst stellen konnte, nachdem sie die Rechnung erhalten hat?Ramfio hat geschrieben:Hallo
Person A muss sich an Heimkosten für ihre Kurzzeitpflege mit einem Eigenanteil beteiligen.
Für diese Kosten stellt sie beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme , da sie nicht genügend eigenes Geld dafür hat.
Das Heim schickt eine Rechnung mit Aufforderung sie innerhalb 10 Tagen zu begleichen.
Wenn A die B bittet, die Rechnung zu bezahlen, hat laut Darstellung A jemand, der ihr die Rechnung auf ihre Bitte hin bezahlen kannDa der Sozialhilfebescheid aber lange auf sich warten lies, bat Person A Person B die Rechnung zu zahlen , da sonst die Frist von 10 Tagen überschritten worden wäre.
Einige Zeit später lehnt das Sozialamt eine Übernahme der KOsten ab, da laut §9 Abs 1 SGB XII kein BEdarf mehr bestünde. REchnung ist ja bezahlt.
davon ist zuvor keine Rede. Ein Darlehensvertrag existiert?Ramfio hat geschrieben:Wie ist die Rechtslage ?
Person B hat person A das Geld ja nicht geschenkt, sondern geliehen.
wenn dem Antrag trotz Widerspruch nicht entsprochen wird, kann A das Sozialgericht bemühen. Ob das anzuraten ist, kann man angesichts der Sachlage nicht sagen, darf man hier aber auch nicht (Forenregeln).Ramfio hat geschrieben:Wie kann Person A denn nun das geliehene Geld zurückzahlen ?
Bis das entschieden ist, muss A sich mit B einigen, wie man die Rückzahlung gestaltet
Re: Ablehnung Sozialhilfe
Ein Darlehensvertrag existiert?
Es wurde schriftlich festgehalten, dass B den Eigenanteil für A gezahlt hat und das Geld zurückerhält wenn A es vom Sozialamt bekommen hat.
Komischerweise hat die Krankenkasse andere Regeln. Die hat nämlich ihren Teil der Rechnung gezahlt obwohl die Rechnung schon bezahlt war.
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Re: Ablehnung Sozialhilfe
Daran ist nichts komisch. Die KK zahlt als Pflegeleistung und damit als Versicherungsleistung, das Sozialamt übernimmt den Eigenanteil nur, wenn der Versicherte das Geld nachweislich nicht zur Verfügung hat, grundsätzlich nicht, weil er aufgrund einer geringen Rente o.ä. die Mittel nicht hat.Ramfio hat geschrieben: Komischerweise hat die Krankenkasse andere Regeln. Die hat nämlich ihren Teil der Rechnung gezahlt obwohl die Rechnung schon bezahlt war.

und ergänzend: Erhält sie auch allgemein Leistungen zur Grundsicherung?Als Frage zur Einschätzung der Rechtslage: War der Zeitraum der Kurzzeitpflege so kurzfristig, dass Person A den Antrag auf Kostenübernahme erst stellen konnte, nachdem sie die Rechnung erhalten hat?
Re: Ablehnung Sozialhilfe
Ist gar nicht nötig, da B als sog. Nothelfer einen Erstattungsanspruch gegen das Sozialamt hat. Aber nur, falls der genannte zeitliche Ablauf stimmt und falls B nicht schon rechtlich oder sittlich zur Zahlung verprlichtet war. Den Anspruch muss B selbst geltend machen.Ramfio hat geschrieben: Einige Zeit später lehnt das Sozialamt eine Übernahme der KOsten ab, da laut §9 Abs 1 SGB XII kein BEdarf mehr bestünde. REchnung ist ja bezahlt.
Wie ist die Rechtslage ?
Person B hat person A das Geld ja nicht geschenkt, sondern geliehen. Wie kann Person A denn nun das geliehene Geld zurückzahlen ?
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