Merkmal aG.

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Tapferer Toaster
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Merkmal aG.

Beitrag von Tapferer Toaster »

Guten Morgen
M. hat Alzheimer und PG 4. Sie kann keine 10 Meter laufen und ich fahre sie regelmäßig. Ausweis ist 100 Prozent. Das Amt verweigert dennoch Merkmal aG. Meiner Meinung nach zu Unrecht, für mich impliziert eigentlich schon das Merkmal hilflos ein Recht auf aG.

Wie denkt ihr darüber?

Danke und liebe Grüße
Christian_K
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Re: Merkmal aG.

Beitrag von Christian_K »

Rechtlich kann ich nichts beisteuern.
Aus eigener Erfahrung (bei meinem alten Herrn) kann ich Dir leider nur bestätigen, dass das Merkmal "AG" seeehr restriktiv vergeben wird.
Bei meinem Vater ist es ähnlich, der kann praktisch auch keine 10 Meter mehr am Stück laufen, auch PG 4, aber das Merkmal "AG" gibt es trotzdem nicht.
_______________________________________________
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Chris

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FM
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Re: Merkmal aG.

Beitrag von FM »

Die Definition für "aG" findet man hier in Absatz 3:
https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/229.html
denn darauf verweist die SchwerbehindertenausweisV. Man beachte bei der Definition, dass alleine die mobilitätsbezogenen Beeinträchtigungen bereits zu GdB 80 führen müssen, ein Gesamt-GdB 80 ist nicht schon ausreichend.

Das Merkmal "hilflos" sagt da nicht viel aus, es kann auch auf anderen Behinderungen beruhen.
winterspaziergang

Re: Merkmal aG.

Beitrag von winterspaziergang »

Tapferer Toaster hat geschrieben: 23.07.21, 08:05 Guten Morgen
M. hat Alzheimer und PG 4. Sie kann keine 10 Meter laufen und ich fahre sie regelmäßig. Ausweis ist 100 Prozent. Das Amt verweigert dennoch Merkmal aG. Meiner Meinung nach zu Unrecht, für mich impliziert eigentlich schon das Merkmal hilflos ein Recht auf aG.

Wie denkt ihr darüber?

Danke und liebe Grüße
Dass es Sinn machen kann auf Pflegegrad 5 zu prüfen, so nebst der eingeschränkten Gehfähigkeit bereits weitere erhebliche Einschränkungen im Alltag gegeben sind.
derrick
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Re: Merkmal aG.

Beitrag von derrick »

Bei der Zuerkennung von Schwerbehinderten-Merkzeichen, besonders bei G, aG und H verhält es sich (leider)des Öfteren so wie bei der Einstufung in Pflegegrade. Erstmal wird abgelehnt. In einem Widerspruchsverfahren - besonders wenn dies mit anwaltlicher Vertretung erfolgt - wird dem schonmal abgeholfen; notfalls mit der letzten Patrone, dem Sozialgericht.
M. hat Alzheimer und PG 4. Sie kann keine 10 Meter laufen und ich fahre sie regelmäßig. Ausweis ist 100 Prozent.
Das riecht zumindest nach a.G. Ob es reicht, sollte genau überprüft werden. Ein Widerspruch wäre daher evt. ratsam.

mfg
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