Zum Sozialgericht wegen dem Grad der Behinderung?
Moderator: FDR-Team
Zum Sozialgericht wegen dem Grad der Behinderung?
Hallo,
generell gilt, wenn der Grad der Behinderung auf weniger als 50 herabgesetzt wird, darf der entsprechende Bescheid des Versorgungsamtes mit der Klage beim Sozialgericht angefochten werden.
1. Lohnt es sich überhaupt so eine Klage zu erheben, wenn man nicht eine "große" Behinderung sondern mehrere (z.B. vier) "kleine" Behinderungen hat?
Gibt es vielleicht Erfahrungswerte über die Erfolgsaussichten?
2. Kann man so eine Klage ohne Anwalt versuchen, wenn z.B. die Rechtsschutzversicherung nicht einspringen möchte?
Danke im Voraus.
generell gilt, wenn der Grad der Behinderung auf weniger als 50 herabgesetzt wird, darf der entsprechende Bescheid des Versorgungsamtes mit der Klage beim Sozialgericht angefochten werden.
1. Lohnt es sich überhaupt so eine Klage zu erheben, wenn man nicht eine "große" Behinderung sondern mehrere (z.B. vier) "kleine" Behinderungen hat?
Gibt es vielleicht Erfahrungswerte über die Erfolgsaussichten?
2. Kann man so eine Klage ohne Anwalt versuchen, wenn z.B. die Rechtsschutzversicherung nicht einspringen möchte?
Danke im Voraus.
Re: Zum Sozialgericht wegen dem Grad der Behinderung?
wird man dermaßen allgemein und ohne jede Info kaum einschätzen können. Es dürfte sicher Verfahren zu Gunsten der Betroffenen geben. Und welche, in denen gegen sie entschieden wurde.Teamplay hat geschrieben: ↑03.12.19, 12:37 Hallo,
generell gilt, wenn der Grad der Behinderung auf weniger als 50 herabgesetzt wird, darf der entsprechende Bescheid des Versorgungsamtes mit der Klage beim Sozialgericht angefochten werden.
1. Lohnt es sich überhaupt so eine Klage zu erheben, wenn man nicht eine "große" Behinderung sondern mehrere (z.B. vier) "kleine" Behinderungen hat?
Gibt es vielleicht Erfahrungswerte über die Erfolgsaussichten?
Allerdings
wenn die eigene RSV eine Deckung versagt, nachdem dort ein Anwalt die Unterlagen geprüft hat, dürfte das ein deutlicher Hinweis darauf sein, wie die "Erfolgsaussichten" sind....Vor dem Sozialgericht besteht kein Anwaltszwang.2. Kann man so eine Klage ohne Anwalt versuchen, wenn z.B. die Rechtsschutzversicherung nicht einspringen möchte?
Re: Zum Sozialgericht wegen dem Grad der Behinderung?
Der Anwalt von der RSV meinte, nach seinen Erfahrungen entscheidet das SG in den GdB Fällen ausgesprochen selten zu Gunsten der Betroffenen und meistens dagegen.winterspaziergang hat geschrieben: ↑03.12.19, 22:35 ...Es dürfte sicher Verfahren zu Gunsten der Betroffenen geben. Und welche, in denen gegen sie entschieden wurde.
Daher fragte ich auch hier...
Vielen Dank.winterspaziergang hat geschrieben: ↑03.12.19, 22:35 Vor dem Sozialgericht besteht kein Anwaltszwang.
Re: Zum Sozialgericht wegen dem Grad der Behinderung?
Es wird zu Gunsten des Klägers entschieden, wenn die Beeinträchtigungen bzw deren Auswirkungen die Zuerkennung eines (höheren) Grades der Behinderung rechtfertigen. Es gibt keinen Automatismus in die eine oder andere Richtung.
Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
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Re: Zum Sozialgericht wegen dem Grad der Behinderung?
Wie sieht es den damit aus, erst einmal nur ins Rechtsmittel zu gehen, auf eine gesonderte Begründung zu verweisen und dann Akteneinsicht zu verlangen?
Manchmal ist es schon toll, dass entsprechende ärztliche Gutachten noch nicht einmal zur Kenntnis genommen, geschweige den in die Begründung des GdB einfließen. Da kann evtl. dann in der Begründung punkten, den so etwas will keiner in der Akte haben, weil dann doch leichter der EDEKA-Stempel auf die Personalakte kommen kann.
Manchmal ist es schon toll, dass entsprechende ärztliche Gutachten noch nicht einmal zur Kenntnis genommen, geschweige den in die Begründung des GdB einfließen. Da kann evtl. dann in der Begründung punkten, den so etwas will keiner in der Akte haben, weil dann doch leichter der EDEKA-Stempel auf die Personalakte kommen kann.
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Wenn ich allen meinen Schwestern einen Kaffee ausgeben würde, hätte
ich eine Cafeteria. Derek Shepherd
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Re: Zum Sozialgericht wegen dem Grad der Behinderung?
Danke, aber wie genau kann dies gemacht werden, wenn im Widerspruchsbescheid steht, dass alles Weiteres nur vorm Gericht (d.h. doch über eine Klage?) zu klären wäre?Dirty Uschi hat geschrieben: ↑09.12.19, 16:42 ...erst einmal nur ins Rechtsmittel zu gehen, auf eine gesonderte Begründung zu verweisen und dann Akteneinsicht zu verlangen...
Re: Zum Sozialgericht wegen dem Grad der Behinderung?
Wenn das da so steht, dann ist der Weg doch vorgegeben
Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
Re: Zum Sozialgericht wegen dem Grad der Behinderung?
Ich sehe einen Gang zum Sozialgericht sehr skeptisch. Wie schon geschrieben wurde, wird meist zu ungunsten des Klägers entschieden. Der Kläger ist ja
nachweispflichtig.
Ich bin 100 % schwerbehindert mit mehreren Merkzeichen.Habe alles allein gemacht und nicht die Entscheider beim Versorgungsamt grob angegriffen oder
ähnliches. Das wollen die nämlich absolut nicht. Ich habe gute Ärzte, die mich unterstürzt haben. Aber bis ich 100 % hatte und die meisten Merkzeichen,
hat es bei mir auch ca.15 Jahre gedauert. Andererseits bin ich auch entsprechend krank.
Man hat ja die Möglichkeit, alle 6 Monate einen neuen Antrag zu stellen und auch Widerspruch einzulegen.
Nur, wie schon gesagt, mit Geschützen aufzufahren ist hier der falsche Weg.
nachweispflichtig.
Ich bin 100 % schwerbehindert mit mehreren Merkzeichen.Habe alles allein gemacht und nicht die Entscheider beim Versorgungsamt grob angegriffen oder
ähnliches. Das wollen die nämlich absolut nicht. Ich habe gute Ärzte, die mich unterstürzt haben. Aber bis ich 100 % hatte und die meisten Merkzeichen,
hat es bei mir auch ca.15 Jahre gedauert. Andererseits bin ich auch entsprechend krank.
Man hat ja die Möglichkeit, alle 6 Monate einen neuen Antrag zu stellen und auch Widerspruch einzulegen.
Nur, wie schon gesagt, mit Geschützen aufzufahren ist hier der falsche Weg.
Re: Zum Sozialgericht wegen dem Grad der Behinderung?
Vielen Dank für Dein Feedback!sischi hat geschrieben: ↑15.12.19, 16:44 Ich sehe einen Gang zum Sozialgericht sehr skeptisch. Wie schon geschrieben wurde, wird meist zu ungunsten des Klägers entschieden...
Man hat ja die Möglichkeit, alle 6 Monate einen neuen Antrag zu stellen und auch Widerspruch einzulegen.
Nur, wie schon gesagt, mit Geschützen aufzufahren ist hier der falsche Weg.
Re: Zum Sozialgericht wegen dem Grad der Behinderung?
Hallo,
du kannst jederzeit zum Versorgungsamt gehen und Akteneinsicht nehmen sowie Kopien davon feritgen lassen. Dazu brauchst du keinen Anwalt. Sieh dir genau an, was welcher Arzt geschrieben hat oder ob überhaupt eine Stellungnahme abgegeben wurde. Ebenso ist die Berechnungsgrundlage des Versorgungsamtes in der Akte. Vielleicht müßte einer deiner Ärzte nochmal nachbessern, manchmal schreiben sie nämlich nur die Medikation auf und nicht die Diagnosen oder antworten nicht richtig auf die gestellten Fragen.
du kannst jederzeit zum Versorgungsamt gehen und Akteneinsicht nehmen sowie Kopien davon feritgen lassen. Dazu brauchst du keinen Anwalt. Sieh dir genau an, was welcher Arzt geschrieben hat oder ob überhaupt eine Stellungnahme abgegeben wurde. Ebenso ist die Berechnungsgrundlage des Versorgungsamtes in der Akte. Vielleicht müßte einer deiner Ärzte nochmal nachbessern, manchmal schreiben sie nämlich nur die Medikation auf und nicht die Diagnosen oder antworten nicht richtig auf die gestellten Fragen.
Gruß TG
Re: Zum Sozialgericht wegen dem Grad der Behinderung?
Vielen Dank!!!TG hat geschrieben: ↑20.12.19, 09:47 ...Sieh dir genau an, was welcher Arzt geschrieben hat oder ob überhaupt eine Stellungnahme abgegeben wurde. Ebenso ist die Berechnungsgrundlage des Versorgungsamtes in der Akte. Vielleicht müßte einer deiner Ärzte nochmal nachbessern, manchmal schreiben sie nämlich nur die Medikation auf und nicht die Diagnosen oder antworten nicht richtig auf die gestellten Fragen.
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