Forderung von BG
Moderator: FDR-Team
Forderung von BG
Hallo zusammen.
Ich suche Rat bezüglich einer Forderung einer Berufsgenossenschaft.
Ich habe Mitte Dezember 2020 ein Gewerbe angemeldet, um als Lieferpartner für einen großen online Händler mit meinem Auto Pakete auszuliefern. Leider war ich leichtsinnig und hab mich vorher nicht ausgiebig informiert, was alles dazugehört wenn man ein Gewerbe anmeldet bzw. führt. Daher wusste ich z.B. nicht, dass man sich mit einem schriftlichen Antrag von der Unternehmerversicherung der Berufsgenossenschaft befreien lassen kann, wenn man im Unternehmen nur geringfügig (<15 h/Woche) tätig ist.
So erhielt ich wenige Wochen nach der Gewerbeanmeldung Post von der BG mit einer Forderung von etwa 70 Euro, weil das Gewerbeamt mich bei der BG angemeldet hat. Leider kam nie ein Auftrag von dem Händler, daher habe ich in meinem Gewerbe überhaupt nicht gearbeitet und auch keinen Umsatz gemacht.
So weit so gut.
Nun etwa 1 Jahr später, im Dezember 2021 erhielt ich Post vom Hauptzollamt mit einer Vollstreckungsankündigung über einen Betrag von etwa 998 Euro. Aufgelistet ist die Schuldart "Vorschuss BG M" mit 78,92 EUR ganze ELF mal für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 plus anteilig ein Betrag für den halben Monat Dezember 2020, hinzu kommen Mahngebühren, Vollstreckungskosten usw. Nun frage ich mich wie dieser Betrag zustande kommt. Weitere Briefe bzw. Forderungen von der BG gab es in der Zwischenzeit nicht und in den FAQ des Online Händlers ist die Rede von einem Jahresbeitrag von etwa 60-70 €.
Knapp 70 Euro sind zu verkraften, fast 1000 Euro schon eher ein Rückschlag.
Ist die Forderung überhaupt rechtens, wenn seit dem ersten Schreiben kein weiteres mehr folgte und dann erst fast 1 Jahr später die Vollstreckungsankündigung vom HZA kommt? Wie ist hier die Rechtslage?
Würde mich sehr freuen, wenn ihr da einen Rat für mich habt.
Besten Dank.
Ich suche Rat bezüglich einer Forderung einer Berufsgenossenschaft.
Ich habe Mitte Dezember 2020 ein Gewerbe angemeldet, um als Lieferpartner für einen großen online Händler mit meinem Auto Pakete auszuliefern. Leider war ich leichtsinnig und hab mich vorher nicht ausgiebig informiert, was alles dazugehört wenn man ein Gewerbe anmeldet bzw. führt. Daher wusste ich z.B. nicht, dass man sich mit einem schriftlichen Antrag von der Unternehmerversicherung der Berufsgenossenschaft befreien lassen kann, wenn man im Unternehmen nur geringfügig (<15 h/Woche) tätig ist.
So erhielt ich wenige Wochen nach der Gewerbeanmeldung Post von der BG mit einer Forderung von etwa 70 Euro, weil das Gewerbeamt mich bei der BG angemeldet hat. Leider kam nie ein Auftrag von dem Händler, daher habe ich in meinem Gewerbe überhaupt nicht gearbeitet und auch keinen Umsatz gemacht.
So weit so gut.
Nun etwa 1 Jahr später, im Dezember 2021 erhielt ich Post vom Hauptzollamt mit einer Vollstreckungsankündigung über einen Betrag von etwa 998 Euro. Aufgelistet ist die Schuldart "Vorschuss BG M" mit 78,92 EUR ganze ELF mal für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 plus anteilig ein Betrag für den halben Monat Dezember 2020, hinzu kommen Mahngebühren, Vollstreckungskosten usw. Nun frage ich mich wie dieser Betrag zustande kommt. Weitere Briefe bzw. Forderungen von der BG gab es in der Zwischenzeit nicht und in den FAQ des Online Händlers ist die Rede von einem Jahresbeitrag von etwa 60-70 €.
Knapp 70 Euro sind zu verkraften, fast 1000 Euro schon eher ein Rückschlag.
Ist die Forderung überhaupt rechtens, wenn seit dem ersten Schreiben kein weiteres mehr folgte und dann erst fast 1 Jahr später die Vollstreckungsankündigung vom HZA kommt? Wie ist hier die Rechtslage?
Würde mich sehr freuen, wenn ihr da einen Rat für mich habt.
Besten Dank.
Re: Forderung von BG
Beratung im konkreten Einzelfall ist denen vorbehalten die ihre Eignung dazu nachgewiesen haben. Dies ist bei den Nutzern in diesem Forum nicht der Fall. Der eine oder andere mag vielleicht über die Eignung verfügen, allerdings haben die Betreiber dann nicht den Nachweis geprüft.dmk94 hat geschrieben: ↑27.01.22, 21:55
Ich suche Rat bezüglich einer Forderung einer Berufsgenossenschaft.
Ich habe Mitte Dezember 2020 ein Gewerbe angemeldet, um ... mit meinem Auto Pakete auszuliefern. Leider war ich leichtsinnig und hab mich vorher nicht ausgiebig informiert, .... Daher wusste ich z.B. nicht, ...
So erhielt ich wenige Wochen nach der Gewerbeanmeldung Post .... weil das Gewerbeamt mich bei der BG angemeldet hat. Leider kam nie ein Auftrag von dem Händler, daher habe ich in meinem Gewerbe überhaupt nicht gearbeitet und auch keinen Umsatz gemacht.
...
Nun etwa 1 Jahr später, im Dezember 2021 erhielt ich Post vom Hauptzollamt mit einer Vollstreckungsankündigung ... Nun frage ich mich wie dieser Betrag zustande kommt. ...
Würde mich sehr freuen, wenn ihr da einen Rat für mich habt.
Ihr Beitrag lässt vermuten das es zwischen dem Schreiben der BG und den Nutzungsbedingungen des Forums eine Schnittmenge gibt. Wurde beides nicht aufmerksam gelesen.
Re: Forderung von BG
Moderationsbeitrag
Re: Forderung von BG
@dmk94: Die Vogel-Strauß-Tatktik hat noch nie geholfen. Wieso wurde dem Bescheid nicht widersprochen?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Forderung von BG
Offenbar hat man nicht gelesen, dass es sich um einen Monatsbeitrag handelt. Man darf davon ausgehen, dass das schon im Beitragsbescheid extra erwähnt war.
Die Regelungen zur Unternehmerversicherung (Pflicht oder freiwillig, Beitragshöhe, Zahlungsweise) sind Satzungsrecht der BG, der Höhe nach klingt es nach einem Mindestbeitrag.
Die Regelungen zur Unternehmerversicherung (Pflicht oder freiwillig, Beitragshöhe, Zahlungsweise) sind Satzungsrecht der BG, der Höhe nach klingt es nach einem Mindestbeitrag.
Re: Forderung von BG
Grundsätzlich sind SV-Beiträge vollstreckbar, sobald die Forderung bestandskräftig geworden ist.
Die hier geschilderte Vorgehensweise, direkt das Hauptzollamt einzuschalten ohne vorher nochmal zu erinnern - ggf. auch mit Säumniszuschlägen/Mahngebühren - halte ich für unüblich in der Sozialverwaltung, zulässig ist sie aber durchaus.
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Re: Forderung von BG
Wäre überhaupt die Bedingung zur Befreiung (<15 Wochenstunden eigene Mitarbeit) erfüllt worden? So weit ich die Branche verfolge dient doch das Modell als selbstständiger Lieferpartner einzig der Umgehung von Mindestlohn und Arbeitszeitregeln.
Re: Forderung von BG
Wenn Mahngebühren eingetrieben werden dann gab es auch Mahnungen. Es sei denn diese beziehen sich auf das Schreiben vom Hauptzollamt.
Wurde denn in der Zwischenzeit mal mit der BG gesprochen? Das wäre doch das Erste, was ich machen würde.
Wurde denn in der Zwischenzeit mal mit der BG gesprochen? Das wäre doch das Erste, was ich machen würde.
Es ist doch nun wirklich völlig ohne Belang, was der Händler meint. Die BG muss man fragen bzw. in deren Website schauen.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Forderung von BG
Falls es sich um die BG Verkehr handelt, ist die Unternehmerversicherung hier beschrieben:
https://www.bg-verkehr.de/mitgliedschaf ... rsicherung
Wahrscheinlich handelt es sich um die dort genannten Vorschüsse, wenn es um monatliche Zahlungen geht. Aber auch das steht im Bescheid, den man erhalten hat.
Sollte das Gewerbe immer noch nicht abgemeldet sein, werden weitere Forderungen entstehen.
https://www.bg-verkehr.de/mitgliedschaf ... rsicherung
Wahrscheinlich handelt es sich um die dort genannten Vorschüsse, wenn es um monatliche Zahlungen geht. Aber auch das steht im Bescheid, den man erhalten hat.
Sollte das Gewerbe immer noch nicht abgemeldet sein, werden weitere Forderungen entstehen.
Re: Forderung von BG
Auszug von der Homepage BG Verkehr
Was passiert bei Zahlungsverzug?
Wichtig ist, dass der Beitrag bzw. der Beitragsvorschuss bis zum Fälligkeitstermin bei der BG Verkehr eingegangen ist. Bei Zahlungsverzug sind wir gesetzlich verpflichtet, nach einmaliger Mahnung die Beiträge über das Hauptzollamt/die Gerichtsvollzieherei einzuziehen. Außerdem entstehen zwangsläufig Säumniszuschläge.
Ich bin erstaunt, dass diese BG diesen Weg geht, ist aber zulässig.
Was passiert bei Zahlungsverzug?
Wichtig ist, dass der Beitrag bzw. der Beitragsvorschuss bis zum Fälligkeitstermin bei der BG Verkehr eingegangen ist. Bei Zahlungsverzug sind wir gesetzlich verpflichtet, nach einmaliger Mahnung die Beiträge über das Hauptzollamt/die Gerichtsvollzieherei einzuziehen. Außerdem entstehen zwangsläufig Säumniszuschläge.
Ich bin erstaunt, dass diese BG diesen Weg geht, ist aber zulässig.
Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
Re: Forderung von BG
Eine Mahnung war in der Tat im Regelfall notwendig, siehe § 66 Abs. 1 SGB X iVm § 3 Abs. 3 VwVG.
Dass der Beitragsschuldner sich nicht an eine Mahnung erinnern kann bedeutet aber nicht unbedingt, dass keine erfolgt war.
Man könnte einen Rechtsanwalt (gegen Bezahlung) beauftragen, der kann dann sowohl die Berechtigung der Forderung überhaupt als auch die Einhaltung der Verfahrensvorschriften (per Akteneinsicht) überprüfen. Und auch (das wäre dann ein weiteres Verfahren) ob denn die Vereinbarung mit dem Unternehmen, das eigentlich Aufträge erteilen sollte, korrekt war. Es ist zumindest denkbar, dass das in Richtung Scheinselbständigkeit ging.
Dass der Beitragsschuldner sich nicht an eine Mahnung erinnern kann bedeutet aber nicht unbedingt, dass keine erfolgt war.
Man könnte einen Rechtsanwalt (gegen Bezahlung) beauftragen, der kann dann sowohl die Berechtigung der Forderung überhaupt als auch die Einhaltung der Verfahrensvorschriften (per Akteneinsicht) überprüfen. Und auch (das wäre dann ein weiteres Verfahren) ob denn die Vereinbarung mit dem Unternehmen, das eigentlich Aufträge erteilen sollte, korrekt war. Es ist zumindest denkbar, dass das in Richtung Scheinselbständigkeit ging.
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