Hallo folgende Fragen:
Christian bezieht Hartz IV, bekommt von der Rentenversicherung eine Maßnahme genehmigt und ein Schreiben in dem ihm für diese Maßnahme Übergangsgeld zugesagt wird. Die notwenigen Unterlagen hat die RV Anfang März erhalten. Mitte März startet die dreimonatige Maßnahme. Bis heute ist kein Cent Übergangsgeld bei Christian eingegangen. Bei einem Anruf Anfang April hieß es die Zahlung müsste noch von einem anderen Sachbearbeiter abgesegnet werden. Man würde ein „es eilt“ an die Akte heften. Wie lange darf sich die RV mit den Zahlungen denn noch Zeit lassen?
Zwischen der jetzigen Maßnahme und der von der RV gezahlten Umschulung mit Start im August ist ein zeitliches Loch von ca. zwei Monaten. Kann darf oder muss/nicht die RV auch in dieser Zeit Übergangsgeld zahlen?
Vielen Dank für Meinungen und Wissen!
Übergangsgeld bis spätestens wann muss es gezahlt werden?
Moderator: FDR-Team
Re: Übergangsgeld bis spätestens wann muss es gezahlt werden?
AlG-II-Beziehern wird kein Übergangsgeld von der DRV ausgezahlt. Stattdessen bekommen sie das AlG II vom Jobcenter weiter gezahlt und dieses bekommt es von der DRV erstattet.
Anders kann es sein, wenn man gleichzeitig Erwerbseinkommen oder AlG I bezieht.
Anders kann es sein, wenn man gleichzeitig Erwerbseinkommen oder AlG I bezieht.
Re: Übergangsgeld bis spätestens wann muss es gezahlt werden?
Wie ich schrieb hat die RV für die Maßnahme vor der Umschulung und für die Umschulung Übergangsgeld zugesagt. Es geht um eine Maßnahme im Rahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben über die RV.
Re: Übergangsgeld bis spätestens wann muss es gezahlt werden?
Hat die RV sich in ihrem Schreiben auch zur Höhe des Übergangsgeldes geäußert? Müsste man mehr Geld als vorher bekommen bzw was bekommt man aktuell von wem an Leistungen?
Ansonsten siehe Antwort von FM. Auch wenn man formal von einem anderen Sozialleistungsträger eine andere Leistungsart erwartet, kann es sein das man weiter wie gewohnt vom JC sein übliches ALG II gezahlt bekommt weil es so für alle Beteiligten, inkl einem selbst, einfacher ist. Alternativ geht sonst nämlich die große Rechnerei los. Welcher Träger hat wann was für welchen Zeitraum geleistet, für welchen Zeitraum hätte er aber (nur) leisten müssen und wer muss folglich wem was erstatten.
Eines dürfte ziemlich sicher sein, als Betroffener will man da nicht "mitspielen". Klar dürfte nämlich nur sein das bis das alles ausgerechnet ist geht Zeit ins Land in der man die, erwartbaren und absehbaren, Überzahlungen schnell ausgegeben hat bzw am Ende zahlt der eine Träger spitz aus was einem von ihm zusteht und beim anderen ist man nicht im regulären Zahllauf drin und man steht dann zeitweise ohne Geld auf dem eigenen Konto da.
Ansonsten siehe Antwort von FM. Auch wenn man formal von einem anderen Sozialleistungsträger eine andere Leistungsart erwartet, kann es sein das man weiter wie gewohnt vom JC sein übliches ALG II gezahlt bekommt weil es so für alle Beteiligten, inkl einem selbst, einfacher ist. Alternativ geht sonst nämlich die große Rechnerei los. Welcher Träger hat wann was für welchen Zeitraum geleistet, für welchen Zeitraum hätte er aber (nur) leisten müssen und wer muss folglich wem was erstatten.
Eines dürfte ziemlich sicher sein, als Betroffener will man da nicht "mitspielen". Klar dürfte nämlich nur sein das bis das alles ausgerechnet ist geht Zeit ins Land in der man die, erwartbaren und absehbaren, Überzahlungen schnell ausgegeben hat bzw am Ende zahlt der eine Träger spitz aus was einem von ihm zusteht und beim anderen ist man nicht im regulären Zahllauf drin und man steht dann zeitweise ohne Geld auf dem eigenen Konto da.
Re: Übergangsgeld bis spätestens wann muss es gezahlt werden?
Hallo, und danke!
Das Übergangsgeld sollte höher ausfallen. Hier steht eine fiktive Berechnung im Raum. Ich denke das hat sich ca. so gelesen: Ohne Ausbildung 300 von 1000. Mit Ausbildung 450 von 1000. USW. Aktuell war und ist er im Hartz-Bezug, der durch das Übergangsgeld abgelöst werden sollte. Deswegen die Fragen. In der vorausgegangenen Maßnahme ist das mit dem Hartz-Bezug auch so gelaufen. Also Maßnahme im Hartz-Bezug.
Nach erledigter Abklärung der Voraussetzung eine Umschulung machen zu können hat die RV zugesagt die Maßhahme durch Übergangsgeld und Umschulung auch so zu finanzieren. Es gibt eine schriftliche Zusage.
In den Umschulungen die parallel neben den Maßnahmen statt finden sind einige ehemalige Hartz-Bezieher, die jetzt Übergangsgeld bekommen.
Das Übergangsgeld sollte höher ausfallen. Hier steht eine fiktive Berechnung im Raum. Ich denke das hat sich ca. so gelesen: Ohne Ausbildung 300 von 1000. Mit Ausbildung 450 von 1000. USW. Aktuell war und ist er im Hartz-Bezug, der durch das Übergangsgeld abgelöst werden sollte. Deswegen die Fragen. In der vorausgegangenen Maßnahme ist das mit dem Hartz-Bezug auch so gelaufen. Also Maßnahme im Hartz-Bezug.
Nach erledigter Abklärung der Voraussetzung eine Umschulung machen zu können hat die RV zugesagt die Maßhahme durch Übergangsgeld und Umschulung auch so zu finanzieren. Es gibt eine schriftliche Zusage.
In den Umschulungen die parallel neben den Maßnahmen statt finden sind einige ehemalige Hartz-Bezieher, die jetzt Übergangsgeld bekommen.
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