Schuldentilgung aus angesparter Sozialhilfe

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derrick
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Schuldentilgung aus angesparter Sozialhilfe

Beitrag von derrick »

Guten Tag,

darf man über angesparte Grundsicherungs- oder Sozialhilfeleistungen - unterhalb des Vermögensschonbetrages - frei verfügen, also zB. auch Schulden begleichen oder Geschenke an Kinder machen, oder könnte dies als sozialwidriges Verhalten angesehen werden?

LG
FM
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Re: Schuldentilgung aus angesparter Sozialhilfe

Beitrag von FM »

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