Darf Kindergeld den Eltern angerechnet werden?
Moderator: FDR-Team
Darf Kindergeld den Eltern angerechnet werden?
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage im Bereich Sozialhilfe.
Familie Xy (Mutter, Vater, 2 Kinder) leben zusammen in einem Haushalt. Vater, Mutter und ein Kind bekommen Sozialhilfe, das zweite Kind arbeite Teilzeit ist ist somit nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft. Das Jobcenter hat nun das Kindergeld des Kindes, welches nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft ist, der Mutter aufgerechnet mit dem Ergebnis, das die Mutter mehr Einkommen hat und deshalb weniger vom Amt bekommt. Das Kindergeld des ersten Kindes wird ganz normal dem Kind zugeordnet. Ist das so richtig? Im Gesetz konnte ich keine Regelung finden, die dieses Vorgehen rechtfertigt. Im Grunde sind Einkommen des Kindes auch dem Kind zuzurechnen, so steht es doch im Gesetz...
Danke und Grüße
Ich habe eine Frage im Bereich Sozialhilfe.
Familie Xy (Mutter, Vater, 2 Kinder) leben zusammen in einem Haushalt. Vater, Mutter und ein Kind bekommen Sozialhilfe, das zweite Kind arbeite Teilzeit ist ist somit nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft. Das Jobcenter hat nun das Kindergeld des Kindes, welches nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft ist, der Mutter aufgerechnet mit dem Ergebnis, das die Mutter mehr Einkommen hat und deshalb weniger vom Amt bekommt. Das Kindergeld des ersten Kindes wird ganz normal dem Kind zugeordnet. Ist das so richtig? Im Gesetz konnte ich keine Regelung finden, die dieses Vorgehen rechtfertigt. Im Grunde sind Einkommen des Kindes auch dem Kind zuzurechnen, so steht es doch im Gesetz...
Danke und Grüße
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Re: Darf Kindergeld den Eltern angerechnet werden?
Auf welches Konto geht das Kindergeld? Das Konto der Mutter oder das Konto des Kindes?
Ich nehme an, das Kindergeld geht auf das Konto der Mutter. Damit ist es auch Einkommen der Mutter.
Außerdem stellt sich die Frage, ob für das Teilzeit-arbeitende Kind überhaupt noch ein Kindergeldanspruch besteht.
Ich nehme an, das Kindergeld geht auf das Konto der Mutter. Damit ist es auch Einkommen der Mutter.
Im Gesetz steht, anspruchsberechtigt für das Kindergeld ist, wer Kinder hat. Das Kind selbst ist nicht anspruchsberechtigt, solange es im Haushalt der Eltern wohnt. (§ 1 Bundeskindergeldgesetz)Im Gesetz konnte ich keine Regelung finden, die dieses Vorgehen rechtfertigt.
Nur dass im geschilderten Fall das Kindergeld kein Einkommen des Kindes ist.Im Grunde sind Einkommen des Kindes auch dem Kind zuzurechnen, so steht es doch im Gesetz...
Außerdem stellt sich die Frage, ob für das Teilzeit-arbeitende Kind überhaupt noch ein Kindergeldanspruch besteht.
Grüße, Susanne
Re: Darf Kindergeld den Eltern angerechnet werden?
Wenn das teilzeitarbeitende Kind seinen Bedarf komplett selbst decken kann, einschließlich Miete (Anteil) und Krankenkasse, geht der Überschuss des Kindergeldes an die Mutter/Eltern. Nur wenn das Kind nicht mehr zu Hause wohnen würde, wäre das anders.bacuda hat geschrieben: ↑28.07.19, 00:15 Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage im Bereich Sozialhilfe.
Familie Xy (Mutter, Vater, 2 Kinder) leben zusammen in einem Haushalt. Vater, Mutter und ein Kind bekommen Sozialhilfe, das zweite Kind arbeite Teilzeit ist ist somit nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft. Das Jobcenter hat nun das Kindergeld des Kindes, welches nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft ist, der Mutter aufgerechnet mit dem Ergebnis, das die Mutter mehr Einkommen hat und deshalb weniger vom Amt bekommt. Das Kindergeld des ersten Kindes wird ganz normal dem Kind zugeordnet.
Das Kind der BG erhält auch nicht das komplette Kindergeld, es wird auf seinen Bedarf gerechnet.
Kindergeld ist zunächst mal die steuerliche Freistellung des Existenzminimums des Kindes. Steuern zahlen Eltern, sie erhalten auch das Kindergeld und zwar immer einer, meist der, auf dessen Steuerkarte das Kind gemeldet ist.Ist das so richtig? Im Gesetz konnte ich keine Regelung finden, die dieses Vorgehen rechtfertigt. Im Grunde sind Einkommen des Kindes auch dem Kind zuzurechnen, so steht es doch im Gesetz...
Zahlt man keine Einkommenssteuer ist Kindergeld eine Sozialleistung- man erhält das Geld, obwohl man gar keine Einkommenssteuern zahlt und bei Sozialleistungen, obwohl man nicht nur keine Einkommenssteuern zahlt, sondern das Geld zum Leben dazu bekommt. Daher wird es auch entsprechend verrechnet.
Re: Darf Kindergeld den Eltern angerechnet werden?
Vielen Dank für die Antworten aber wenn man sich das durchliest klingt das für mich nicht ganz fair oder? Kindergeld soll meines Verständnis für das Kind verwendet werden. Wenn sich nun ein Kind sagen wir mal 400 € im Monat dazu verdient, dann ist doch das Kindergeld trotzdem noch für das Kind bestimmt.
In der obigen Antwort wurde gesagt, dass das Kindergeld dem Kind zugerechnet wird wenn es in einer eigenen Wohnung lebt. Aber was ändert sich denn dadurch? Das Kind fällt aus der Bedarfsgemeinschaft wenn es im Monat so viel zur Verfügung hat das es für Miete und sonstige Aufwendungen des täglichen Lebens selbst unterhalten kann. alle Aufwendungen sind in einer fremden Wohnung genauso wie in einer Wohnung der Eltern zu entrichten. Das einzige was ich verstehen würde wäre, dass dadurch die Miete der Eltern etwas sinken würde weil der Anteil des Kindes von ihm selbst bezahlt wird. Dadurch sollte der Bedarf der Eltern und des zweiten Kindes geringfügig sinken . Oder sehe ich das falsch? Ok
In der obigen Antwort wurde gesagt, dass das Kindergeld dem Kind zugerechnet wird wenn es in einer eigenen Wohnung lebt. Aber was ändert sich denn dadurch? Das Kind fällt aus der Bedarfsgemeinschaft wenn es im Monat so viel zur Verfügung hat das es für Miete und sonstige Aufwendungen des täglichen Lebens selbst unterhalten kann. alle Aufwendungen sind in einer fremden Wohnung genauso wie in einer Wohnung der Eltern zu entrichten. Das einzige was ich verstehen würde wäre, dass dadurch die Miete der Eltern etwas sinken würde weil der Anteil des Kindes von ihm selbst bezahlt wird. Dadurch sollte der Bedarf der Eltern und des zweiten Kindes geringfügig sinken . Oder sehe ich das falsch? Ok
Re: Darf Kindergeld den Eltern angerechnet werden?
Dass man Steuern erlassen bekommt, die man gar nicht zahlt, ist nicht fair
Kindergeld soll meines Verständnis für das Kind verwendet werden.
Das Geld ist für die Eltern, die für das Kind sorgen. Damit erhält es das Kind, ja
dazu verdient? zu was dazu?Wenn sich nun ein Kind sagen wir mal 400 € im Monat dazu verdient, dann ist doch das Kindergeld trotzdem noch für das Kind bestimmt.
Nochmals im Einzelnen:
Kindergeld= Steuerrückerstattung im Voraus oder Sozialleistung, wenn man gar nicht genug Steuern zahlt.
Kind hat Job= kein Problem für das "Kindergeld" der Eltern bis zu einer bestimmten Grenze: Verdienst, Alter des Kindes und man bekommt es auch nur, so lange das Kind in Ausbildung ist und die Eltern eine Unterhaltspflicht haben
Kind hat Job, bezieht aber auch ALG-II: "Kindergeld"/Sozialleistung wird verrechnet, denn ALG-II dient dem Erhalt des Existenzminimums, wenn man das selbst nicht aus eigenen Mittel kann. Das ist kein bedingungsloses Einkommen (wie etwa Kindergeld oftmals), daher kann man sich da auch nichts "dazu" verdienen, sondern ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass man weniger davon benötigt
In der obigen Antwort wurde gesagt, dass das Kindergeld dem Kind zugerechnet wird wenn es in einer eigenen Wohnung lebt. Aber was ändert sich denn dadurch?
Das Kind kann einen Abzweigungsantrag stellen
Das Kind ohne BG muss doch sowieso seinen Mietanteil tragen. Ist es mit dem Teilzeitjob komplett aus der BG raus?Das einzige was ich verstehen würde wäre, dass dadurch die Miete der Eltern etwas sinken würde weil der Anteil des Kindes von ihm selbst bezahlt wird.
Der Bedarf der Eltern sinkt um den Anteil an Miete, den das Kind zu zahlen hat. Nicht nur geringfügig. Denn den Anteil muss das JC nicht mehr dem Rest der Familie als Hilfe zahlen.Dadurch sollte der Bedarf der Eltern und des zweiten Kindes geringfügig sinken . Oder sehe ich das falsch? Ok
Re: Darf Kindergeld den Eltern angerechnet werden?
und immer wieder der einfach nicht auszurottende Irrtum, das Kindergeld stände als Art "Einkommen" dem Kinde zu.
Dabei wird es immer wiederkehrend in aller epischen Breite erläutert, dass das mitnichten der Fall ist!
Dabei wird es immer wiederkehrend in aller epischen Breite erläutert, dass das mitnichten der Fall ist!
Re: Darf Kindergeld den Eltern angerechnet werden?
„Ist es mit dem Teilzeitjob komplett aus der BG raus?“
Ja ist es.
Ja ist es.
Re: Darf Kindergeld den Eltern angerechnet werden?
Also ich verstehe es auch nicht. Auf den einschlägigen Seiten wird immer nur die (recht komplexe Rechtslage) erklärt, welche Überlegungen dahinter stecken, steht da nicht.
Naja, so eindeutig ist das nicht. Es gibt die Möglichkeit eines Abzweigungsantrag unter bestimmten Voraussetzungen. Ebenso kann das Kind, wenn die Eltern tot sind oder ihr Aufenthaltsort nicht bekannt, "Kindergeld für sich selbst" beantragen.
Re: Darf Kindergeld den Eltern angerechnet werden?
Doch, es ist sogar völlig eindeutig!
Dass ein Kind, für das Eltern noch kindergeldberechtigt sind, nicht mehr zu Hause wohnt, ist eher die Ausnahme.Und dafür ist die mögliche "Abzweigung" eine reine Formalie, die in diesen Ausnahmefällen (Kind nicht mehr zu Hause) die Abläufe und Zahlungswege regeln und vereinfachen soll. Im Ergebnis ist es kein Unterschied.
Denn der im Grunde damit auch einhergehende Unterhaltsanspruch, den das Kind gegen die Eltern hat, sinkt dann um eben diesen Betrag. Und- im Falle es selbst bedürftig ist, wird dann das KG natürlich dem Kind als "Einkommen", als zur Verfügung stehendes Geld angerechnet.
Beispiel: für das auswärts wohnende Kind ergibt sich ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern in Summe von 400 Euro. Wird das KG auf das Kind abgezweigt, gibt es eben nur noch 400 minus KG an Unterhalt.
Die ELtern können aber auch 400 Unterhalt zahlen und das KG (=der Steuerfreibetrag) bleibt bei ihnen. Ist Jacke wie Hose für das "Kind". In jedem Fall ist aber der gesamte Betrag für das Kind "Einkommen".
Dass es eben NICHT ein Anspruch des Kindes ist, erkennt man, wenn so ein "Kind" mal Meldepflichten versäumt. Es also zum Beispiel die Ausbildung schmeißt und seinen Eltern und der Kindergeldkasse nichts davon erzählt. Wenn das auffliegt, treffen die Rückzahlungsansprüche grundsätzlich, in der Regel, die ELtern, denn die allein sind kindergeldberechtigt.
Re: Darf Kindergeld den Eltern angerechnet werden?
Ja, es ist bekannt und nein, keine Ausbildung sondern wirklich nur ein Nebenjob neben der Schule...
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