nachweis über kindeserziehung ( als mann ) alg 1
Moderator: FDR-Team
nachweis über kindeserziehung ( als mann ) alg 1
Eine Geburtsurkunde ist hierfür allein nicht ausreichend. so soll angeblich eine antwort von der agentur aussehen.
das der mann den kindergarten bezahlt hat und auch die wohnung mit dem kind teilt reicht nicht als "erziehung" ?
- angenommen für 2 monate war der mann zusätzlich zur erziehung versicherungspflichtig beschäftigt ( kindermädchen organisiert )
nur wie sollte man sowas jetzt 1 jahr später noch alles belegen können
das der mann den kindergarten bezahlt hat und auch die wohnung mit dem kind teilt reicht nicht als "erziehung" ?
- angenommen für 2 monate war der mann zusätzlich zur erziehung versicherungspflichtig beschäftigt ( kindermädchen organisiert )
nur wie sollte man sowas jetzt 1 jahr später noch alles belegen können
Re: nachweis über kindeserziehung ( als mann ) alg 1
Falls es um die rentenrechtlichen Zeiten geht: da reicht eine Erklärung mit:
https://www.deutsche-rentenversicherung ... V0820.html
https://www.deutsche-rentenversicherung ... V0820.html
Re: nachweis über kindeserziehung ( als mann ) alg 1
hallo! danke für die antwort
ne es geht um die anwartsschaftszeit , man muss 1 jahr gearbeitet haben 365 tage um alg 1 beantragen zu können
ne es geht um die anwartsschaftszeit , man muss 1 jahr gearbeitet haben 365 tage um alg 1 beantragen zu können
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 22081
- Registriert: 05.07.07, 08:27
- Wohnort: Daheim
Re: nachweis über kindeserziehung ( als mann ) alg 1
Lagen diese Erziehungszeiten im Zeitraum von ALG 1 Bezug?
War der erziehende in der Zeit Versicherungspflichtig (SGB 3 §26 Abs. 2a)?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Re: nachweis über kindeserziehung ( als mann ) alg 1
Lagen diese Erziehungszeiten im Zeitraum von ALG 1 Bezug?
im berechnungszeitraum für das 1Jahr ja
War der erziehende in der Zeit Versicherungspflichtig (SGB 3 §26 Abs. 2a)?
ja / teilweise .. man darf also nicht versicherungspflichtig angestellt sein und erziehen ?
im berechnungszeitraum für das 1Jahr ja
War der erziehende in der Zeit Versicherungspflichtig (SGB 3 §26 Abs. 2a)?
ja / teilweise .. man darf also nicht versicherungspflichtig angestellt sein und erziehen ?
Re: nachweis über kindeserziehung ( als mann ) alg 1
Voraussetzungen gemäß § 26 Abs.2a S.1 Nr.1, 2,
S.3 SGB III noch nicht nachgewiesen

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__26.html
was genau ist abs 2a s.1 nr 1 2

-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 22081
- Registriert: 05.07.07, 08:27
- Wohnort: Daheim
Re: nachweis über kindeserziehung ( als mann ) alg 1
Das da:
(2a) Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, in der sie ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen, wenn sie
1. unmittelbar vor der Kindererziehung versicherungspflichtig waren oder Anspruch auf eine laufende Entgeltersatzleistung nach diesem Buch hatten und
2. sich mit dem Kind im Inland gewöhnlich aufhalten oder bei Aufenthalt im Ausland Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder Bundeskindergeldgesetz haben oder ohne die Anwendung des § 64 oder § 65 des Einkommensteuergesetzes oder des § 3 oder § 4 des Bundeskindergeldgesetzes haben würden.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Re: nachweis über kindeserziehung ( als mann ) alg 1
das kind ist 2 und in polen
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 22081
- Registriert: 05.07.07, 08:27
- Wohnort: Daheim
Re: nachweis über kindeserziehung ( als mann ) alg 1
Sicher. Und jetzt?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Re: nachweis über kindeserziehung ( als mann ) alg 1
wie auch immer
es wurde mitgeteilt das die kindeserziehung mit einberechnet werden soll
Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen.
angerechnet wurden 300 tage aber
Der Widerspruch ist zulässig, sachlich jedoch nicht begründet.
kann mir das jemand übersetzen !
es wurde mitgeteilt das die kindeserziehung mit einberechnet werden soll
Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen.
angerechnet wurden 300 tage aber
Der Widerspruch ist zulässig, sachlich jedoch nicht begründet.

Re: nachweis über kindeserziehung ( als mann ) alg 1
Das entscheidende ist "sachlich nicht begründet", es wurden keine neuen Tatsachen vorgetragen, die zur Änderung der ursprünglichen Entscheidung führen.
Ich muss sagen, "Voraussetzungen gemäß § 26 Abs.2a S.1 Nr.1, 2, S.3 SGB III noch nicht nachgewiesen" ist schon sehr knapp formuliert. Hat denn kein Gespräch stattgefunden, in dem genau erklärt wurde, woran es hapert? Die Behörde (auch die BA ist eine Behörde) hat eine Aufklärungs- und Beratungspflicht gegenüber den Antragstellern.
Re: nachweis über kindeserziehung ( als mann ) alg 1
Tastenspitz hat den § 26 Abs. 2a SGB III unvolständig zitiert. Darin findet man noch den Satz 3, auf den ebenfalls verwiesen wird mit folgendem Wortlaut:
Haben mehrere Personen ein Kind gemeinsam erzogen, besteht Versicherungspflicht nur für die Person, der nach den Regelungen des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung die Erziehungszeit zuzuordnen ist (§ 56 Abs. 2 des Sechsten Buches).
Im Hinblick auf diese Aussage in der Fragestellung:
das der mann den kindergarten bezahlt hat und auch die wohnung mit dem kind teilt reicht nicht als "erziehung" ?
ist es denkbar, dass die Voraussetzungen des § 26 Abs. 2a Satz 3 SGB II nicht nachgewiesen wurden.
Im Klartext: Was hat die Mutter in der Zeit gemacht?
Haben mehrere Personen ein Kind gemeinsam erzogen, besteht Versicherungspflicht nur für die Person, der nach den Regelungen des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung die Erziehungszeit zuzuordnen ist (§ 56 Abs. 2 des Sechsten Buches).
Im Hinblick auf diese Aussage in der Fragestellung:
das der mann den kindergarten bezahlt hat und auch die wohnung mit dem kind teilt reicht nicht als "erziehung" ?
ist es denkbar, dass die Voraussetzungen des § 26 Abs. 2a Satz 3 SGB II nicht nachgewiesen wurden.
Im Klartext: Was hat die Mutter in der Zeit gemacht?
Re: nachweis über kindeserziehung ( als mann ) alg 1
da es sich um polen handelt wird es kompliziert
um es so kurz wie möglich zu formulieren
es geht darum : soll er klagen . oh je vor gericht - was soll dann bewiesen werden .... genau das was ich gerade geschrieben habe
aber die mutter war und ist auch mutter in polen zu der zeit gewesennach den Regelungen des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung die Erziehungszeit zuzuordnen ist
um es so kurz wie möglich zu formulieren
es geht darum : soll er klagen . oh je vor gericht - was soll dann bewiesen werden .... genau das was ich gerade geschrieben habe

Re: nachweis über kindeserziehung ( als mann ) alg 1
Dann müsste nachgewiesen werden, dass die Erziehung überwiegend durch den Mann erfolgt ist, siehe § 56 Abs. 2 SGB VI. Das dürfte schwierig werden.
So einfach ist es leider nicht. Vor Gericht müssen alle Anspruchsvoraussetzungen bewiesen werden. Nur weil die Behörde sagt, irgendein Nachweis fehlt, heißt das noch lange nicht, wenn dieser Nachweis erbracht ist, dass dann ein Anspruch besteht. Siehe oben, es reicht eben nicht, nachzuweisen, dass der Vater das Kind miterzogen hat, er muss es überwiegend erzogen haben. Bei dem Auslandsbezug wäre auch zu klären, ob zu der Zeit ein Kindergeldanspruch für das Kind bestand (bzw. bestanden hätte) oder nicht. Auch dafür gelten bestimmte Voraussetzungen, die zu prüfen sind.es geht darum : soll er klagen . oh je vor gericht - was soll dann bewiesen werden .... genau das was ich gerade geschrieben habe![]()
Re: nachweis über kindeserziehung ( als mann ) alg 1
Vielen Dank super Antwort
*gebe auf ... alles gut!
*gebe auf ... alles gut!
-
- Letzte Themen