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Ein Fall aus dem Erbrecht hat mich zu dieser Fragestellung inspiriert:
Nehmen wir mal an:
Frau A ist Witwe und bezieht nur eine kleine Rente. Sie hat einen Sohn der wegen schwerer Behinderung
in einer Pflegeeinrichtung lebt. Darum fließen Leistungen vom Sozialamt.
(Außer Frau A gibt es keine Personen, die dem Sohn zum Unterhalt verpflichtet wären)
Es stirbt ein Verwandter von Frau A, der ein Testament hinterlassen hat, in dem Frau A nicht bedacht wird.
Frau A ist aber plichtteilberechtigt.
Frage 1: kann das Sozialamt Leistungen kürzen, wenn Frau A den Pflichtteilsanspruch nicht geltend macht?
Frage 2: Nehmen wir einen etwas anderen Fall an:
Frau A wäre Erbin, schlägt aber die Erbschaft aus.
Kann das Sozialamt dann Leistungen kürzen
Sozialamt - Erbschaft
Moderator: FDR-Team
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