Feststellungsbescheid GdB - Inhalt?

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Teamplay
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Feststellungsbescheid GdB - Inhalt?

Beitrag von Teamplay »

Hallo,

wenn mehrere Behinderungen festgestellt werden, wird ein Gesamt-GdB gebildet.
In einigen Bundesländern werden die Einzel-GdB im Feststellungsbescheid aufgeführt.

Gehört Hessen dazu?
Bzw. muss ein hessisches Versorgungsamt die Einzel-GdB auflisten?

Es geht um einen evtl. Widerspruch...

Danke im Voraus.
Zuletzt geändert von Teamplay am 01.09.19, 21:22, insgesamt 1-mal geändert.
SusanneBerlin
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Re: Feststellungsbescheid GdB - Inhalt?

Beitrag von SusanneBerlin »

Was hätten Sie von der Auflistung der Einzel-GdB?

Dass der Gesamt-Grad der Behinderung nicht im Additionsverfahren gebildet wiridt Ihnen doch bewusst.
Grüße, Susanne
Teamplay
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Re: Feststellungsbescheid GdB - Inhalt?

Beitrag von Teamplay »

SusanneBerlin hat geschrieben: 01.09.19, 21:09 Was hätten Sie von der Auflistung der Einzel-GdB?
z.B. die Sicherheit, dass ALLE Einzel-Behinderungen berücksichtigt wurden.
1. Also, was ist mit Hessen?
SusanneBerlin hat geschrieben: 01.09.19, 21:09 Dass der Gesamt-Grad der Behinderung nicht im Additionsverfahren gebildet wiridt Ihnen doch bewusst.
Klar.
2. Wie kann man die Entscheidung über die Höhe des Gesamt-Grads geschickt anfechten?
Oktavia
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Re: Feststellungsbescheid GdB - Inhalt?

Beitrag von Oktavia »

Indem man erstmal Widerspruch ohne Begründung einlegt und sich die Unterlagen die zur Einschätzung geführt haben zuschicken lässt (einsieht). Kostet evt Kopierkosten. Dann weiss man was berücksichtigt wurde und hat normalerweise das Gutachten. Dann kann man entscheiden was man macht, zurückziehen oder Begründung schreiben.
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FM
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Re: Feststellungsbescheid GdB - Inhalt?

Beitrag von FM »

In Hessen gilt dasselbe SGB wie im Rest der Republik. Und dieses verlangt, dass ein Verwaltungsakt zu begründen ist. Da werden zumindest die berücksichtigten Behinderungsarten zu nennen sein. Mit "Einzel-GdB" müssen sie aber m.E. nicht versehen werden.
Teamplay
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Re: Feststellungsbescheid GdB - Inhalt?

Beitrag von Teamplay »

FM hat geschrieben: 01.09.19, 21:53 In Hessen gilt dasselbe SGB wie im Rest der Republik. Und dieses verlangt, dass ein Verwaltungsakt zu begründen ist. Da werden zumindest die berücksichtigten Behinderungsarten zu nennen sein. Mit "Einzel-GdB" müssen sie aber m.E. nicht versehen werden.
Wenn In Hessen dasselbe SGB wie im Rest der Republik gilt, muss in Hessen so wie in Hamburg sein?
Nämlich:
"Sofern mehrere Beeinträchtigungen nebeneinander festgestellt worden sind, ist dem Bescheid nicht nur der Gesamt-GdB zu entnehmen, im Begründungsteil werden zudem die Teil-GdB der einzelnen Gesundheitsstörungen genannt."
https://www.hamburg.de/anerkennung/verf ... sbescheid/
FM
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Re: Feststellungsbescheid GdB - Inhalt?

Beitrag von FM »

Nein, Hamburg ist gegenüber Hessen nicht weisungsbefugt und der zitierte Text stammt auch nicht aus einem Bundesgesetz.

Was aber in allen Ländern gilt ist:
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/35.html
Teamplay
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Re: Feststellungsbescheid GdB - Inhalt?

Beitrag von Teamplay »

Oktavia hat geschrieben: 01.09.19, 21:41 Indem man erstmal Widerspruch ohne Begründung einlegt und sich die Unterlagen die zur Einschätzung geführt haben zuschicken lässt (einsieht). Kostet evt Kopierkosten. Dann weiss man was berücksichtigt wurde und hat normalerweise das Gutachten. Dann kann man entscheiden was man macht, zurückziehen oder Begründung schreiben.
Danke.
3. Muss immer das Gutachten vor der Entscheidung vorhanden sein?
4. Müssen in diesem Gutachten alle Einzel-GdB aufgelistet sein?
5. Müssen die irgendein Blatt Paper mit allen Einzel-GdB haben, das man in Kopie anfordern kann bzw. wie heißt dieses?
Teamplay
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Re: Feststellungsbescheid GdB - Inhalt?

Beitrag von Teamplay »

FM hat geschrieben: 01.09.19, 22:33 Was aber in allen Ländern gilt ist:
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/35.html
Danke.
Gibt's irgendwo auch was spezielles zum GdB-Bescheid?
TG
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Re: Feststellungsbescheid GdB - Inhalt?

Beitrag von TG »

Du kannst deine Akte beim Versorgungsamt einsehen. Das ist kostenlos, und du brauchst keinen Anwalt dazu. In der Akte findest du dann ein Blatt, auf dem dann der Einzel Gdb aufgelistet ist. Du kannst daraus auch erkennen, ob und was dein behandelnder Arzt dazu geschrieben hat. Manchmal schreibt ein Arzt nichts . Dann wird die Beeinträchtigung auch nicht gewertet. Du kannst um Kopien aus der Akte bitten (mußt du meist die Kopierkosten bezahlen) und evtl. mit den Angaben einen Widerspruch begründen. Ich habe oft erlebt, dass Ärzte nicht antworten (sie bekommen ganz wenige Geld dafür, deshalb machen sie das nicht gerne). Ich hatte letzte Woche Akteneinsicht.
Gruß TG
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