Mich interessiert folgende Frage betreffend Krankmeldung vom Krankenhaus
Muss ich dem Jobcenter innerhalb von drei Tagen eine Krankmeldung zukommen lassen, wenn ich ins Krankenhaus eingeliefert wurde? Muss das Krankenhaus so eine Bescheinigung ausstellen, vor allem wenn nicht sicher ist wie lange man im Krankenhaus liegt.
Gibt es hierzu Urteile oder Anweisungen?
Mir ist klar, das ich wenn ich vom Arzt krank geschrieben werde die Krankmeldung zeitnah dem Jobcenter zuleiten muss. Genauso ist mir bewusst ich das Jobcenter sofort über die Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis setzen muss.
SGB II Krankmeldung vom Krankenhaus
Moderator: FDR-Team
Re: SGB II Krankmeldung vom Krankenhaus
Krankenhäuser schreiben meines Wissens nicht krank und stellen auch keine AU aus. Im Krankenhaus bekommt man eine Liegebescheinigung (von wann bis wann man dort gelegen hat). Wenn ich nach einem Verkehrsunfall im Koma liege kann ich auch nicht gleich das Jobcenter informieren. Das informiert man eben sobald es möglich ist.
https://www.hartziv.org/blog/20190424-h ... htung.html
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Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: SGB II Krankmeldung vom Krankenhaus
Die Bescheinigung ist nur nötig, wenn dies in der Eingliederungsvereinbarung festgelegt wurde.
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Re: SGB II Krankmeldung vom Krankenhaus
Ich habe jedesmal, wo ich im Krankenhaus war, von dort eine Au bekommen. Komplett problemlos.lottchen hat geschrieben: ↑03.03.21, 14:54 Krankenhäuser schreiben meines Wissens nicht krank und stellen auch keine AU aus. Im Krankenhaus bekommt man eine Liegebescheinigung (von wann bis wann man dort gelegen hat). Wenn ich nach einem Verkehrsunfall im Koma liege kann ich auch nicht gleich das Jobcenter informieren. Das informiert man eben sobald es möglich ist.
https://www.hartziv.org/blog/20190424-h ... htung.html
Und wenn man länger im Kh war, wie ursprünglich geplant, dann gab es eine weitere.
Re: SGB II Krankmeldung vom Krankenhaus
Eigentlich nicht korrekt. Ich kenne es allerdings auch, da "praktiziert" ein niedergelassener Arzt im Krankenhaus, in der eigenen Praxis, nur Büro in dem Fall, den ich kenne, der erstellt dann Überweisungen, AUBs und was sonst noch so anfällt.
Chavah
Chavah
Re: SGB II Krankmeldung vom Krankenhaus
Hallo,
doch, das ist schon korrekt - die Krankenhäuser dürfen zumindest bei der Entlassung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als Folgemeldung ausstellen.
Wenn bei Leistungsbeziehern des Arbeitsamtes die Arbeitsunfähigkeit mit einer Krankenhausbehandlung begonnen hat, dann haben wir als Kasse auf Anforderung eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitsamt erstellt.
Gruss
Czauderna
doch, das ist schon korrekt - die Krankenhäuser dürfen zumindest bei der Entlassung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als Folgemeldung ausstellen.
Wenn bei Leistungsbeziehern des Arbeitsamtes die Arbeitsunfähigkeit mit einer Krankenhausbehandlung begonnen hat, dann haben wir als Kasse auf Anforderung eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitsamt erstellt.
Gruss
Czauderna
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