Umzugskostenübernahme , Grundsicherung, Sozialschutzpaket
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - noch neu hier
- Beiträge: 3
- Registriert: 16.12.14, 13:32
Umzugskostenübernahme , Grundsicherung, Sozialschutzpaket
Person A bezieht aufgestockte Rente und erhält den Regelsatz der Grundsicherung. Person A möchte umziehen weil die Einkaufsmöglichkeiten und Arztbesuche am neuen Wohnort besser zu erreichen sind. Auch ist das Badezimmer der alten Wohnung beengt und nicht altersgerecht, so dass es, beim Nutzen der Toilette und Dusche, zu Unfällen kommen kann. Die Schneebeseitigung, im Winter, ist Person A auch nicht mehr möglich. Die Kaltmiete der neuen Wohnung ist um ca. 40 Euro teurer . Sie ist 70 Quatradmeter groß hat aber günstigere Neben- und Heizkostenpauschale.so dass die Warmmiete(inkl. Nebenkosten und Heizung )um 20 Euro teurer ist als die alte Wohnung. Hat Person A für die neue Wohnung Anspruch auf Übernahme der Um,zugskosten sowie Übernahme der Kaution und Miete für die neue Wohnung ?Muss der Landkreis , wegen Corona, im Rahmen des Sozialschutzpaketes, jegliche Umzüge dieser Art, auch wenn die Mieten teurer sind, übernehmen. Vielen Dank für die Hilfe
Re: Umzugskostenübernahme , Grundsicherung, Sozialschutzpaket
Das werden wir wohl hier nicht klären können, da die Angemessenheit des Wohnraums überall anders definiert ist. Bei uns wäre z.B. eine 70m²-Wohnung für 1 Person undenkbar, da sind 45m² angemessen. Die Verwaltrungsvorschriften hinsichtlich der propagierten "Großzügigkeit" in Corona-Zeiten kenne ich nicht.
Die Kaution wird bei uns im Regelfall nur als Darlehen übernommen. Das heißt, das JC zahlt die Mietkaution an den Vermieter und zieht dem Leistungsbezieher pro Monat Summe X vom Regelsatz ab.
Die Kaution wird bei uns im Regelfall nur als Darlehen übernommen. Das heißt, das JC zahlt die Mietkaution an den Vermieter und zieht dem Leistungsbezieher pro Monat Summe X vom Regelsatz ab.
Re: Umzugskostenübernahme , Grundsicherung, Sozialschutzpaket
Sie hat Anspruch darauf, dass das Sozialamt die Möglichkeit einer Umzugsbeihilfe prüft. Liegen eher persönliche Gründe vor, ist es eine Ermessensentscheidung.floraweiss hat geschrieben: ↑22.01.21, 09:38 Hat Person A für die neue Wohnung Anspruch auf Übernahme der Um,zugskosten sowie Übernahme der Kaution und Miete für die neue Wohnung ?
Einen Anspruch hat man nur, wenn der Umzug als notwendig anerkannt wird oder der Leistungsbezieher zum Umzug aufgefordert wurde, weil etwa die Wohnung zu teuer ist. Liegt hier ja nicht vor, die Wohnung wird teurer.floraweiss hat geschrieben: ↑22.01.21, 09:38Muss der Landkreis , wegen Corona, im Rahmen des Sozialschutzpaketes, jegliche Umzüge dieser Art, auch wenn die Mieten teurer sind, übernehmen. Vielen Dank für die Hilfe
Pauschale oder Vorauszahlung? denn günstige Vorauszahlungen können heftige Nachzahlungen nach sich ziehen.Sie ist 70 Quatradmeter groß hat aber günstigere Neben- und Heizkostenpauschale.so dass die Warmmiete(inkl. Nebenkosten und Heizung )um 20 Euro teurer ist als die alte Wohnung.
Für die Vermeidung etwaiger Unfälle im Bad können Hilfsgeräte beantragt werden.
-
- Letzte Themen