ein Schwerbehinderter bekommt vom Arbeitgeber 5 Tage Zusatzurlaub für ein Jahr bzw. für die 12 Monate Arbeit.
Wenn eine Schwerbehinderung nicht mehr anerkannt wird, bekommt man so ein Schreiben:
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Mit diesem Bescheid wird der Grad der Behinderung auf weniger als 50 herabgesetzt
und damit die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch entzogen.
Dort steht normalerweise auch, dass zumindest noch drei Monate lang der u.g Schutz und die u.g. Rechte erhalten bleiben:
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Gemäߧ 199 Abs. 1 SGB IX erlischt der Schutz als schwerbehinderter Mensch
erst am Ende des 3. Kalendermonats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit dieses Bescheides.
Bis zum Ablauf dieser Schutzfrist stehen Ihnen die Rechte der besonderen
Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) noch zu.
Muss der Zusatzurlaub auch für diese 3 Monate gestellt werden oder nicht?
Danke im Voraus.