Guten Tag,
darf man über angesparte Grundsicherungs- oder Sozialhilfeleistungen - unterhalb des Vermögensschonbetrages - frei verfügen, also zB. auch Schulden begleichen oder Geschenke an Kinder machen, oder könnte dies als sozialwidriges Verhalten angesehen werden?
LG
Schuldentilgung aus angesparter Sozialhilfe
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