Leider nicht, zwar selbe Häuserreihe aber völlig Unterschiedliche Vermieter. Das eine war eine Zwangsverwaltung weil die Häuserreihe unter Insolvenz stand (Hausverwaltung Wohnung 1) und das andere ein privater Vermieter der eine der Wohnungen gekauft hatte und vermietet hatte (Wohnung 2). Dort sind hunderte von Wohnungen unter Zwangsverwaltung gewesen, daher ist das für die Hausverwaltung wohl nicht mehr nachvollziehbar, weil die Unterlagen wohl zwischenzeitlich vernichtet wurden.
Darlehensrückforderung von 2010 für Kaution (Jobcenter)
Moderator: FDR-Team
Re: Darlehensrückforderung von 2010 für Kaution (Jobcenter)
Re: Darlehensrückforderung von 2010 für Kaution (Jobcenter)
Person A hat sich nicht das Recht für den Umzug erkämpfen müssen, denn der war durch nichts behindert. Er hat sich Geld erstritten, was ein Unterschied istmisterx25 hat geschrieben: ↑11.03.21, 11:01 [
Tatsächlich zog Person A aus der alten Wohnung aus und zog nur eine Tür weiter weil er wieder in Arbeit stand und selbst seinen Unterhalt bestreiten konnte. Ironischerweise musste Person A zum Sozialgericht, weil das Jobcenter für die Übergangszeit (in Vollzeit) Gelder strich, Person A erkämpfte sich vor dem Sozialgericht sein Recht für den Umzug und gewann.
verschiedene Abteilungen?Das Jobcenter wusste also sehr wohl von dem Umzug, weil es der Meinung war, dieser Umzug sei ohne Wissen des Jobcenter erfolgt und forderte daher Gelder zurück.
Das hat das Sozialgericht mit Sicherheit nicht beschlossen, der JEDER Leistungsbezieher darf umziehen so oft und wohin er will. Er bekommt nur nicht jeden Umzug von der Allgemeinheit finanziert.Weil Person A aber mit dem Vollzeitjob aus der Leistung viel, dürfte Person A Umziehen (Beschluss vom Sozialgericht).
In dem Zusammenhang: Man zieht aus, zieht nur die Tür hinter sich zu und kümmert sich nicht um die Kaution. Weil man die geliehen bekommen hat oder wieso verhält man sich so anders wie jemand, der das Geld selbst bezahlt hat?
Für das Übergangsgeld zieht man vor Gericht und "erkämpft" sich sein Recht, aber die Kaution lässt man einfach liegen, obwohl es hier auch um "zustehendes" geht?
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