Hallo,
ALG I-Bescheid liegt vor, vorher wurde die Arbeitsbescheinigung für die letzten 4 Jahre vorgelegt.
In den letzten 2 Jahren gab es einige Monate, in denen Kranken- und Übergangsgeld bezogen wurde.
Offensichtlich wurden diese Monate nicht oder falsch bei der AlG I-Berechnung berücksichtigt.
Es dürfen doch nur Monate berücksichtigt werden, in denen es vollen Lohn gab, oder!? Demnach müsste das AlG I höher sein.
Wie legt man jetzt bitte möglichst begründet (welche Rechtsgrundlagen und evtl. Urteile) Widerspruch ein?
Danke.
LG
Widerspruch AlG I-Bescheid! Wie? Begründung?
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Re: Widerspruch AlG I-Bescheid! Wie? Begründung?
wenn man das nicht weiß, beauftragt man eben einen Fachman der das kann. Hier im Forum darf keine Rechtsberatung erteilt werden.Wie legt man jetzt bitte möglichst begründet (welche Rechtsgrundlagen und evtl. Urteile) Widerspruch ein?
Grüße, Susanne
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Re: Widerspruch AlG I-Bescheid! Wie? Begründung?
Bereits angefragt. Da keine RSV, sind 400 € zu viel!SusanneBerlin hat geschrieben: ↑30.07.19, 05:53wenn man das nicht weiß, beauftragt man eben einen Fachman der das kann. Hier im Forum darf keine Rechtsberatung erteilt werden.Wie legt man jetzt bitte möglichst begründet (welche Rechtsgrundlagen und evtl. Urteile) Widerspruch ein?
Ist die Nennung oder das Verlinken von Rechtsgrundlagen und Urteilen schon eine Rechtsberatung?
Re: Widerspruch AlG I-Bescheid! Wie? Begründung?
Kann man da nicht einfach hingehen und sich den Bescheid erklären lassen?
Ansonsten mal ein wenig googeln nach den Rechtsgrundlagen und prüfen, was davon auf einen selber zutrifft (das können wir hier nicht wissen):
https://dejure.org/gesetze/SGB_III/150.html
https://dejure.org/gesetze/SGB_III/151.html
Hast Du 150Tage innerhalb der letzten 2 Jahre gearbeitet, also neuen Anspruch auf ALG erworben? Falls nein, wird das anders (nach fiktivem Arbeitsentgelt) berechnet.
https://dejure.org/gesetze/SGB_III/152.html
Ansonsten mal ein wenig googeln nach den Rechtsgrundlagen und prüfen, was davon auf einen selber zutrifft (das können wir hier nicht wissen):
https://dejure.org/gesetze/SGB_III/150.html
https://dejure.org/gesetze/SGB_III/151.html
Hast Du 150Tage innerhalb der letzten 2 Jahre gearbeitet, also neuen Anspruch auf ALG erworben? Falls nein, wird das anders (nach fiktivem Arbeitsentgelt) berechnet.
https://dejure.org/gesetze/SGB_III/152.html
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!