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Rückkehr von PKV in GKV ab 55 Jahre

Verfasst: 30.06.19, 12:57
von mich-me
A. ist selbstständig, 55 Jahre alt und seit 12 Jahren durchgehend privat Krankenversichert.

Wegen schlechter Auftragslage hat A. den Mietvertrag für sein Ladengeschäft zum 31.12.2019 ordentlich gekündigt, wird sein Gewerbe abmelden, Selbststänigkeit aufgeben
und wird ab 01.01.2020 keine Einkünfte erzielen (kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder andere Leistungen und auch keine sonstigen Einkünfte).

Seine Ehefrau ist schon immer gesetzlich Krankenversichert und wird ab Dezember 2019 Rente beziehen die ca. 1200 Euro im Monat betragen wird.
A. wird wohl nichts anderes möglich sein als sich im Rahmen der Familienversicherung über seine Ehefrau in der GKV mitzuversichern.

Weil A. Schulden hat muss er Geld verdienen.

Damit die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung gelingt,
ist lediglich ein Verdienst von 445 Euro im Monat oder ein Mini-Job erlaubt – mit einem Einkommen von dann höchstens 450 Euro im Monat.
Dieser Verdienst wird nicht ausreichen um seine Schulden zurück zu zahlen.

Hat A. irgendwann die Möglichkeit wieder eine Vollzeitarbeit aufzunehmen (keine Selbstständigkeit) und in der gesetzlichen Krankenkasse zu verbleiben?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Re: Rückkehr von PKV in GKV ab 55 Jahre

Verfasst: 30.06.19, 13:17
von SusanneBerlin
Wenn A mehr Schulden hat, als er bei Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung innerhalb von 6 Jahren zurückbezahlen kann, ist es doch egal wie hoch der Beitrag zur Krankenversicherung ist. A betreibt ein Insolvenzerfahren und ist nach 6 Jahren schuldenfrei. Anschließend reduziert er seine Erwãrbstätigkeit unter 450€ im Monat und geht in die Familienversicherung.
Hat A. irgendwann die Möglichkeit wieder eine Vollzeitarbeit aufzunehmen (keine Selbstständigkeit) und in der gesetzlichen Krankenkasse zu verbleiben?
Wenn er jetzt älter als 55 Jahre alt ist und die letzten 5 Jahre privat versichert war: M.E. Nein. Siehe § 6 Abs 3a SGB V

Re: Rückkehr von PKV in GKV ab 55 Jahre

Verfasst: 30.06.19, 13:58
von mich-me
Danke für die Antwort.

A. könnte bei Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung seine Schulden innerhalb von 6 Jahren zurückzahlen.

Ein Insolventzverfahren kommt nicht in Betracht. Die Schulden des A. sind durch z.B. Wohneigentum und eine Lebensversicherung um ein vielfaches abgedeckt.

Re: Rückkehr von PKV in GKV ab 55 Jahre

Verfasst: 30.06.19, 14:08
von SusanneBerlin
Also wird er mit der unselbständigen Beschäftigung voraussichtlich mehr verdienen als mit dem zuletzt nicht mehr gut laufendem Ladengeschäft. Der potentielle Arbeitgeber schießt zur Krankenversicherung einen Betrag in Höhe des gesetzlichen Arbeitgeberbeitrags zu (§ 257 Abs 2 SGB V), die Zahlung die A monatlich zur KV zu leisten hat, verringert sich also. Wo ist das Problem?

Re: Rückkehr von PKV in GKV ab 55 Jahre

Verfasst: 01.07.19, 17:06
von Czauderna
Hallo,
Wenn er zum 01.01.2020 eine, an sich krankenverscherungspflichtige Taetigkeit aufnimmt, kann er wegen des Alters und PKV-Versicherung nicht in die GKV wechseln, d.h. Er müsste in der PKV verbleiben und seinen entsprechenden Beitrag dort weiterzahlen. Da in der PKV die Beiträge grundsätzlich nicht nach dem Einkommen bemessen wird. Bekäme er wahrscheinlich nicht ca. die Hälfte von seinem Arbeitgeber ausgezahlt, eher wesentlich weniger.
Geht er dagegen ab 01.01.2020 in die Familienversicherung, dann sieht die Sache etwas anders aus.
Beispiel:
01.01. - 31.03.2020 - kostenfreie Familienversicherung
01.04.2020 Aufnahme einer krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit. Krankenversicherungspflicht tritt ein, Alter spielt keine Rolle mehr, da er as der Familienversicherung kommt.
Er könnte sich sogar auch wieder selbständig machen, würde aber trotzdem in der GKV verbleiben können.
So sehe ich die Sache.
Gruss
Czauderna

Re: Rückkehr von PKV in GKV ab 55 Jahre

Verfasst: 01.07.19, 17:41
von winterspaziergang
Czauderna hat geschrieben: 01.07.19, 17:06 n. Da in der PKV die Beiträge grundsätzlich nicht nach dem Einkommen bemessen wird. Bekäme er wahrscheinlich nicht ca. die Hälfte von seinem Arbeitgeber ausgezahlt, eher wesentlich weniger.
Wonach sich der Beitrag bemisst, wird der bislang schon privat versicherte wissen und kann sich ausrechnen:
Was wäre der Beitrag in der GKV, wieviel würde der AG dazu zahlen und wie hoch ist der Beitrag der PKV.
Ob das die Hälfte oder weniger ist, ist nicht klar. Auf jeden Fall wird es aber mehr als jetzt sein, als Selbständiger, wo er alles selbst gezahlt hat.

Je nach Verdienst und je nach Beitrag, zahlt er vielleicht weniger als in der GKV.
Und verliert nicht die Rückstellungen der PKV.

Re: Rückkehr von PKV in GKV ab 55 Jahre

Verfasst: 01.07.19, 19:45
von Czauderna
Hallo,
Ich ging davon aus, dass er in die GKV will.
Wenn es ihm „nur“ um die Beitragshöhe geht, dann stimme ich dem zu.
Gruß
Czauderna

Re: Rückkehr von PKV in GKV ab 55 Jahre

Verfasst: 01.07.19, 21:20
von winterspaziergang
Czauderna hat geschrieben: 01.07.19, 19:45 Hallo,
Ich ging davon aus, dass er in die GKV will.
Wenn es ihm „nur“ um die Beitragshöhe geht, dann stimme ich dem zu.
Gruß
Czauderna
Ja, so liest sich das, es ist unklar, ob er das möchte oder er meint, das zu müssen.

Er muss eigentlich einem normalen vollschichtigen Job nachgehen, weil er Schulden hat, die er abtragen will (schreibt er selbst). Hierzu müsste er so viel wie möglich verdienen, sieht das aber als Problem, weil er nur mit einem geringfügigen Job in die GKV könnte. Die wiederum hilft ihm nicht beim Schuldenabbau.

Da war halt die Frage (wirklich Frage, keine Spekulation), ob er vielleicht nicht überlegt hat, dass er doch einen Teil, eventuell gar die Hälfte seines Beitrags bei einem sozialversicherungspflichtigen Job vom AG erhält.

Daher die Info: Er wird in jedem Fall weniger zahlen, denn der Beitrag in der PKV ist fest und mit einem AG wird er in jedem Fall nicht mehr 100% selbst zahlen müssen.
Ob das finanziell hilft, hängt vom Beitrag und seinem Verdienst ab.

Re: Rückkehr von PKV in GKV ab 55 Jahre

Verfasst: 01.07.19, 23:07
von FM
Die Alternative zur Vollzeitarbeit ergibt sich aus:
Die Schulden des A. sind durch z.B. Wohneigentum und eine Lebensversicherung um ein vielfaches abgedeckt.
Wenn er seine Gläubiger nicht durch ein ausreichendes Arbeitseinkommen davon überzeugen kann, dass eine Ratenzahlung in absehbarer Zeit die Schulden tilgen wird, dann werden diese eben die Lebensversicherung pfänden und das Haus versteigern lassen.