Hallo,
folgender hypothetischer Fall:
Eine Frau 29 (2 Kinder) studiert und bekommt Bafög.
Im Laufe des Studiums verunfallt sie und bekommt einen Schwerbehindertenausweis. Sie beantragt Erwerbsunfähigkeitsrente aufgrund der Unfallfolgen.
Die Rentenversicherung entscheidet: Die Frau kann 3 – 6 Stunden täglich arbeiten (also halbe EU-Rente).
Der Frau gefällt die Entscheidung der Rentenversicherung nicht. Sie legt Widerspruch ein. Das Widerspruchsverfahren läuft.
Währenddessen bekommt das Bafög-Amt mit, dass die Frau laut (nicht rechtskräftiger) Entscheidung der Rentenversicherung nur noch 3 – 6 Stunden täglich arbeiten kann.
Da man Bafög nur für ein Vollzeit-Studium bekommt, streicht das Bafög-Amt der Frau die Leistungen.
1.
Darf das Bafög-Amt die Leistungen aufgrund eines nicht rechtskräftigen Bescheides streichen?
2.
Muss man für ein Vollzeitstudium i. S. d. Baföggesetzes täglich mehr als 6 Stunden arbeiten können?
(was wäre, wenn man das Wochenende mit hinzu zieht, dann wären es in der Summe ja mehr als die vom Bafögamt benannten 40 Stunden wöchentlich).
3.
Ist die Frau dem Bafög-Amt gegenüber zur Auskunft verpflichtet, weswegen sie Widerspruch gegen die Entscheidung bei der Rentenversicherung eingereicht hat?
(tatsächlich möchte sie die volle EU-Rente beantragen, bekam aber nur die halbe bewilligt, was dazu führt, dass das Geld weder für den Versuch des weiter Studierens reicht (was sie probieren möchte), aber auch nicht, um die Lebenshaltungskosten durch eine halbe EU-Rente zu bestreiten).
Weiß jemand Rat?
Bekommt man mit halber EU-Rente wirklich kein Bafög mehr? Bzw. welche Rolle spielt es, ob die Entscheidung der Rentenversicherung rechtskräftig ist?
Viele Grüße
Maria
halbe EU-Rente und Bafög-Bezug möglich?
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Re: halbe EU-Rente und Bafög-Bezug möglich?
Hallo Maria,
Der Bescheid mag noch nicht rechtskräftig sein, aber er ist - zumindest bis zur Entscheidung über den Widerspruch - wirksam.MariaBerens hat geschrieben: ↑04.03.21, 09:541.
Darf das Bafög-Amt die Leistungen aufgrund eines nicht rechtskräftigen Bescheides streichen?
Grundsätzlich ja. Und wenn eine Stelle, die dazu befugt ist (eben der RV-Träger) eine untervollschichtige Belastbarkeit feststellt, dann muss das BaFöG-Amt die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Allerdings ist BaFöG-Recht nicht meine Spielwiese. Eventuell gibt's da noch irgendwelche Gestaltungsspielräume oder Ermessensabwägungen.MariaBerens hat geschrieben: ↑04.03.21, 09:542.
Muss man für ein Vollzeitstudium i. S. d. Baföggesetzes täglich mehr als 6 Stunden arbeiten können?
Vermutlich gibt's da analog zum SGB Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten. Aber selbst wenn es die nicht gäbe, kann man kaum auf eine positive Entscheidung hoffen, wenn man entscheidungsrelevante Auskünfte verweigert.MariaBerens hat geschrieben: ↑04.03.21, 09:543.
Ist die Frau dem Bafög-Amt gegenüber zur Auskunft verpflichtet, weswegen sie Widerspruch gegen die Entscheidung bei der Rentenversicherung eingereicht hat?
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
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Re: halbe EU-Rente und Bafög-Bezug möglich?
Wenn aus Sicht des Bafög ein Vollzeitstudium und eine Teil-EU-Rente sich nicht vertragen, wie steht dann eigentlich andersrum die RV dazu wen man auf der einen Seite eine Rente wegen vollständiger EU bezieht und parallel studiert? Stellen die sich dann (auch) auf den Standpunkt wer studiert kann auch arbeiten?
Re: halbe EU-Rente und Bafög-Bezug möglich?
Wenn jemand nur Teilzeit arbeiten kann kann er auch nur Teilzeit studieren. Und für ein Teilzeitstudium gibt es (üblicherweise) kein Bafög. Es gibt da wohl ganz wenige Ausnahmen (Einzelfallentscheidungen), wobei dann wohl aber auch das Bafög voll zurückgezahlt werden muss, ist also eher ein 100%iges Darlehen. Ob die TE dafür in Frage käme und ob ihr das was nützen würde - keine Ahnung.
Der Einspruch der TE auf ihren Teil-EU-Rentenbescheid geht doch wohl eher in die Richtung, dass sie die volle EU-Rente möchte, wonach dann erst recht kein Anspruch mehr auf Bafög bestünde. Warum soll dann dieser Einspruch Einfluß auf den bereits jetzt erfolgten Widerruf des Bafög-Bescheides haben? Es würde doch hinsichtlich Bafög nicht besser sondern schlechter werden sollte der Einspruch Erfolg haben.
Der Einspruch der TE auf ihren Teil-EU-Rentenbescheid geht doch wohl eher in die Richtung, dass sie die volle EU-Rente möchte, wonach dann erst recht kein Anspruch mehr auf Bafög bestünde. Warum soll dann dieser Einspruch Einfluß auf den bereits jetzt erfolgten Widerruf des Bafög-Bescheides haben? Es würde doch hinsichtlich Bafög nicht besser sondern schlechter werden sollte der Einspruch Erfolg haben.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: halbe EU-Rente und Bafög-Bezug möglich?
Im Prinzip ja. Die Aufnahme eines Studiums kann bei einem Bezieher von Rente wegen voller EM zu der Überprüfung führen, ob tatsächlich noch (volle) EM vorliegt.ExDevil67 hat geschrieben: ↑05.03.21, 08:33 Wenn aus Sicht des Bafög ein Vollzeitstudium und eine Teil-EU-Rente sich nicht vertragen, wie steht dann eigentlich andersrum die RV dazu wen man auf der einen Seite eine Rente wegen vollständiger EU bezieht und parallel studiert? Stellen die sich dann (auch) auf den Standpunkt wer studiert kann auch arbeiten?
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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