Krankenvers./ "nachgehender Leistungsanspruch"?

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Foerster
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Krankenvers./ "nachgehender Leistungsanspruch"?

Beitrag von Foerster »

Hallo,

folgender hypothetischer Fall:

Eine Arbeitnehmer ist bei Arbeitgeber A beschäftigt. Er bezahlt bisher monatlich ca. 230,00 Euro (KV + PV).
Zum 15. 02. endet das Arbeitsverhältnis. Bei der Krankenkasse sagte man ihm, er sei ab nun freiwillig versichert. Ob er irgendetwas dahingehend unterschrieben hat, weiß er nicht mehr.

Zum 01.03. beginnt er eine deutlich höher vergütete Arbeit.
Die Kasse möchte nun - bei einem von ihr angesetzten Einkommen von 4.537,50 Euro - für die zwei Wochen dazwischen ca. 400 Euro (KV + PV).
Gilt hier nicht ein so genannter "nachgehender Leistungsanspruch"?
Stefanie145
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Re: Krankenvers./ "nachgehender Leistungsanspruch"?

Beitrag von Stefanie145 »

Hallo,

dies lässt sich so nicht sagen.

Was muss man unter "eine deutlich höher vergütete Arbeit" verstehen? Handelt es sich um eine versicherungspflichtige oder um eine versicherungsfreie Beschäftigung? Bei einer versicherungsfreien Beschäftigung ist ein vorhergehender nachgehender Leistungsausschluss ausgeschlossen.

Da Beiträge im Höchstbeitrag berechnet wurden, gehe ich eher davon aus, dass sich der Arbeitnehmer sämtliche Schreiben der Krankenkasse ignoriert hat, weshalb ein nachgehender Leistungsanspruch auch nicht geprüft werden konnte. Ich empfehle, dem Arbeitnehmer, Kontakt mit seiner Krankenkasse aufzunehmen.
vikingz
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Re: Krankenvers./ "nachgehender Leistungsanspruch"?

Beitrag von vikingz »

Hallo,

wenn A zwischen den Beschäftigungen jedoch keine Einkünfte hat, einschließlich zum Beispiel Mieteinkünfte, Zinseinkünfte usw., dann würde die Kasse für den Zeitraum nur den Mindestbeitrag erheben dürfen.

Dazu muss A seine Einkünfte jedoch erklären, "Standard" ist der Höchstbeitrag. Die Einkommenssituation sollte die Kasse anfragen.

Ich spekuliere mal, dass A in der neuen Beschäftigung versicherungsfreier Arbeitnehmer ist. Dann hätte die Kasse ihm eventuell nur geschrieben, dass sich seine Mitgliedschaft automatisch als freiwillige Versicherung fortsetzt, es sei denn, er erklärt seinen Austritt. Ich empfehle auch Nachfrage bei der Kasse.
FM
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Re: Krankenvers./ "nachgehender Leistungsanspruch"?

Beitrag von FM »

In Betracht käme für die Zeit dazwischen auch die Pflichtversicherung als Arbeitslosengeldempfänger (auch bei Sperrzeit) oder Familienversicherung. Muss man sich aber auch rechtzeitig darum kümmern.
Czauderna
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Re: Krankenvers./ "nachgehender Leistungsanspruch"?

Beitrag von Czauderna »

Hallo,
ja, es ist schon wichtig zu wissen ob die Zwischenzeit zwischen zwei versicherungspflichtigen Versicherungsverhältnissen liegt oder nicht.
Wenn ja, dann besteht Beitragsfreiheit - wenn nein, dann besteht Beitragspflichtim Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung (Familienversicherung und ALG-1-Bezug ausgenommen), und dann
nach dem Höchstbeitrag, es sei denn, es gibt eine entsprechende Einkommenserklärung.
Gruss
Czauderna
Stefanie145
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Re: Krankenvers./ "nachgehender Leistungsanspruch"?

Beitrag von Stefanie145 »

Öhm nein, für den nachgehenden Leistungsanspruch müssen schon Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen, darf keine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden (dazu zählt auch ein Minijob oder eine Selbstständigkeit), es darf keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall geben und es darf kein Anspruch auf eine Familienversicherung bestehen.
Ob diese Voraussetzungen hier erfüllt sind, ist hier nicht beschrieben, aus diesem Grund wage ich die Aussage, dass die Zeit zwischen 2 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen von 14 Tagen beitragsfrei ist doch für gewagt.
Czauderna
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Re: Krankenvers./ "nachgehender Leistungsanspruch"?

Beitrag von Czauderna »

Stefanie145 hat geschrieben: 04.09.19, 20:35 Öhm nein, für den nachgehenden Leistungsanspruch müssen schon Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen, darf keine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden (dazu zählt auch ein Minijob oder eine Selbstständigkeit), es darf keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall geben und es darf kein Anspruch auf eine Familienversicherung bestehen.
Ob diese Voraussetzungen hier erfüllt sind, ist hier nicht beschrieben, aus diesem Grund wage ich die Aussage, dass die Zeit zwischen 2 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen von 14 Tagen beitragsfrei ist doch für gewagt.
#Hallo Stefanie145,
vielen Dank für den Hinweis - ja, an die Erwerbstätigkeit ( geringfügige Beschaeftigung) hatte ich tatsaechlich nicht gedacht und eine Selbständigkeit habe ich nicht erwähnt, weil ich auch in der Frage diesen Aspekt nicht gefunden habe. Auf die Familienversicherung habe ich aber schon hingewiesen. Ob jetzt meine Aussage (Meinung), dass dann für die 14 Tage Beitragsfreiheit besteht besteht "gewagt" ist - sagen wir mal so - wenn der nachgehende Leistungsanspruch greifen würde, dann gibt es auch die Beitragsfreiheit, meine ich.
Gruss
Czauderna
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