Kurzfristiger Minijob nach Minijob auf 450,00 €-Basis
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Kurzfristiger Minijob nach Minijob auf 450,00 €-Basis
Liebes Forum,
ich habe eine allgemeine Frage: Ein Arbeitnehmer (AN) übt einen Minijob auf 450 €-Basis bei einem AG aus. Der befristete Vertrag endet zum 30.06.2022. Der AG würde diesen Vertrag gerne um drei weitere Monate verlängern (der AN auch). Allerdings nicht mehr auf 450,00 €-Basis, sondern als kurzfristiger Minijob.
Würde der AN dadurch rückwirkend zum 01.012022 sozialversicherungspflichtig werden?
ich habe eine allgemeine Frage: Ein Arbeitnehmer (AN) übt einen Minijob auf 450 €-Basis bei einem AG aus. Der befristete Vertrag endet zum 30.06.2022. Der AG würde diesen Vertrag gerne um drei weitere Monate verlängern (der AN auch). Allerdings nicht mehr auf 450,00 €-Basis, sondern als kurzfristiger Minijob.
Würde der AN dadurch rückwirkend zum 01.012022 sozialversicherungspflichtig werden?
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Re: Kurzfristiger Minijob nach Minijob auf 450,00 €-Basis
Quelle:Sofern unmittelbar im Anschluss an einen 450 Euro-Minijob bei demselben Arbeitgeber eine kurzfristige Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 450 Euro vereinbart wird, handelt es sich um die Fortsetzung der bisherigen Beschäftigung. Als Folge tritt zum Zeitpunkt des Überschreitens der 450 Euro-Grenze Versicherungspflicht ein.
https://www.haufe.de/personal/entgelt/a ... 97372.html
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Re: Kurzfristiger Minijob nach Minijob auf 450,00 €-Basis
Danke. Demnach würde die Versicherungspflicht erst ab Beginn des kurzfristigen Minijobs (und nicht rückwirkend) eintreten.Tastenspitz hat geschrieben: ↑04.05.22, 08:56Quelle:Sofern unmittelbar im Anschluss an einen 450 Euro-Minijob bei demselben Arbeitgeber eine kurzfristige Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 450 Euro vereinbart wird, handelt es sich um die Fortsetzung der bisherigen Beschäftigung. Als Folge tritt zum Zeitpunkt des Überschreitens der 450 Euro-Grenze Versicherungspflicht ein.
https://www.haufe.de/personal/entgelt/a ... 97372.html
Re: Kurzfristiger Minijob nach Minijob auf 450,00 €-Basis
Es wäre eben ab dann kein "kurzfristiger Minijob" sondern eine Ausweitung der Beschäftigung mit der Folge Sozialversicherungspflicht.
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Re: Kurzfristiger Minijob nach Minijob auf 450,00 €-Basis
Steht doch da: zum Zeitpunkt des Überschreitens der 450 Euro-Grenze. Hat FM aber auch geschrieben: "ab dann". Nicht davor, nicht danach, sondern "ab dann".woazn-king hat geschrieben: ↑04.05.22, 11:00 Das ist klar. Es geht nur um den Zeitpunkt, wann die Sozialversicherungspflicht eintritt.
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Re: Kurzfristiger Minijob nach Minijob auf 450,00 €-Basis
Wenn man die Sache trennen will, wird man 2 Monate Pause einbauen müssen. Zumindest war das so als ich das letzte Mal einen solchen Fall hatte.
Ansonsten gäbe es noch die Option Midijob in der Gleitzone mit verringerten Abgaben.
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Re: Kurzfristiger Minijob nach Minijob auf 450,00 €-Basis
Bei der Kalkulation sollte man nicht nur auf das Nettogehalt schauen sondern auch beachten, daß die Versicherungspflicht dem Arbeitnehmer Vorteile bringt. Zum Beispiel müsste er andernfalls seine Kranken- und Pflegeversicherung selbst bezahlen. Und die abgezogene Lohnsteuer bekommt er, je nach den Einkommensverhältnissen im gesamten Kalenderjahr, vielleicht später zurück.
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