A. war die letzten Jahre im ALG2 Bezug und gesundheitlich stark eingeschränkt.
Man drängte ihn immer wieder dazu, sich amtsärztlich untersuchen und aussortieren zu lassen.
Schlussendlich hat er eingewilligt und wurde vom Amtsarzt als arbeitsunfähig eingestuft.
Ergebnis ist, daß ALG2 ziemlich sofort eingestellt wurde und er jetzt beim Sozialamt Hilfe beantragen soll.
Also hat er die Kontoauszüge der letzten 3 Monate mitgenommen und den Antrag stellen wollen.
Dort hat man ihm einen Schrieb vorgelegt, wo er auf sein Bankgeheimnis verzichten soll.
Frage ist: Was bedeutet das in der Praxis?
Die sehen alles was aktuell an Geld bei allen deutschen Banken liegt?
Die sehen was im Laufe des ganzen Lebens an Geldern gebucht wurde?
Muss man das?
Für den aktuellen Stand wäre das ja noch nachvollziehbar aber für sämtliche Vergangenheit?
Wenn rückwirkend, wie lange?
Verzicht Bankgeheimnis Sozialamt
Moderator: FDR-Team
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 6991
- Registriert: 16.11.13, 14:23
Re: Verzicht Bankgeheimnis Sozialamt
Vorab und auch wenn das nicht die Frage beantwortet und OT ist: A sollte sich nicht so negativ sehen. Aussortieren?papalagi hat geschrieben: ↑29.06.19, 20:10A. war die letzten Jahre im ALG2 Bezug und gesundheitlich stark eingeschränkt.
Man drängte ihn immer wieder dazu, sich amtsärztlich untersuchen und aussortieren zu lassen.
Schlussendlich hat er eingewilligt und wurde vom Amtsarzt als arbeitsunfähig eingestuft.

Offenbar war A aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage zu arbeiten und es war keine Verbesserung in Sicht. Dauerhaft arbeits- oder eher erwerbsunfähig.
So der so erhält er Geld "vom Amt". Ist es da nicht egal, von welchem?
Mit dem Wechsel in SGB XII entfallen viele - in dem Fall nichts bringende - Pflichten für A. Niemand wird ihn daran hindern, wieder zu arbeiten und die Unterstützung des Sozialamtes zu verlassen, sollte sich sein Zustand doch ändern und er wieder arbeitsfähig sein und gar einen Job finden, mit dem er sich selbst unterhalten kann.
Ergebnis ist, daß ALG2 ziemlich sofort eingestellt wurde und er jetzt beim Sozialamt Hilfe beantragen soll.

Klingt nach Schildbürgerstreich. Man stellt (rechtswidrig) die Zahlung von ALG-II eines berechtigten, arbeitsunfähigen und bislang in AU befindlichen Leistungsbeziehers ein und möchte jetzt wissen, was auf seinem Konto ist? Na, was wohl...Also hat er die Kontoauszüge der letzten 3 Monate mitgenommen und den Antrag stellen wollen.
Schwer vorstellbar. Der Bezieher legt alle erforderlichen Unterlagen vor und weist damit seine Hilfebedürftigkeit nach. Eine Einsicht des Sachbearbeiters in die Bankgeschäfte des Beziehers ist weder im SGB II noch XII oder sonst einem SGB vorgesehen.Dort hat man ihm einen Schrieb vorgelegt, wo er auf sein Bankgeheimnis verzichten soll.
Frage ist: Was bedeutet das in der Praxis?
Die sehen alles was aktuell an Geld bei allen deutschen Banken liegt?
Die sehen was im Laufe des ganzen Lebens an Geldern gebucht wurde?
Muss man das?
Re: Verzicht Bankgeheimnis Sozialamt
Relevant für die Sozialhilfe sind nur Daten aus den letzten 10 Jahren, wegen der dann möglichen Rückforderung von Schenkungen. Das wird ja gerne gemacht: wenn Oma wegen Pflegebdürftigkeit oder zu geringer Rente Sozialhilfe beantragen soll aber das Ersparte erst verbraucht werden müsste, wird das kurz vorher dem Enkel geschenkt. Aber dann hat eben das Sozialamt einen Anspruch gegen den Enkel.