Krankenkasse privatversichert im Notlagentarif >> Wechsel und akzeptiert in gesetzlicher Krankenversicherung
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Krankenkasse privatversichert im Notlagentarif >> Wechsel und akzeptiert in gesetzlicher Krankenversicherung
Wie ist die Rechtslage zu folgendem Sachverhalt?
Ich bin selbständig als Einzelunternehmer tätig. Generell in der privaten Krankenversicherung.
Im November / Dezember 2020 hatte ich für 3 Wochen eine kurzfristige Teilzeitbeschäftigung in einem Unternehmen, die fragten nach meiner Krankenkasse, ich habe diese angegeben mit dem Vermerk „Privat“. Der AG hat mich dann aber in der gesetzlichen Krankenversicherung beim gleichen Träger angemeldet. Die Anmeldung wurde auch akzeptiert. Ich habe eine Mitgliedsbescheinigung der GKV.
Zusätzlich bin ich aber nach wie vor bei meiner PKV im Notlagentarif versichert (aufgrund Insolvenz aus 2019 und der damit einhergehenden Beitragsschulden).
Seit 01.01.2021 habe ich nun weiterhin eine Teilzeitbeschäftigung, da steht noch aus, zu melden wie ich versichert bin…
Das kann ich aber ja aktuell nicht so richtig beantworten…
Daher meine Fragen zur Gesetzeslage wie folgt
1) Muss ich der GKV den Sachverhalt melden (Schulden bei PKV, Notlagentarif)?
2) Bin ich jetzt wieder in der GKV versichert und kann die PKV ruhigen Gewissens kündigen?
3) Was ist basierend auf den Gesetzen dem neuen AG als Krankenversicherung zu melden? Die PKV oder GKV?
4) Kann die GKV mich im Nachhinein wieder „kündigen“, obwohl meine Mitgliedschaft bereits akzeptiert ist?
Ich bedanke mich für eine kurze Information zur jeweiligen Sachlage.
Viele Grüße
EDIT: Die Teilzeitbeschäftigung ist auf jeweils 87 Stunden pro Monat ausgelegt. Nachgelagert ab 04-2021 bis 07-2021 werde ich für ein Projekt in Vollzeit eine Anstellung haben.
Eine GKV wäre für mich aus aktueller Situation deutlich vorteilhafter, als der Notlagentarif der PKV,
Ich bin selbständig als Einzelunternehmer tätig. Generell in der privaten Krankenversicherung.
Im November / Dezember 2020 hatte ich für 3 Wochen eine kurzfristige Teilzeitbeschäftigung in einem Unternehmen, die fragten nach meiner Krankenkasse, ich habe diese angegeben mit dem Vermerk „Privat“. Der AG hat mich dann aber in der gesetzlichen Krankenversicherung beim gleichen Träger angemeldet. Die Anmeldung wurde auch akzeptiert. Ich habe eine Mitgliedsbescheinigung der GKV.
Zusätzlich bin ich aber nach wie vor bei meiner PKV im Notlagentarif versichert (aufgrund Insolvenz aus 2019 und der damit einhergehenden Beitragsschulden).
Seit 01.01.2021 habe ich nun weiterhin eine Teilzeitbeschäftigung, da steht noch aus, zu melden wie ich versichert bin…
Das kann ich aber ja aktuell nicht so richtig beantworten…
Daher meine Fragen zur Gesetzeslage wie folgt
1) Muss ich der GKV den Sachverhalt melden (Schulden bei PKV, Notlagentarif)?
2) Bin ich jetzt wieder in der GKV versichert und kann die PKV ruhigen Gewissens kündigen?
3) Was ist basierend auf den Gesetzen dem neuen AG als Krankenversicherung zu melden? Die PKV oder GKV?
4) Kann die GKV mich im Nachhinein wieder „kündigen“, obwohl meine Mitgliedschaft bereits akzeptiert ist?
Ich bedanke mich für eine kurze Information zur jeweiligen Sachlage.
Viele Grüße
EDIT: Die Teilzeitbeschäftigung ist auf jeweils 87 Stunden pro Monat ausgelegt. Nachgelagert ab 04-2021 bis 07-2021 werde ich für ein Projekt in Vollzeit eine Anstellung haben.
Eine GKV wäre für mich aus aktueller Situation deutlich vorteilhafter, als der Notlagentarif der PKV,
Zuletzt geändert von Alexander S. aus N. am 21.01.21, 12:57, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Krankenkasse privatversichert im Notlagentarif >> Wechsel und akzeptiert in gesetzlicher Krankenversicherung
Hallo,
wenn es sich um eine kurzfristige Tätigkeit gehandelt hat, dann löst diese keine Krankenversicherungspflicht aus. So, wie geschildert müsste zwar die Krankenkasse eine Meldung bekommen seitens des Arbeitgebers, aber wie gesagt, kurzfristige Beschäftigungen sind sozialversicherungsfrei. Hier ein Link dazu - https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_m ... /node.html
Mein Rat - da solltest du dich nochmals mit Arbeitgeber und Krankenkasse in Verbindung setzen und die Sache abklären.
Gruss
Czauderna
wenn es sich um eine kurzfristige Tätigkeit gehandelt hat, dann löst diese keine Krankenversicherungspflicht aus. So, wie geschildert müsste zwar die Krankenkasse eine Meldung bekommen seitens des Arbeitgebers, aber wie gesagt, kurzfristige Beschäftigungen sind sozialversicherungsfrei. Hier ein Link dazu - https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_m ... /node.html
Mein Rat - da solltest du dich nochmals mit Arbeitgeber und Krankenkasse in Verbindung setzen und die Sache abklären.
Gruss
Czauderna
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Re: Krankenkasse privatversichert im Notlagentarif >> Wechsel und akzeptiert in gesetzlicher Krankenversicherung
Hallo,
ich finde das ganze auch irgendwie verwirrend, bei einer kurzfristigen Beschäftigung wir keine Versicherungspflicht ausgelöst und auch keine Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse vorgenommen.
Um eine Mitgliedsbescheinigung auszustellen, müsste die Krankenkasse an sich die Mitgliedschaft auch geprüft haben, dafür ist der Versicherte zu befragen. Sofern die Beschäftigung neben der Selbstständigkeit ausgeübt wird, wäre auch zu Prüfen ob, selbst bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung eintritt oder ob die Selbstständigkeit hauptberuflich ist.
Wurde der Krankenkasse auf der Beitrittserklärung die Selbstständigkeit angegeben? Wurde überhaupt der Beitritt beantragt?
Um zu klären, ob eine Wechsel von der PKV in die GKV überhaupt möglich ist, sind auch noch weitere Kriterien zu prüfen (Alter, Länge der PKV-Versicherung, Zeitraum der Selbstständigkeit etc.) Aus dem Sachverhalt geht leider nicht hervor, ob dies Prüfungen bereits komplett durchgeführt worden sind.
ich finde das ganze auch irgendwie verwirrend, bei einer kurzfristigen Beschäftigung wir keine Versicherungspflicht ausgelöst und auch keine Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse vorgenommen.
Um eine Mitgliedsbescheinigung auszustellen, müsste die Krankenkasse an sich die Mitgliedschaft auch geprüft haben, dafür ist der Versicherte zu befragen. Sofern die Beschäftigung neben der Selbstständigkeit ausgeübt wird, wäre auch zu Prüfen ob, selbst bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung eintritt oder ob die Selbstständigkeit hauptberuflich ist.
Wurde der Krankenkasse auf der Beitrittserklärung die Selbstständigkeit angegeben? Wurde überhaupt der Beitritt beantragt?
Um zu klären, ob eine Wechsel von der PKV in die GKV überhaupt möglich ist, sind auch noch weitere Kriterien zu prüfen (Alter, Länge der PKV-Versicherung, Zeitraum der Selbstständigkeit etc.) Aus dem Sachverhalt geht leider nicht hervor, ob dies Prüfungen bereits komplett durchgeführt worden sind.
Re: Krankenkasse privatversichert im Notlagentarif >> Wechsel und akzeptiert in gesetzlicher Krankenversicherung
Ich kenne das so, dass man die Selbstständigkeit komplett aufgeben muss, um in die GKV wechseln zu können (und unter 55 Jahre sein muss). In diesem Fall werden ja wohl die Selbstständigkeit und der Teilzeitangestelltenjob parallel zueinander ausgeführt. Wäre mir neu, dass bei dieser Konstallation ein Wechsel in die GKV möglich wäre.
Das irritiert mich nun auch völlig. Wie geht das ohne Antrag?
Alexander S. aus N. hat geschrieben: ↑21.01.21, 11:56 Die Anmeldung wurde auch akzeptiert. Ich habe eine Mitgliedsbescheinigung der GKV.
Das irritiert mich nun auch völlig. Wie geht das ohne Antrag?
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Re: Krankenkasse privatversichert im Notlagentarif >> Wechsel und akzeptiert in gesetzlicher Krankenversicherung
Die Selbstständigkeit darf nur nicht hauptberuflich ausgeübt werden. Bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit (zum Beispiel nur noch 5 Stunden / Woche und rund 500 € Einkommen / Monat) während einer Vollzeittätigkeit kann auch Versicherungspflicht eintreten und ein Wechsel von der PKV in die GKV möglich sein.lottchen hat geschrieben: ↑21.01.21, 17:25 Ich kenne das so, dass man die Selbstständigkeit komplett aufgeben muss, um in die GKV wechseln zu können (und unter 55 Jahre sein muss). In diesem Fall werden ja wohl die Selbstständigkeit und der Teilzeitangestelltenjob parallel zueinander ausgeführt. Wäre mir neu, dass bei dieser Konstallation ein Wechsel in die GKV möglich wäre.
Ich habe die Befürchtung, dass diese evtl. ohne Prüfung etc. automatisch maschinell versandt worden ist ohne das von der Krankenkasse etwas geprüft worden ist. In meiner beruflichen Praxis ist uns schon aufgefallen, dass es wenige / eine Krankenkassen gibt, die es die Mitgliedsbescheinigung automatisch durch Einspielung einer Anmeldung des Arbeitgeber versendet und erst anschließend in die Prüfung geht ob dies überhaupt richtig ist.Alexander S. aus N. hat geschrieben: ↑21.01.21, 11:56 Die Anmeldung wurde auch akzeptiert. Ich habe eine Mitgliedsbescheinigung der GKV.
Das irritiert mich nun auch völlig. Wie geht das ohne Antrag?
Re: Krankenkasse privatversichert im Notlagentarif >> Wechsel und akzeptiert in gesetzlicher Krankenversicherung
Es gibt keine einzige Krankenkasse und kein einziges Versicherungsunternehmen, das gleichzeitig private und gesetzliche Krankenversicherung anbietet. Was ist gemeint mit "beim gleichen Träger"?Alexander S. aus N. hat geschrieben: ↑21.01.21, 11:56 Der AG hat mich dann aber in der gesetzlichen Krankenversicherung beim gleichen Träger angemeldet. Die Anmeldung wurde auch akzeptiert. Ich habe eine Mitgliedsbescheinigung der GKV.
Wenn der Arbeitgeber eine ganz normale Anmeldung macht, prüft die Krankenkasse fast nichts, kann es mangels Kenntnis der Umstände auch nicht. Ausnahme wäre die Altersgrenze 55, das Alter sieht man ja. Aber ob der Arbeitnehmer daneben hauptberuflich selbständig ist und ob die Beschäftigung versicherungsfrei wegen Kurzfristigkeit ist, sieht die Krankenkasse der Meldung nicht an - das muss der Arbeitgeber vorher prüfen.
Wenn die Anmeldung zur GKV rechtmäßig gewesen wäre, hätte man die PKV kündigen können - aber das muss man eben auch machen, ansonsten läuft sie weiter. Das PKV-Unternehmen erfährt nicht, dass sich da etwas geändert hat, wenn der Versicherte sich nicht meldet. Dann entstehen auch weitere Beitragsschulden.Zusätzlich bin ich aber nach wie vor bei meiner PKV im Notlagentarif versichert (aufgrund Insolvenz aus 2019 und der damit einhergehenden Beitragsschulden).
Wenn die Mitgliedschaft aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben akzeptiert wurde, kann das natürlich wieder berichtigt werden. Auch Jahre später. Es wäre im eigenen Interesse sinnvoll, sowohl der GKV als auch der PKV die vollständigen Informationen mitzuteilen.Kann die GKV mich im Nachhinein wieder „kündigen“, obwohl meine Mitgliedschaft bereits akzeptiert ist?
Re: Krankenkasse privatversichert im Notlagentarif >> Wechsel und akzeptiert in gesetzlicher Krankenversicherung
Die PKV entlässt ihre Mitglieder auch nicht gerne (jedenfalls die "normalen", wie das bei Mitgliedern im Notfalltarif ist weiß ich nicht) und will konkrete Nachweise haben dass man in die GKV gewechselt ist (eine Kopie der Versichertenkarte reicht da nicht). Ich habe da gerade vor kurzem so ein Schreiben gelesen. Daher sollte man wirklich mit der GKV reden und klären, was Sache ist.
Re: Krankenkasse privatversichert im Notlagentarif >> Wechsel und akzeptiert in gesetzlicher Krankenversicherung
Nein, das ist ein KV-Verein a.G. (PKV) der mit einer gleichnamigen BKK KdÖR (GKV) offenbar im Marketing kooperiert.
- lückenlos zu einer anderen KV wechselt
- Soldat wird
- JVA-Insasse wird
- ins Ausland umzieht
- gestorben ist
und vielleicht noch die eine oder andere sonstige Variante.
Nicht wollen sondern müssen - weder die PKV noch die GKV darf einen Versicherten entlassen ohne Nachweis dass er:Die PKV entlässt ihre Mitglieder auch nicht gerne (jedenfalls die "normalen", wie das bei Mitgliedern im Notfalltarif ist weiß ich nicht) und will konkrete Nachweise haben dass man in die GKV gewechselt ist (eine Kopie der Versichertenkarte reicht da nicht).
- lückenlos zu einer anderen KV wechselt
- Soldat wird
- JVA-Insasse wird
- ins Ausland umzieht
- gestorben ist
und vielleicht noch die eine oder andere sonstige Variante.
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