Grundsicherung nach SGB XII

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TG
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Grundsicherung nach SGB XII

Beitrag von TG »

Hallo,
Es gibt folgende Situation: Eine Flüchtlingsfrau muß aufgrund schwerer Erkrankung Grundsicherung nach SGB XII beantragen. Sie hat 10 Mon. in DE gearbeitet und wurde vom JC aufgefordert, einen Antrag auf Rente sowie auf Grundsicherung zu stellen. Natürlich wurde die Rente abgelehnt (Versicherungszeiten aus Nicht EU Land existieren nicht), da aufgrund mangelnder Zeiten kein Anspruch besteht. Das Grundsicherungsamt will nun selber einen Antrag auf Rente stellen. Dazu soll die Frau eine Schweigepflichtserklärung abgeben sowie ärztl. Atteste beifügen.
Ich kann diese Situation nicht nachvollziehen. Eine Rente wurde abgelehnt. Aufgrund welcher Rechtslage kann das Grundsicherungsamt erneut einen Rentenantrag stellen bzw. Gesundheitsdaten von der RV fordern? Für welchen Zweck? Die SB will ärztl. Atteste sehen. Ist sie dazu befugt? Wozu diese Datenerhebung?
Kann mich jemand aufklären?
Gruß TG