habe jetzt schon viel gelesen über GKV und PV und nebenberuflich selbstständig und bin dabei auf SGB 5, §5 (5) gestossen, wo es heisst, wenn ein selbstständig Tätiger einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten hat, wird eine hauptberufliche Selbstständigkeit vorausgesetzt. Was natürlich bzgl. Krankenversicherung große Auswirkungen hat, wenn derjenige in der GKV ist.
Aber was passiert, wenn er Beamter ist?
Stellt euch vor, Person A war Beamter, ist seit einigen Jahren Pensionär, wurde als dienstunfähig aus gesundheitlichen Gründen heimgeschickt und erhält Versorgungsbezüge. Versichert bei Postbeamtenkrankenkasse B.
Für Dienstleistungen für eigene Immobilien und Immobilien von Bekannten und Kindern (Abrechnung/Treppenhausreinigung/Verwaltung/Winterdienst) hat er vor etlichen Jahren ein Kleingewerbe angemeldet, die eigentliche Arbeit läßt er durch Mini-Jobber erledigen, die er anmeldet, die aber auch immer mal wechseln.
Nun wird seine Frau arbeitslos. Sie ist fähig und willens, die im Kleingewerbe anfallenden Arbeiten zu erledigen, wofür A sie als Teilzeitkraft gerne anstellen würde. Aber dann wäre sie mit einem Bruttogehalt von z.B. 900 EUR sozialversicherungspflichtig.
Wäre das in dieser Konstellation okay, oder würde A dann Probleme mit seiner Krankenversicherung oder dem Dienstherren riskieren?
Danke für jeden Gedanken dazu
