Krankenversicherung bei Home-Office in Deutschland und Arbeitgeber im Ausland

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lerchenzunge
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Krankenversicherung bei Home-Office in Deutschland und Arbeitgeber im Ausland

Beitrag von lerchenzunge »

Hallo

angenommen folgende Situation:
- A ist deutscher Staatsangehörigkeit, bis vor ca. 10 Jahren hat er in Deutschland gearbeitet und war gesetzlich versichert, ist dann aber ins EU-Ausland umgezogen
- A hat seither im EU-Ausland bei einem dort ansässigen Arbeitgeber gearbeitet, hat dort dauerhaft gewohnt und ist dort sozialversichert
- aufgrund der Corona-Situation hat der Arbeitgeber zunächst temporär Homeoffice angeordnet, nun aber beschlossen, dies zur Dauereinrichtung zu machen, Büroräume aufzugeben und künftig seine Angestellten nur noch einmal pro Monat vor Ort einzubestellen, sonst aber vollständig von zuhause aus arbeiten zu lassen
- A erwägt nun, nach Deutschland umzuziehen und von dort aus zu arbeiten, dh. also fortgesetzt im gleichen Vertrag bei EU-ausländischem Arbeitgeber mit dortigem Vertrag, aber eben Homeoffice und Wohnung und daher Lebensmittelpunkt in Deutschland, nur unterbrochen von einem Arbeitstag pro Monat vor Ort am Standort des Arbeitgebers

Fragen:
- wo muss der A nun Sozialversicherungsbeiträge abführen, im speziellen, wo ist er krankenversichert? Am Standort des Arbeitgebers oder am Standort, an dem er sich die meiste Zeit aufhält und seinen Lebensmittelpunkt hat?
- in welcher Weise und in welcher Reihenfolge muss er wen informieren? Sozialversicherungsträger und Krankenkasse am Arbeitsort (EU-Ausland), am Wohnort (Deutschland), Arbeitgeber wegen Lohnabrechnung etc.?
- falls er nun in Deutschland sich krankenversichern muss, bei welcher Krankenkasse kann er sich anmelden? Nur bei der, wo er vor Umzug ins Ausland versichert war oder bei jeder beliebigen GKV?
- sollte der Arbeitgeber zu einem späteren Zeitpunkt beschließen, doch wieder mehr als einen Arbeitstag pro Monat vor Ort zu verlangen, bis zu welcher Grenze (Zahl/Anteil der Arbeitstage, Häufigkeit o.ä.) würden die Bedingungen als unverändert fortgelten bzw. ab welcher Grenze wäre der Sachverhalt wieder anders zu beurteilen?
- welche nicht genannten Bedingungen spielen hier ggf. noch eine Rolle

Zusatzfrage:
- was ändert sich, wenn bei sonst gleichen Randbedingungen der Ort des Arbeitgebers und bisherige Wohnort nicht "EU-Ausland", sondern Schweiz oder Großbritannien war?
Stefanie145
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Re: Krankenversicherung bei Home-Office in Deutschland und Arbeitgeber im Ausland

Beitrag von Stefanie145 »

Hallo,

hilfreich bei den Fragen ist mit Sicherheit die Internetseite der DVKA.

Auf die Schnelle habe ich dort gerade keine Lösung gefunden, für den Fall, dass die Arbeit an einem Tag im Monat im Ausland getätigt wird.
Während der Corona-Pandemie gilt bei vorübergehender Arbeit in Deutschland von zu Hause aus, dass die Sozialversicherung im EU-Ausland weiter gilt.
matthias.
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Re: Krankenversicherung bei Home-Office in Deutschland und Arbeitgeber im Ausland

Beitrag von matthias. »

Mal rein praktisch was wäre der Unterschied zu einem Grenzgänger?

Jemand wohnt in Basel auf der deutschen Seite und arbeitet in der Schweiz oder Frankreich.
Ob er jeden Tag zu seinem AG in der Schweiz oder Frankreich hin fährt oder nicht oder von zu Hause arbeitet, macht das tatsächlich einen Unterschied?

Ich würde sagen eher nicht.

Nur mal als Denkanstoss. ;-)
Flowjob
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Re: Krankenversicherung bei Home-Office in Deutschland und Arbeitgeber im Ausland

Beitrag von Flowjob »

Das macht sehr wohl einen Unterschied.

Der Grenzgängerstatus entfällt, wenn man nicht an mindestens 60 Tagen im Kaldenderjahr von der ausländischen Arbeitsstätte an den Wohnsitz zurückkehrt. Das setzt voraus, dass man mindestens 60 Tage im Kalenderjahr an der ausländischen Arbeitsstätte ist, sonst kann man logischerweise nicht von dort an den Wohnsitz zurückkehren.

Zudem wird man im Wohnsitzland sozialversicherungspflichtig, wenn mindestens 25% der Arbeitsleistung von dort erbracht werden.

Nur jetzt im Moment (aktuell gilt das wohl bis zum 30.06.2021) ist diese Regel aufgeweicht und man nimmt trotz Homeoffice fiktiv eine tägliche Rückkehr von der ausländischen Arbeiststätte an, so dass der Grenzgängerstatus nicht verloren geht und keine Sozialversicherungspflicht im Wohnsitzland eintritt.

Das gilt allerdings nur, wenn aufgrund der aktuellen Pandemie im Homeoffice gearbeitet wird, in allen anderen Fällen greifen nach wie vor die normalerweise geltenden Regeln.
hambre
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Re: Krankenversicherung bei Home-Office in Deutschland und Arbeitgeber im Ausland

Beitrag von hambre »

Ob er jeden Tag zu seinem AG in der Schweiz oder Frankreich hin fährt oder nicht oder von zu Hause arbeitet, macht das tatsächlich einen Unterschied?
Das macht einen ganz erheblichen Unterschied und zwar gerade hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht.

Daneben gibt es nicht zu jedem Nachbarstaat überhaupt eine Grenzgängerregelung und dort wo es sie gibt, ist sie für bestimmte Grenzabstände beschränkt.
wo muss der A nun Sozialversicherungsbeiträge abführen, im speziellen, wo ist er krankenversichert? Am Standort des Arbeitgebers oder am Standort, an dem er sich die meiste Zeit aufhält und seinen Lebensmittelpunkt hat?
Es gilt das Recht des Staates, in dem die Arbeit ausgeübt wird. Daher gilt deutsches Sozialversicherungsrecht mit der Folge, dass der AN in Deutschland krankenversichert ist.
in welcher Weise und in welcher Reihenfolge muss er wen informieren? Sozialversicherungsträger und Krankenkasse am Arbeitsort (EU-Ausland), am Wohnort (Deutschland), Arbeitgeber wegen Lohnabrechnung etc.?
Eine bestimmte Reihenfolge gibt es da nicht. Die in Deutschland erforderlichen Anmeldungen bei den Sozialversicherungsträgern und beim Finanzamt muss der AN selbst machen und nicht wie bei einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber der AG selbst.
- falls er nun in Deutschland sich krankenversichern muss, bei welcher Krankenkasse kann er sich anmelden? Nur bei der, wo er vor Umzug ins Ausland versichert war oder bei jeder beliebigen GKV?
Er kann sich bei einer beliebigen GKV anmelden, sofern er vor seinem Umzug ins Ausland in einer GKV versichert war.
Czauderna
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Re: Krankenversicherung bei Home-Office in Deutschland und Arbeitgeber im Ausland

Beitrag von Czauderna »

Hallo,
vielleicht handelt es sich hier um einen solchen Fall - https://www.meine-krankenkasse.de/sv-le ... strahlung/
Mein Rat - entweder die DVKA oder eine GKV Kasse kontaktieren und sich beraten zu lassen.
Gruss
Czauderna
lerchenzunge
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Re: Krankenversicherung bei Home-Office in Deutschland und Arbeitgeber im Ausland

Beitrag von lerchenzunge »

Ganz lieben Dank für die vielen Antworten!

Ich fange mit den Antworten mit der letzten an: nein, ich glaube nicht, dass "Einstrahlung" hier zutreffend ist, da der AN hier ja weder entsandt wird noch es sich um eine zeitlich begrenzt geplante Aktion handelt.
Zwar fing die Regelung mit Homeoffice aufgrund der Pandemie an, da aber nun eine unbegrenzte Fortführung, auch über ein Pandemieende hinaus, geplant ist, denke ich, dass die derzeitigen Ausnahmeregeln nicht (mehr) zutreffen?

Könnte eine Klärung über das Formular A1 ("Fragebogen für die Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit und Ausstellung der A1-Bescheinigung (Artikel 13 Absatz 1 VO (EG) 883/04)" erreicht werden?
hambre
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Re: Krankenversicherung bei Home-Office in Deutschland und Arbeitgeber im Ausland

Beitrag von hambre »

da aber nun eine unbegrenzte Fortführung, auch über ein Pandemieende hinaus, geplant ist, denke ich, dass die derzeitigen Ausnahmeregeln nicht (mehr) zutreffen?
Richtig
Könnte eine Klärung über das Formular A1 ("Fragebogen für die Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit und Ausstellung der A1-Bescheinigung (Artikel 13 Absatz 1 VO (EG) 883/04)" erreicht werden?
Nach meiner Auffassung ist die Sachlage klar. Wenn die Arbeit auf Dauer in Deutschland ausgeübt wird, dann gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Der AN wird somit Mitglied in den deutschen Sozialversicherungen und muss seine Steuern auch in Deutschland abführen. Mangels deutscher Betriebsstätte des AG muss sich der AN selbst darum kümmern, dass diese AG-Pflichten erfüllt werden. Das kann auch zu bösen Überraschungen führen, wenn man z.B. derzeit in einem Staat arbeitet, in dem es keinen AG-Anteil zu den Sozialversicherungen gibt.

Auch bei vorübergehender Arbeit aus einem deutschen Home Office für einen ausländischen Arbeitgeber sollte man sich vorher genau über die Folgen informieren.
Es sind nicht mit allen Nachbarstaaten für die Dauer der Corona-Pandemie Ausnahmeregelungen vereinbart worden. Die Vorstellung, dass die derzeitigen Ausnahmeregelungen allgemein gelten würden ist daher falsch.
Czauderna
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Re: Krankenversicherung bei Home-Office in Deutschland und Arbeitgeber im Ausland

Beitrag von Czauderna »

Hallo,
Nach meiner Auffassung ist die Sachlage klar. Wenn die Arbeit auf Dauer in Deutschland ausgeübt wird, dann gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Der AN wird somit Mitglied in den deutschen Sozialversicherungen und muss seine Steuern auch in Deutschland abführen. Mangels deutscher Betriebsstätte des AG muss sich der AN selbst darum kümmern, dass diese AG-Pflichten erfüllt werden. Das kann auch zu bösen Überraschungen führen, wenn man z.B. derzeit in einem Staat arbeitet, in dem es keinen AG-Anteil zu den Sozialversicherungen gibt.
Ich kann da hambre nur zustimmen - nachdem ich mich mal mit einem noch aktiven Kollegen aus der Fachabteilung besprochen habe, sehe ich aufgrund der ich aufgrund der Schilderung die Sache jetzt auch so - trotzdem wird kein Weg an der Kontaktaufnahme zur gewählten Krankenkasse vor Beginn der Tätigkeit vorbeiführen.
Da kann auch die Frage nach dem A1 Formular abschließend beantwortet werden.
Eine Rückmeldung über das Ergebnis wäre super - vielen Dank im Voraus dafür.
Gruss
Czauderna
lerchenzunge
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Re: Krankenversicherung bei Home-Office in Deutschland und Arbeitgeber im Ausland

Beitrag von lerchenzunge »

Czauderna hat geschrieben: 19.01.21, 12:18 Eine Rückmeldung über das Ergebnis wäre super
damit kann ich natürlich so schnell nicht dienen, aber ein Telefonat mit der DVKA ergab als erste Auskunft auch sehr genau das, was @hambre auch schrieb. Sobald ich verbindliche Auskünfte habe, werde ich mich nochmal rückmelden
matthias.
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Re: Krankenversicherung bei Home-Office in Deutschland und Arbeitgeber im Ausland

Beitrag von matthias. »

hambre hat geschrieben: 19.01.21, 09:58
Ob er jeden Tag zu seinem AG in der Schweiz oder Frankreich hin fährt oder nicht oder von zu Hause arbeitet, macht das tatsächlich einen Unterschied?
Das macht einen ganz erheblichen Unterschied und zwar gerade hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht.

Danke für die Erklärung.
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