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GKV Status Praktikant

Verfasst: 18.06.19, 16:11
von Tastenspitz
Hallo zusammen,

Schüler A - Baujahr 1996 -macht im Anschluss an seine Ausbildung ein Anerkennungspraktikum (Pflicht) über 6 Monate in einem Krankenhaus der Bundeswehr. Er bekommt als Parktikumsvergütung ca. 1.500 €/Monat.
Wird der Praktikant - bisher Familieversichert - normal in die GKV aufgenommen oder ist eine PKV erforderlich, da das Pflichtpraktikum quasi als Schulzeit gewertet werden könnte?

Bin etwas verwirrt.... :)
:arrow: GKV sagt - ganz klar versicherungspflichtig in allen Sparten
:arrow: Bundeswehr will aber zum Vetrtragsschluss eine PKV nachgewiesen haben. Nachweis der Familienversicherung reicht nicht.

Re: GKV Status Praktikant

Verfasst: 18.06.19, 16:14
von SusanneBerlin
Hallo!
Hat er sich für die Dauer der Ausbildung von der Versicherungspflicht befreien lassen oder warum soll er nicht Mitglied einer GKV werden können?

Re: GKV Status Praktikant

Verfasst: 18.06.19, 16:24
von Tastenspitz
Nein.
Habs oben nochmal ergänzt.
Ich sehe den auch in der GKV.
Die BW will aber ohne den PKV Nachweis keinen Vertrag machen.

Re: GKV Status Praktikant

Verfasst: 18.06.19, 16:32
von SusanneBerlin
:arrow: Bundeswehr will aber zum Vetrtragsschluss eine PKV nachgewiesen haben. Nachweis der Familienversicherung reicht nicht.
Dass die Familienversicherung nicht reicht ist ja richtig. Mit 1500€ Monatsverdienst ist er raus aus der Familienversicherung. Er muss selber Mitglied in der GKV werden.

Irgendwo ist wahrscheinlich in der Kommunikation was verlorengegangen. Eine eigenständige Mitgliedschaft inkl. Mitgliedsnummer in einer GKV oder PKV muss dem Arbeitgeber (BW) mitgeteilt werden.

Re: GKV Status Praktikant

Verfasst: 18.06.19, 17:34
von FM
Tastenspitz hat geschrieben: 18.06.19, 16:11 :arrow: GKV sagt - ganz klar versicherungspflichtig in allen Sparten
:arrow: Bundeswehr will aber zum Vetrtragsschluss eine PKV nachgewiesen haben. Nachweis der Familienversicherung reicht nicht.
Familienversicherung geht natürlich nicht, wenn er 1500 Euro verdient.

Der Arbeitgeber benötigt die Mitgliedsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse, damit er dort anmelden kann, oder (was es aber nicht geben wird) die Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse, dass das Praktikum versicherungsfrei ist.

Anderes gilt, falls die Tätigkeit im Soldaten- oder Beamtenverhältnis stattfindet oder falls er als "Arzt im Praktikum" beschäftigt wird und die Befreiung beantragt hat. Das dürfte aber kaum noch vorkommen.

Re: GKV Status Praktikant

Verfasst: 18.06.19, 20:06
von Tastenspitz
Die PKV ist Voraussetzung für eine Anstellung. Ohne die kein Vertrag. Und ich meine, dass bei Anstellung eben GKV Pflicht besteht und somit der Wechsel von Familienversicherung in die GKV stattfinden kann. Ohne den Umweg über eine PKV.

Re: GKV Status Praktikant

Verfasst: 18.06.19, 21:13
von Czauderna
Hallo,
würde auch eine freiwillige Versicherung in der GKV reichen ? Nach dem Ende der Familienversicherung , wenn er keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz (z.B. PKV) nachweist, greift die obligatorische Anschlussversicherung, d.h. er würde, wenn keine Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer eintritt freiwillig versichert bei der bisherigen GKV-Kasse.
Ich verstehe nicht, warum die Bundeswehr auf PKV besteht - das ist nicht logisch.
Gruss
Czauderna

Re: GKV Status Praktikant

Verfasst: 18.06.19, 21:26
von FM
Czauderna hat geschrieben: 18.06.19, 21:13 würde auch eine freiwillige Versicherung in der GKV reichen ?
Wenn man gesetzlich pflichtversichert ist, kann man nicht gleichzeitig freiwillig versichert sein. Und bisher ist kein Grund erkennbar, weshalb die Aussage der Krankenkasse zur Pflichtversicherung falsch sein sollte, zumindest wurde keiner genannt (wie z.B. Beamtenverhältnis).

Eine gleichzeitige PKV wäre theoretisch möglich, es ist ja nicht gesetzlich verboten sinnlose Versicherungen abzuschließen.

Re: GKV Status Praktikant

Verfasst: 19.06.19, 06:17
von Tastenspitz
FM hat geschrieben: 18.06.19, 21:26Wenn man gesetzlich pflichtversichert ist, kann man nicht gleichzeitig freiwillig versichert sein.
Seh ich auch so. Wie gesagt. Die BW macht die Unterzeichnung des Vertrages vom Bestehen einer KV abhängig. Die Tatsache, dass A Familienversichert ist, reicht denen nicht.
Czauderna hat geschrieben: 18.06.19, 21:13würde auch eine freiwillige Versicherung in der GKV reichen ?
Vermutlich. Wobei die auch vermutlich teurer sein dürfte.
Die eigentliche Frage ist aber, ob nach Beginn des Praktikums nicht durch die Entgelthöhe automatisch GKV Zwang besteht.
Ich meine ja und daher auch das Unverständnis, weshalb man hier dann für meinetwegen 1 Tag eine KV nachweisen muss. Das Ganze würde nur Sinn machen, wenn das Praktikum eben nicht in die GKV führt. Und das sehe ich derzeit nicht und suche nach entsprechenden Ausnahmen der GKV Pflicht, finde aber keine. :?

Re: GKV Status Praktikant

Verfasst: 19.06.19, 07:01
von FM
Tastenspitz hat geschrieben: 19.06.19, 06:17
FM hat geschrieben: 18.06.19, 21:26Wenn man gesetzlich pflichtversichert ist, kann man nicht gleichzeitig freiwillig versichert sein.
Seh ich auch so. Wie gesagt. Die BW macht die Unterzeichnung des Vertrages vom Bestehen einer KV abhängig. Die Tatsache, dass A Familienversichert ist, reicht denen nicht.
Mit "eine KV" und "familienversichert reicht nicht" stimmt es ja wieder.

Der Versicherte besorgt sich eben von seiner gesetzlichen Krankenkasse (das kann die sein, bei der er bisher familienversichert ist) die Mitgliedsbescheinigung nach § 175 SGB V, die auch schon bei der Kassenwahl vor Beginn der Mitgliedschaft ausgestellt wird.

Re: GKV Status Praktikant

Verfasst: 19.06.19, 07:09
von Tastenspitz
FM hat geschrieben: 19.06.19, 07:01die Mitgliedsbescheinigung nach § 175 SGB V, die auch schon bei der Kassenwahl vor Beginn der Mitgliedschaft ausgestellt wird.
Ja. Aber auch das wurde ignoriert.
Tenor: "Eine Mitgliedschaft in einer KV muss vor Vertragsunterzeichnung vorgelegt werden. Familienversicherung gilt nicht. A muss selber versichert sein."
Und:
Tastenspitz hat geschrieben: 19.06.19, 06:17 Die eigentliche Frage ist aber, ob nach Beginn des Praktikums nicht durch die Entgelthöhe automatisch GKV Zwang besteht.

Re: GKV Status Praktikant

Verfasst: 19.06.19, 07:15
von SusanneBerlin
Tastenspitz hat geschrieben: 19.06.19, 06:17
FM hat geschrieben: 18.06.19, 21:26Wenn man gesetzlich pflichtversichert ist, kann man nicht gleichzeitig freiwillig versichert sein.
Seh ich auch so. Wie gesagt. Die BW macht die Unterzeichnung des Vertrages vom Bestehen einer KV abhängig. Die Tatsache, dass A familienversichert ist, reicht denen nicht.
Czauderna hat geschrieben: 18.06.19, 21:13würde auch eine freiwillige Versicherung in der GKV reichen ?
Vermutlich. Wobei die auch vermutlich teurer sein dürfte.
Die eigentliche Frage ist aber, ob nach Beginn des Praktikums nicht durch die Entgelthöhe automatisch GKV Zwang besteht.
Ich meine ja und daher auch das Unverständnis, weshalb man hier dann für meinetwegen 1 Tag eine KV nachweisen muss. Das Ganze würde nur Sinn machen, wenn das Praktikum eben nicht in die GKV führt. Und das sehe ich derzeit nicht und suche nach entsprechenden Ausnahmen der GKV Pflicht, finde aber keine. :?
Dein Unverständnis scheint darauf zu beruhen, dass du der Meinung bist, bei einer Pflichtversicherung muss der AG den AN bei der GKV anmelden. Ja, muss er auch, aber in welcher? Die GKV kann sich der AN, der in noch keiner KV Mitglied ist, weitgehendst aussuchen. Wenn man "nur" familienversichert ist, ist man kein Mitglied, und man darf in jede mögliche GKV eintreten, man muss nicht die wählen wo man vorher familienversichert war.

Der AG braucht also eine Mitgliedsbescheinigung oder zumindest die Versicherungsnummer, damit er den Praktikant bei einer GKV anmelden kann. :idea:

Re: GKV Status Praktikant

Verfasst: 19.06.19, 07:26
von Tastenspitz
:)
Ja. wie gesagt. Vater von A müsst ihr nicht überzeugen und Vater hat auch alles Mögliche an den Trachtenverein herangetragen. Unter anderem auch die Frage, ob A denn mit Vertragsbeginn nicht GKV pflichtig ist. Die Rückmeldung war notorisch und lautete unter Ignorierung aller Einwände stets:
Tastenspitz hat geschrieben: 19.06.19, 07:09"Eine Mitgliedschaft in einer KV muss vor Vertragsunterzeichnung vorgelegt werden. Familienversicherung gilt nicht. A muss selber versichert sein."
Und wenn A aus der Familienversicherung aussteigt und sich selber versichern muss ohne eigenes Einkommen zu haben fällt mir halt nur die PKV oder die Freiwillige in der GKV ein.
Aber nochmals:
Fällt denn irgendjemand eine Ausnahme ein, die hier die Pflichtmitgliedschaft verhindert? Eine "LEX Bundeswehr" oder eine "Ausnahmeregelung zur GKV wenn der ...."
Irgendwas?
Vater von A findet nichts.

Re: GKV Status Praktikant

Verfasst: 19.06.19, 07:46
von SusanneBerlin
Und wenn A aus der Familienversicherung aussteigt und sich selber versichern muss ohne eigenes Einkommen zu haben fällt mir halt nur die PKV oder die Freiwillige in der GKV ein.
Solange A kein eigenes Einkommen hat und die Voraussetzungen zur Familienversicherung vorliegen, ist die Familienversicherung vorrangig und A muss auch keinen Beitrag als freiwillig Versicherter bezahlen. Warum wendet man sich nicht an die Krankenkasse und klärt dort, welches Papier die Krankenkasse ausstellen könnte um eine "vorläufige" (oder wie auch immer) eigene Mitgliedschaft des A der BW nachweisen zu können?


PS: FM hat es auch schon geschrieben:
Der Versicherte besorgt sich eben von seiner gesetzlichen Krankenkasse (das kann die sein, bei der er bisher familienversichert ist) die Mitgliedsbescheinigung nach § 175 SGB V, die auch schon bei der Kassenwahl vor Beginn der Mitgliedschaft ausgestellt wird.
Folge dem link, da ist das Prozedere, wenn ein Berufsanfänger erstmalig eine versicherungspflichtige Tätigkeit antritt und noch kein GKV-Mitglied ist, exact geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html

Re: GKV Status Praktikant

Verfasst: 19.06.19, 07:53
von FM
Wenn man bisher lediglich eine Bescheinigung über die Familienversicherung vorgelegt hat, reicht das natürlich nicht aus.

Und inzwischen scheint auch klar zu sein, dass gar keine PKV verlangt wird.