Urlaub bei Arbeitslosigkeit

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comeasuare
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Urlaub bei Arbeitslosigkeit

Beitrag von comeasuare »

Hallo,

meiner Tochter hat man ja leider gestern zum 30.6. gekündigt.

Im ersten Quartal musste sie Urlaub eintragen. Den hatte sie für Juli eingetragen.

Jetzt hatte sie dafür auch eine Reise gebucht und bereits bezahlt.

Stand heute ist sie aber leider ab dem 1.7. arbeitslos.

Darf sie jetzt diesen Urlaub überhaupt nehmen oder könnte das irgendwelche negativen Folgen haben, wenn sie in den Urlaub fährt?

Dankeschön.

LG
zimtrecht
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Re: Urlaub bei Arbeitslosigkeit

Beitrag von zimtrecht »

Immerhin ein versicherbares Risiko (Reiserücktritt wg. Arbeitslosigkeit).

Hat sie sich schon arbeitssuchend gemeldet? Hat sie bei der Meldung das Thema des Urlaubs nicht angesprochen? IdR geben die Jobcenter ja Auskunft über genau solche Fragen. Aber gut, hier wird es sicher noch Einschätzungen geben - aber ich denke, dass eine schnellstmögliche Rückkehr in die Beschäftigung vorrangig ist gegenüber einer Urlaubsreise...
comeasuare
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Re: Urlaub bei Arbeitslosigkeit

Beitrag von comeasuare »

Reiserücktritt gibts, ja.

Sie hat sich online Arbeit suchend gemeldet.

Aber hat man nicht auch als Arbeitsloser Anspruch auf Urlaub, zumal sie ja vorher fast 3,5 Jahre durchgehend gearbeitet hat, natürlich auch mit Urlaub in dieser Zeit, aber das letzte Mal richtig Urlaub vor einem Jahr.
SusanneBerlin
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Re: Urlaub bei Arbeitslosigkeit

Beitrag von SusanneBerlin »

zumal sie ja vorher fast 3,5 Jahre durchgehend gearbeitet hat,
Alles beim selben Arbeitgeber? Dann wäre aber die Kündigungsfrist von nicht einmal 4 Wochen zu kurz angesetzt, das ginge nur innerhalb der Probezeit.
Grüße, Susanne
FM
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Re: Urlaub bei Arbeitslosigkeit

Beitrag von FM »

comeasuare hat geschrieben: 07.06.19, 08:32 Aber hat man nicht auch als Arbeitsloser Anspruch auf Urlaub, zumal sie ja vorher fast 3,5 Jahre durchgehend gearbeitet hat, natürlich auch mit Urlaub in dieser Zeit, aber das letzte Mal richtig Urlaub vor einem Jahr.
Dann hat sie also im Jahr 2019 noch keinen Urlaub gehabt. Das bedeutet: der Urlaubsanspruch ist abzugelten vom Arbeitgeber (bei Beschäftigung bis 30.6. mindestens 2 Wochen, je nach Arbeits- oder Tarifvertrag vielleicht auch mehr). Da sie somit noch knapp ein halbes Monatsgehalt bekommt, beginnt der Anspruch auf Arbeitslosengeld erst Mitte Juli, in der ersten Julihälfte hat sie also praktisch Urlaub. Oder eben, je nach Vertrag, etwas länger.
comeasuare
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Re: Urlaub bei Arbeitslosigkeit

Beitrag von comeasuare »

Damit meinte ich, dass sie seit mind. dieser Zeit ununterbrochen angestellt war. Letzte Stelle war befristet, also auf neue unbefristete Stelle beworben. Da seit 1.1. gewesen.
FM
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Re: Urlaub bei Arbeitslosigkeit

Beitrag von FM »

Wenn sie seit einem Jahr keinen Urlaub hatte, bleibt das Ergebnis dasselbe: der jetzige AG muss mind. 2 Wochen abgelten (oder noch geben).
comeasuare
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Re: Urlaub bei Arbeitslosigkeit

Beitrag von comeasuare »

Den Urlaub hatte sie schon nehmen dürfen, weil das ne länger geplante Reise war, die dem AG schon im Vorstellungsgespräch bekannt war.

Muss man das mit der Ortsabwesenheit eigentlich wissen? Muss man sich als angehende Arbeitslose und aktuell Arbeit Suchende darüber gezielt informieren?

Wenn man das meldet, gibt es wohl 2 Tage später entweder ein Nein oder ein Ja, oder!? Was jetzt, wenn ein Nein kommt und man eben nicht mehr von der Reise zurücktreten kann?

Was könnte mind. und max. passieren, wenn meine Tochter einfach in den Urlaub fährt, ohne das zu melden?
FM
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Re: Urlaub bei Arbeitslosigkeit

Beitrag von FM »

comeasuare hat geschrieben: 07.06.19, 20:09 Muss man das mit der Ortsabwesenheit eigentlich wissen? Muss man sich als angehende Arbeitslose und aktuell Arbeit Suchende darüber gezielt informieren?

Wenn man das meldet, gibt es wohl 2 Tage später entweder ein Nein oder ein Ja, oder!? Was jetzt, wenn ein Nein kommt und man eben nicht mehr von der Reise zurücktreten kann?

Was könnte mind. und max. passieren, wenn meine Tochter einfach in den Urlaub fährt, ohne das zu melden?
Man wird bei der Antragstellung darüber informiert durch ein Merkblatt. Für die Tage ungenehmigter Abwesenheit entfällt der Anspruch auf AlG. Hat man es außerdem auch verheimlicht, liegt Betrug vor, also ggf. ein Strafverfahren.
comeasuare
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Re: Urlaub bei Arbeitslosigkeit

Beitrag von comeasuare »

Also bei der Antragsstellung auf AlG I!? Wenn meine Tochter sich am 1.7. arbeitslos meldet, der Urlaub aber am 2.7. beginnt, was dann?
matthias.
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Re: Urlaub bei Arbeitslosigkeit

Beitrag von matthias. »

Und wieso liest du nicht den Link oben?
FM
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Re: Urlaub bei Arbeitslosigkeit

Beitrag von FM »

comeasuare hat geschrieben: 08.06.19, 21:22 Also bei der Antragsstellung auf AlG I!? Wenn meine Tochter sich am 1.7. arbeitslos meldet, der Urlaub aber am 2.7. beginnt, was dann?
Dann weiß sie es doch rechtzeitig. Und sie wird dabei auch erfahren, dass der Anspruch auf AlG erst am 15.7. beginnt, da der Arbeitgeber noch zwei Wochen Urlaub (mindestens) abzugelten hat. Wenn sie erst am 20. heimkommt, beginnt der Anspruch eben ein paar Tage später.
ktown
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Re: Urlaub bei Arbeitslosigkeit

Beitrag von ktown »

matthias. hat geschrieben: 10.06.19, 10:53 Und wieso liest du nicht den Link oben?
Weil sie grundsätzlich alles ignoriert, was hier geschrieben wird. :lachen:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Urlaub bei Arbeitslosigkeit

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,
ktown hat geschrieben: 10.06.19, 12:11
matthias. hat geschrieben: 10.06.19, 10:53 Und wieso liest du nicht den Link oben?
Weil sie grundsätzlich alles ignoriert, was hier geschrieben wird. :lachen:
Wenn aber doch auch keine Wunschantworten kommen :liegestuhl:



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Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
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