Schwerbehinderten soll fristlos gekündigt werden
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Schwerbehinderten soll fristlos gekündigt werden
Hallo Zusammen,
der AG hat einem Schwerbehinderten eine Freistellung zukommen lassen unter Fortzahlung des Lohnes.
"Sie werden mit sofortiger Wirkung mit Fortzahlung Ihres Bruttomonatsentgelt, bis auf Weiteres widerruflich von der Verpflichtung zur Erbringung Ihrer Arbeitsleistung freigstellt."
Nun hat der Betroffene auch ein Brief vom Integrationsamt bekommen um dazu Stellung zu nehmen. Wenn der Betroffene dem Amt nun mitteilt, dass ein Rechtsbeistand dazu genommen werden wird, wie verhält sich das dann mit der Lohnfortzahlung bis zur entgültigen Klärung ? In Bezug auf das Schreiben des AG bzgl. Freistellung.
Danke
DC
der AG hat einem Schwerbehinderten eine Freistellung zukommen lassen unter Fortzahlung des Lohnes.
"Sie werden mit sofortiger Wirkung mit Fortzahlung Ihres Bruttomonatsentgelt, bis auf Weiteres widerruflich von der Verpflichtung zur Erbringung Ihrer Arbeitsleistung freigstellt."
Nun hat der Betroffene auch ein Brief vom Integrationsamt bekommen um dazu Stellung zu nehmen. Wenn der Betroffene dem Amt nun mitteilt, dass ein Rechtsbeistand dazu genommen werden wird, wie verhält sich das dann mit der Lohnfortzahlung bis zur entgültigen Klärung ? In Bezug auf das Schreiben des AG bzgl. Freistellung.
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Re: Schwerbehinderten soll fristlos gekündigt werden
Was sollte denn der Rechtsbeistand mit der schon zugesicherten weiteren Lohnzahlung zu tun haben?
Warum will man dem Amt das erst mitteilen? Die Fristen werden dadurch nicht länger, und üblicher Weise teilt dass der Anwalt dann selbst mit.
Warum will man dem Amt das erst mitteilen? Die Fristen werden dadurch nicht länger, und üblicher Weise teilt dass der Anwalt dann selbst mit.
Re: Schwerbehinderten soll fristlos gekündigt werden
Um wozu Stellung zu nehmen? Zur Freistellung? Zur (nur in der Überschrift dieses Threads) angedrohten / geplanten fristlosen Kündigung?DonCorleone hat geschrieben: ↑23.11.21, 16:28 Nun hat der Betroffene auch ein Brief vom Integrationsamt bekommen um dazu Stellung zu nehmen.
Egal ob der AN einen Anwalt einschaltet oder nicht - der AG hat bis zum Ende des Arbeitsverhältnis den AN zu entlohnen. Die Freistellung kann er zurücknehmen und den AN wieder auf Arbeit beordern. Oder auch nicht. Auch das hat erst einmal primär nichts mit dem Einschalten eines Anwaltes zu tun.
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Re: Schwerbehinderten soll fristlos gekündigt werden
der Schwerbehinderte soll Stellung nehmen gegenüber dem Integrationsamt bzgl. der angekündigten Kündigung durch den AG. Deshalb die Frage, bis wann Lohnfortzahlung wenn z.B. ein Anwalt vom AN eingeschalten wird und es vor Gericht geht, was sich in der Regel hinzieht.
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Re: Schwerbehinderten soll fristlos gekündigt werden
Ich würde, laienhaft, mal sagen bis zum im Kündigungsschreiben aufgeführten Datum für das Ende des Arbeitsverhältnisses. Wieso sollte es auch länger gehen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Schwerbehinderten soll fristlos gekündigt werden
Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist haben AG und AN ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag zu erfüllen. Wobei der AG hier ja schon den Verzicht auf die Arbeitsleistung des AN erklärt hat.
Kündigung dürfte kommen sobald, sofern sie erfolgt, die Zustimmung des Integrationsamtes vorliegt und dann wird man wissen bis zu welchem Termin der AG zu zahlen hat.
Kündigung dürfte kommen sobald, sofern sie erfolgt, die Zustimmung des Integrationsamtes vorliegt und dann wird man wissen bis zu welchem Termin der AG zu zahlen hat.
Re: Schwerbehinderten soll fristlos gekündigt werden
Es ist ja noch nicht gekündigt, momentan läuft nur die Anhörung zum Zustimmungsverfahren. Auch da ist es sinnvoll nur mit Anwalt zu antworten, muss aber ziemlich flott gehen (die Zustimmung gilt nach 2 Wochen auch stillschweigend als erteilt). Danach erfolgt dann ggf. die Kündigung, und da außerordentlich vermutlich ohne Frist. Dann wird der Arbeitgeber die Zahlung einstellen.
Klagt man dann gegen die Kündigung beim Arbeitsgericht und gewinnt, muss der Arbeitgeber für die Zwischenzeit nachzahlen.
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Re: Schwerbehinderten soll fristlos gekündigt werden
auch dann wenn der Betroffene erstmal ohne weitere Angaben antwortet "ein Anwalt wird hinzugezogen" ?
Zuletzt geändert von ktown am 23.11.21, 19:47, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Bitte nutzen sie, zur besseren Lesbarkeit, die korrekte Zitatfunktion
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Re: Schwerbehinderten soll fristlos gekündigt werden
Der Arbeitnehmer kann die Frist nicht selbst verlängern. Das Integrationsamt übrigens auch nicht.
Re: Schwerbehinderten soll fristlos gekündigt werden
Man sollte vielleicht erstmal den Sachverhalt klären.
In der Überschrift steht was von fristloser Kündigung. Diese ist aber wohl noch nicht ausgesprochen, sondern es wird aktuell "nur" das Intergrationsamt angehört.
Dann läuft die Lohnfortzahlung weiter.
Bis das I-Amt Stellung genommen hat. Wenn es der Kü. zustimmt, kann der AG natürlich dann umgehend kündigen und ab dem nöchsten Tag gibt es kein Geld mehr, da fristlos, bzw. ausserordentlich.
Mit der Einschaltung eines Anwalt hat das aber wie schon gesagt überhaupt nix zu tun.
In der Überschrift steht was von fristloser Kündigung. Diese ist aber wohl noch nicht ausgesprochen, sondern es wird aktuell "nur" das Intergrationsamt angehört.
Dann läuft die Lohnfortzahlung weiter.
Bis das I-Amt Stellung genommen hat. Wenn es der Kü. zustimmt, kann der AG natürlich dann umgehend kündigen und ab dem nöchsten Tag gibt es kein Geld mehr, da fristlos, bzw. ausserordentlich.
Mit der Einschaltung eines Anwalt hat das aber wie schon gesagt überhaupt nix zu tun.
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Re: Schwerbehinderten soll fristlos gekündigt werden
Hallo,
der AG hat den AN nun eine außerordentliche Kündigung zukommen lassen, bereits während der Anfrage an das Integrationsamt. Erst nach der Kündigung kam der Beschluss vom Integrationsamt das nur einer ordentlichen Kündigung zugestimmt wird. Muss der AG nun bis zur Klärung evtl. auch vorm Arbeitsgericht den Lohn weiter fortzahlen ?
Danke
der AG hat den AN nun eine außerordentliche Kündigung zukommen lassen, bereits während der Anfrage an das Integrationsamt. Erst nach der Kündigung kam der Beschluss vom Integrationsamt das nur einer ordentlichen Kündigung zugestimmt wird. Muss der AG nun bis zur Klärung evtl. auch vorm Arbeitsgericht den Lohn weiter fortzahlen ?
Danke
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Re: Schwerbehinderten soll fristlos gekündigt werden
Der AG wird von der Rechtmäßigkeit seiner Kündigung überzeugt sein und entsprechend handeln. Sprich den AN in der Sozialversicherung abmelden und die Lohnzahlung zum Ende der Kündigungsfrist einstellen.
Dem AN wird also nix anderes bleiben als sich umgehend (!) bei der Agentur für Arbeit zu melden, sonst gibt's auch von denen kein Geld. Sollte der AN erfolgreich klagen bekommt er die Differenz zwischen Arbeitslosengeld und altem Gehalt nachgezahlt.
Dem AN wird also nix anderes bleiben als sich umgehend (!) bei der Agentur für Arbeit zu melden, sonst gibt's auch von denen kein Geld. Sollte der AN erfolgreich klagen bekommt er die Differenz zwischen Arbeitslosengeld und altem Gehalt nachgezahlt.
Re: Schwerbehinderten soll fristlos gekündigt werden
Wenn das Datum der Beiträge hier den Geschehnissen entspricht, erfolgte die Kündigung 3 Wochen nach dem Antrag. Dann galt die Zustimmung zu ao. Kündigung bereits als erteilt, eine verspätete andere Bescheidung kann das nicht mehr ändern.DonCorleone hat geschrieben: ↑14.12.21, 13:33 der AG hat den AN nun eine außerordentliche Kündigung zukommen lassen, bereits während der Anfrage an das Integrationsamt. Erst nach der Kündigung kam der Beschluss vom Integrationsamt das nur einer ordentlichen Kündigung zugestimmt wird. Muss der AG nun bis zur Klärung evtl. auch vorm Arbeitsgericht den Lohn weiter fortzahlen ?
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Re: Schwerbehinderten soll fristlos gekündigt werden
Der Antrag vom AG an das Intergrationsamt wurde per 19.11. bestätigt. Am 03.12. kam die Kündigung - somit keine 3 Wochen. Der "finale" Beschluss des Intergrationsamt datiert auf den 06.12.
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Re: Schwerbehinderten soll fristlos gekündigt werden
Kann auch sein, dass der AG seine fristlose Kündigung in eine ordentliche umwandelt, seine widerrufliche Freistellung widerruft und den AN wieder auf Arbeit zitiert und diesen bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist arbeiten lässt. Was der AG machen wird kann niemand hier sagen. Der AN hat sich nach Zustellung der Kündigung erst mal beim Arbeitsamt zu melden. Denn momentan gilt diese. Bis der AG oder ein Gericht etwas anderes beschließt.
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