Hallo liebes Forum, ich habe eine Frage und hoffe ihr könnt mir helfen. Ich weiß auch leider nicht wo ich sonst fragen könnte ausser hier. Es geht hier um 2 Personen Mann und Frau.
Eine der Personen hatte einen schweren Arbeits Unfall und ist seit dem Pflege Fall. Anfangs bekam er Pflege Geld dann hat er auf raten der BG in das sogenannte Arbeitgeber Model gewechselt. Das heisst seine Frau ist seine Angestellte und er muss sie für die Pflege bezahlen. Die Kosten dafür übernimmt natürlich die Bg.so dass die Frau jetzt Vollzeit verdient durch die Pflege des Mannes. Meine Frage ist jetzt kann das Geld das die Frau verdient auch erhöht werden da sie ja doch immer mehr kann und auch tun muss für ihren Pflege bedürftigen Mann. Also eine Art Leistungs Steigerung. Nach z.b 1 Jahr.
Vielen Dank für ihre Hilfe.
Frage zu Bg und Arbeitgeber Model für Pflege
Moderator: FDR-Team
Re: Frage zu Bg und Arbeitgeber Model für Pflege
Natürlich kann er als Arbeitgeber mit seiner Angestellten eine Gehaltserhöhung vereinbaren. Müssen nur beide einverstanden sein.
Re: Frage zu Bg und Arbeitgeber Model für Pflege
Ich vermute eher das es wohl eine Lücke gibt zwischen dem was die Frau leistet und dem was laut BG an Bedarf besteht. In dem Fall wäre zusammen mit der BG zu klären ob sich objektiv der Pflegebedarf in dem einem Jahr erhöht hat.
Re: Frage zu Bg und Arbeitgeber Model für Pflege
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Natürlich kann er als Arbeitgeber mit seiner Angestellten eine Gehaltserhöhung vereinbaren. Müssen nur beide einverstanden sein.
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Die Frage ist ja ob dann die Bg auch den höheren Lohn zahlt.
Natürlich kann er als Arbeitgeber mit seiner Angestellten eine Gehaltserhöhung vereinbaren. Müssen nur beide einverstanden sein.
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Die Frage ist ja ob dann die Bg auch den höheren Lohn zahlt.
Re: Frage zu Bg und Arbeitgeber Model für Pflege
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Ich vermute eher das es wohl eine Lücke gibt zwischen dem was die Frau leistet und dem was laut BG an Bedarf besteht. In dem Fall wäre zusammen mit der BG zu klären ob sich objektiv der Pflegebedarf in dem einem Jahr erhöht hat.
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Dankeschön.
Ich vermute eher das es wohl eine Lücke gibt zwischen dem was die Frau leistet und dem was laut BG an Bedarf besteht. In dem Fall wäre zusammen mit der BG zu klären ob sich objektiv der Pflegebedarf in dem einem Jahr erhöht hat.
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Dankeschön.
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