Eltern haften für ihre (erwachsenen) Kinder? - Krankenkassenbeiträge

Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Berufsgenossenschaften, Renten, Schwerbehinderung ,Kranken- und Pflegeversicherung

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derblacky
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Eltern haften für ihre (erwachsenen) Kinder? - Krankenkassenbeiträge

Beitrag von derblacky »

Hallo zusammen,

wir hatten heute eine Diskussion bei der es um folgende Situation ging:
Erwachsener Sohn (schon lange im Arbeitsleben, kein Student) wird arbeitslos und weigert sich, ALG1 oder 2 zu beantragen. Er kommt seinen Verpflichtungen seiner Krankenkasse gegenüber nicht nach.
Nun erleidet er einen Unfall mit anschließend teuren Behandlungskosten. Finanzielle Ansprüche gegenüber dem Sohn bleiben mangels Masse fruchtlos. Können in dieser Situation die Eltern in die Haftung genommen werden?

Bleibt gesund und danke für die Antwort(en) ;)
FM
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Re: Eltern haften für ihre (erwachsenen) Kinder? - Krankenkassenbeiträge

Beitrag von FM »

Aus dem Sachverhalt ist dafür keine Grundlage erkennbar.

In seltenen Ausnahmefällen wäre es denkbar, dass noch ein Unterhaltsanspruch besteht und in diesem Rahmen auch die Beiträge zur Krankenversicherung zu tragen sind.

Hat sich die Krankenkasse deshalb denn überhaupt in der Richtung geäußert?
Stefanie145
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Re: Eltern haften für ihre (erwachsenen) Kinder? - Krankenkassenbeiträge

Beitrag von Stefanie145 »

Nein, allerdings würde der Sohn den Höchstbeitrag zahlen müssen, wenn er nicht mitwirkt. Die Krankenkasse würde auch vermutlich Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Sohn einleiten. Maßnahmen gegen die Eltern werden jedoch nicht eingeleitet.
Czauderna
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Re: Eltern haften für ihre (erwachsenen) Kinder? - Krankenkassenbeiträge

Beitrag von Czauderna »

Hallo,
es ist in der Praxis so - wenn eine Abmeldung der Arbeitgeber bei der Kasse eingeht, dann fragt die Kasse den Versicherten an, was er/sie denn so ab dem Folgetag macht und ob ein Krankenversicherungsschutz besteht. reagiert er/sie nicht, dann erfolgt die obligatorische Anschlussversicherung und die Einstufung in die höchste Versicherungsklasse, was derzeit ca. 890,00 € incl. Pflegeversicherung ausmacht. Der Versicherte kann nun seine tatsächlichen Einkünfte erklären/nachweisen, dann erfolgt die Korrektur nach unten. Kommen wir jetzt zu den Leistungen.
Zunächst besteht der volle Leistungsschutz, erst wenn der Versicherte mit mindestens zwei Monaten im Beitragsrückstand ist, erhält er einen schriftlichen Bescheid, in dem ihm die Krankenkasse mitteilt, dass sie nur noch für Notfälle die Leistungen übernimmt, für den Rest eben nicht mehr bis der Beitrag getilgt ist oder eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde. Das heißt, auf die Frage im Eingangsbeitrag - Die Behandlung eines schweren Unfalls wären ein Notfall, würde also von der Kasse getragen - spätere Folgebehandlung wahrscheinlich nicht mehr.
Zurück zum Beitrag.
wenn der Versicherte volljährig ist, was der Fall zu sein scheint, dann wendet sich die Kasse ausschließlich an ihn und vollstreckt auch ggf. nur gegen ihn, keinesfalls gegen die Eltern.
Gruss
Czauderna
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