Hallo zusammen,
ich weiß jetzt leider nicht, ob das Forum Sozialrecht oder Arbeitsrecht das passende Forum ist - ggf. bitte verschieben.
Folgende Frage bzw. Beispielfall:
AN ist seit 2016 beim Arbeitgeber mit 10 Wochenstunden beschäftigt und erhält hierfür 1000€ Monatslohn brutto. Von den 1000€ brutto zieht der Arbeitgeber die Sozialversicherung ab, auch die Arbeitslosenversicherung.
Nun gehen Gerüchte um, es sollen über die Hälfte der Arbeitnehmer betriebsbedingt gekündigt werden, weshalb sich der Arbeitnehmer folgende Fragen stellt:
a) Ist der Abzug der Arbeitslosenversicherung rechtens? Ist man nicht erst ab 15 Wochenstunden arbeitslosenversichert?
b) Falls der Arbeitnehmer jetzt vom Arbeitgeber gekündigt wird, hat der Arbeitnehmer dann auch Anspruch auf ALG 1 - es wurden ja 4 Jahre Beiträge vom AN und Arbeitgeber eingezahlt?
Wie ist die Rechtslage?
Arbeitslosenversicherung bei 10 Wochenstunden
Moderator: FDR-Team
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Topicstarter - FDR-Mitglied
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Re: Arbeitslosenversicherung bei 10 Wochenstunden
Hallo,
das mit den 15 Wochenstunden und der Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung, das gab es mal früher, noch zu DM-Zeiten, heute nicht mehr. Damit beantwortet sich auch die zweite Frage - Anspruch auf Arbeitslosengeld-1 besteht.
Gruss
Czauderna
das mit den 15 Wochenstunden und der Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung, das gab es mal früher, noch zu DM-Zeiten, heute nicht mehr. Damit beantwortet sich auch die zweite Frage - Anspruch auf Arbeitslosengeld-1 besteht.
Gruss
Czauderna
Re: Arbeitslosenversicherung bei 10 Wochenstunden
Die Nachfolgeregelung besagt, dass Arbeitnehmer versicherungsfrei sind, wenn sie gleichzeitig einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Dabei spielen die 15 Std. zwar auch eine Rolle, aber es ist noch mehr nötig.
Wenn man dann aber wirklich AlG beziehen will, muss man bereit sein mindestens 15 Std./W. zu arbeiten.
Wenn man dann aber wirklich AlG beziehen will, muss man bereit sein mindestens 15 Std./W. zu arbeiten.
Re: Arbeitslosenversicherung bei 10 Wochenstunden
Ja. man muss angeben, dass man min. 15h arbeiten will.
Ob man da was findet über die Agentur ist ne andere Sache.
Und wenn man tatsächlich ne 15h Job findet aber nur 10h arbeiten will, kann man nach 6 Monaten ja wieder einen Antrag auf Teilzeit 10h stellen, zumindest in Betrieben über 15 Mitarbeiter.
P.s.: Man hat keinen weiteren Job?
Ob man da was findet über die Agentur ist ne andere Sache.
Und wenn man tatsächlich ne 15h Job findet aber nur 10h arbeiten will, kann man nach 6 Monaten ja wieder einen Antrag auf Teilzeit 10h stellen, zumindest in Betrieben über 15 Mitarbeiter.
P.s.: Man hat keinen weiteren Job?
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