Entgelterhöhung rückwirkend möglich?

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Rolfe
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Entgelterhöhung rückwirkend möglich?

Beitrag von Rolfe »

Seid gegrüsst,
die Pflegebedürftige A. befindet sich seit 2 Jahren im Heim (Pflegegrad 4).
Im November 2019 kam ein Heimentgelterhöhungsverlangen mit dem Hinweis,
dass über die Investitionskosten ab 1.2.20 verhandelt wird, das Ergebnis somit
also zu einer Erhöhung führen könne.
Im Entgelterhöhungsverlangen des Heims wurde unter "Investitionskosten"
keine Erhöhung angegeben - nur mit Sternchen ein künftig möglicher Erhöhungshinweis.
Der Erhöhung wurde bezüglich der anderen Positionen durch die Vorsorgebevoll-
mächtigten zum 01.01.2020 zugestimmt.

Im Oktober 2020 wurde ein "Hinweisblatt zur Erhöhung der Investitionskosten"
an A. zugestellt und auf die Genehmigung der Erhöhung von Investitionskosten
durch die zuständige Behörde v. 30.9.20 auf 10,24 EUR/Tag hingewiesen.
Es würde "zeitnah" eine "Anpassung rückwirkend zum 1.2.20" erfolgen,
was dann in Form einer rückwirkenden Berechnung um 208 EUR/Monat
ab 1.2.20 dann auch erfolgte.
Die A. soll also rückwirkend ab 2/20 bis 10/20 ca 1.800 EUR nachentrichten.
"Grosszügig" wird Ratenzahlung angeboten.
Es gab bezüglich der InvestKosten aber zu keiner Zeit ein Entgelterhöhungsverlangen.

Nach den Bestimmungen des Heimgesetzes und auch des Heimvertrages
muss doch aber eine Ankündigung erfolgen - erst 4 Wochen danach besteht
doch eine Zahlungspflicht, oder?

Es kann doch nicht sein, dass die verspätete Genehmigung der Erhöhung
der InvestKosten durch die Behörden zu Lasten der Heimbewohner geht!

Wie soll sich A. bzw. die Vorsorgebevollmächtigen verhalten?

Gruss Rolfe