Anrechnung Vermietung+Verpachtung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Berufsgenossenschaften, Renten, Schwerbehinderung ,Kranken- und Pflegeversicherung

Moderator: FDR-Team

biersäufer
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 205
Registriert: 14.12.08, 18:17

Anrechnung Vermietung+Verpachtung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Beitrag von biersäufer »

Hallo,
der Beispielfall gestaltet sich wie folgt:
A arbeitet 10 Jahre vor seiner Rente nicht mehr aus "freien Stücken". Es gibt keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. A war vorher gesetzlich versichert.

A ist mit B verheiratet. B ist Beamte und zu 50% über den Dienstherrn und zu 50% privat versichert.

Nach dem A nicht mehr arbeiten geht, wollte er weiter gesetzlich versichert sein. A erzielt ab sofort nur noch Einnahmen aus Vermietung+Verpacktung (V+V) von 40€/Jahr. Das Einkommen von B liegt über der Beitragsbemessungsgrenze. Im aktuellen Beitragsbescheif wird das Einkommen von B als "Familieneinkünfte" betrachtet und die Einnahmen aus V+V hinzugezogen.

Muss hier nicht entweder nur Familieneinkunft oder V+V betrachtet werden. Ansonsten würde doch A wieder Einnahmen generieren und die Grundlage für die Beitragsbemessung nur auf den Einkünften von A berechnet werden müssen? Wie sieht das hier aus?

Danke!
Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3866
Registriert: 18.02.05, 17:01

Re: Anrechnung Vermietung+Verpachtung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Beitrag von Stefanie145 »

Hallo,

grundsätzlich würde beides bei der Beitragsbemessung berücksichtigt. Die Beiträge bei einem nicht gesetzlich versicherten Ehegatten richten sich nach dem halben Familieneinkommen (abzüglich ggf. vorhandener Freibeträge für Kinder). Für die Beitragsbemessung würde das halbe Ehegatteneinkommen bis maximal zur halben Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden.

Mal ein kleines Beispiel zum Verständnis.

Ehefrau ist Beamtin und hat 3.000 € Brutto / Monat
Ehemann ist freiwillig in der GKV und hat 200 € Monat an V+V

Zusammen haben die beiden 3.200 € / Monatlich.
Zur Beitragsbemessung wird das halbe Familieneinkommen von 1.600 € berücksichtigt, dies schlüsselt sich auf in 200 € V+V sowie 1.400 € anrechenbares Einkommen der Ehefrau.


Und noch ein weiteres Beispiel mit der Beitragsbemessungsgrenze

Ehefrau ist Beamtin und hat 7000 € Brutto / Monat
Ehemann ist freiwillig in der GKV und hat 200 € im Monat an V+V

Zusammen haben beide zusammen 7.200 € monatlich, das halbe Familieneinkommen beträgt 3.600 €, die halbe Beitragsbemessungsgrenze zur Zeit jedoch nur 2.418,75 €.
Zur Beitragsbemessung werden dann 200 € V+V vom Ehemann und 2.218,75 € anrechenbares Einkommen der Ehefrau berücksichtigt.


Da Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vorhanden sind, ist die Beitragsberechnung unter Vorbehalt. Kinder sind in meinen Beispielen jeweils nicht vorhanden.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen